VenuX
Die Sendung
Im Sommer 2018 hat der RFV Basel eine Vorstudie veröffentlicht zum Frauenanteil in Basler Bands. Von 3'000 aktiven Mitgliedern waren damals gerade mal 10% weiblich. Diese Erhebung zeigt, dass der Handlungsbedarf riesig ist. Aber was sind konkrete Lösungsansätze? Einer davon ist sicher "Empowerment" junger Frauen*.
VEnuX ist eine Porträtserie von Frauen* aus dem Musikbereich:
Durch ihre Geschichten werden dem Publikum spannende Impressionen von Alltags- und Lebensrealitäten von Frauen* im Musikbusiness geboten. VEnuX blickt hinter die Kulissen der Schweizer Musikszene – aus Sicht von Frauen*. Im Zentrum steht dabei der Gedanke des Empowerments, der Sichtbarkeit und der Förderung von Frauen* im Musikbusiness.
VEnuX steht als Podcast zur Verfügung.
Die Sendung wird vom RFV Basel präsentiert und freundlich von Helvetiarockt unterstützt.
Weitere spannende Links:
Music Directory (Helvetiarockt/CH)
Female Bandworkshops (Helvetiarockt/CH)
Diversity Roadmap (Helvetiarockt und Petzi/CH)
Verein Les Belles de Nuits (ZH)
Und hier noch ein neues Powerprojekt aus Basel/Ramallah: Kallemi - das sind Jasmin Albash (RK) und Jennifer Perez (La Nefera) aus Basel und Maysa Daw und Rasha Nahas aus Palästina. Die vier haben sich im April 2018 kennengelernt. Die vier erfahrenenen Musikerinnen arbeiten seither zum ersten Mal in einer reinen Frauenformation. Jasmin Albash erzählt davon in der ersten Ausgabe von VenuX (am 22. Mai 2019).
Diese Fotos sind Symbolbilder für Frauen* in Basler Bands. Hinter der Kamera stand jeweils Radio X Fotograf Dominik Asche.
Die Teilrevision vom Freizeitgartengesetz im Überblick
Am 25. September stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über die Massentierhaltungsinitiative, die Reform AHV 21 und Verechnungssteuer ab. Auf kantonaler Ebene wird über die Initiative zur Abschaffung vom Präsidialdepartement und Reduzierung von sieben auf fünf Regierungsmitglieder sowie über die Teilrevision des Freizeitgartengesetzes abgestimmt. Diese Woche stellen wir dir auf Radio X alle Vorlagen vor, angefangen mit der Teilrevision zum Freizeitgartengesetz. von Tim Meyer
22.09.13 Freizeitgartengesetz
Am 25. September wird über die Teilrevision vom Freizeitgartengesetz abgestummen.
Darüber stimmen wir ab
Seit zehn Jahren besteht das Freizeitgartengesetz und regelt, wer bei Freizeitgärten für was zuständig ist. Mit der Teilrevision sollen neue Gesetzesregelungen in Kraft treten. Konkret würden neu die Funktionen von Freizeitgärten im Gesetz verankert sein, was eine gesetzliche Grundlage für zukünftige Projekte und für die Weiterentwicklung der Freizeitgärten schaffen soll. So soll beispielsweise im Gesetz verankert sein, dass die Gärten nach den Grundsätzen vom biologischen Anbau bewirtschaft werden müssen. Ebenso sollen öffentliche Hauptwege durch die Areale geschaffen werden, die für alle Passant:innen zugänglich sind - wie in der Milchsuppe oder in Riehen, im Landauer, bereits der Fall ist. Spielplätze und WC-Anlagen in den Arealen können vom Kanton renoviert und öffentlich gemacht werden. Für die Infrastruktur, wie Sauberkeit oder Unterhalt der öffentlichen Flächen, sind Kanton und Gemeinden zuständig.
Argumente der Befürworter:innen
- Mit der Teilrevision könnten Freizeitgärten neu auch an gemeinnützige Institutionen verpachtet werden.
- Es gäbe mehr Gemeinschaftsgärten, die das gemeinsame Zusammenleben stärken würden.
- Allgemeingut soll für alle zugänglich sein. Mit den Durchwegungen könnten auch Passant:innen oder Velofahrer:innen die Areale betreten.
- Das Mitwirkungsrecht der Freizeitgartenvereine würde gestärkt werden. Bei Erarbeitung von neuen Projekten würden die Vereine miteinbezogen werden.
- Die Teilrevision würde mehr Klarheit bringen und schneller Abläufe ermöglichen. Im Konfliktfall würde es mehr Rechtssicherheit geben.
- Bei Aufhebung von Freizeitgärten würden betroffene Pächter:innen einen möglichst gleichwertigen Ersatzgarten oder eine Entschädigung bekommen.
Argumente der Gegner:innen
- Die Öffnung der Freizeitgärten würde zu mehr Lärm, Littering, Vandalismus und Diebstahl führen.
- Mit den neuen Durchwegungen würden Grünflächen wegfallen.
- Die öffentlichen Wege müssten beleuchtet werden, was zu mehr Lichtemissionen führen würde und gegen die Biodiversität sei.
- Freizeitgärten könnten aufgehoben, umgestaltet oder zubetoniert werden. Die Pächter:innen könnten bei diesen Entscheidungen nicht mitbestimmen.
- Die Einsprachen gegen Kündigung würde neu kostenpflichtig werden. Menschen mit einem geringen Einkommen könnten sich das nicht leisten.
- Pächter:innen würden den Schutz über ihr Gebiet verlieren. Es drohe eine Verdrängung durch Verdichtung.
Parolenspiegel
Ja | Nein | |
Grüne | x | |
SP | x | |
Mitte | x | |
FDP | x | |
LDP | x | |
SVP | x | |
EVP | x | |
Grünliberale | x | |
BastA! | x |
Parlament und Grosser Rat empfehlen ein Ja.