Radiotag 2021

Bereits zum 13. Mal findet am 5. Mai 2021 der Interkantonale Tag der Berufsbildung statt. Insgesamt sind 21 Kantone mit 28 Radiostationen daran beteiligt und widmen sich einen Tag lang der Berufsbildung.

Ausgabe 2021

Auch in diesem Jahr ist Radio X ein Teil vom Tag der Berufsbildung. Dieser wird auch Radiotag genannt, denn 28 Radiostationen der Schweiz sind dabei und widmen sich einen Tag lang diesem Thema. In diesem Jahr schauen wir uns die Lehrstellensituation in Zeiten von Corona, und den Berufswahlprozess, genauer an. 

Plakat vom Radiotag 2021

OnAir

Mittwoch 5. Mai 2021

08:00 Grusswort der Bildungsdirektoren beider Basel: Conradin Cramer und Monica Gschwind

08:30 Wie sieht die Lehrstellensituation in den beiden Basel aus?

10:00 Portrait über den Lehrling des Jahres 2020: Alessio Schnell

10:30 Wie gingen die Lehrbetriebe in der Gastro Branche mit der Pandemie um?

11:00 Interview mit der Fleischfachfrau Annina Jenzer

12:00 Bundespräsident Guy Parmelin zur aktuellen Lehrstellensituation

13:00 Wie geht es den Jugendlichen während der Berufswahl?

13:30 Wie können Eltern ihre Kinder während der Berufswahl optimal unterstützen?

14:00 Schnupperlehre während einer Pandemie

15:00 Handwerker in der Pandemie: Leonhardt Spenglerei AG ermöglicht Einblicke

16:00 Next Generation 2021: Virtuelle Übungskonzerte

16:30 Regierungsrat Conradin Cramer (BS) und Regierungsrätin Monica Gschwind (BL) über die Berufsbildung in der Region Basel

18:00 – 19:00 The Y xperienZ: Die Jugendsendung nimmt drei spannende Berufe unter die Lupe: Gamedesigner:in, Stuntperformer:in, Foley Artist

Kontakt

redaktion@radiox.ch

061 500 24 00

Auch 27 weitere Radiostationen sind Teil des Radiotags 2021.

 

In Zusammenarbeit mit den Kantonen BL und BS und mit der Unterstützung von Berufsbildungplus.ch

Berufsbildungplus.ch
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Frau steht mit einem Schild, auf dem «my body my choice» steht, vor dem US Kongress. (Bild: Brett Sayles)

The YxperienZ: Abtreibung – back to 1973

In dieser etwas ernsteren YxperienZ-Folge werfen wir einen Blick in die USA, wo 50 Jahre Recht auf Selbstbestimmtheit von einem Tag auf den anderen über den Haufen geworfen wurde. Mit dem Entscheid des Supreme Courts bleibt vielen Amerikanerinnen das Recht auf Abtreibung verwehrt. Wir reden zudem darüber, wie die Gesetzeslage in der Schweiz aussieht und ob sich in Zukunft etwas daran ändern könnte.

Bereits vier Wochen ist es her, dass der Supreme Court das nationale Recht auf Abtreibung in den USA aufgehoben hat. Damit sind die 50 Gliedstaaten wieder selbst für die Regelung von Abtreibungen zuständig. In rund 60 Prozent der US-Staaten wird gebärfähigen Menschen das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch bereits verwehrt oder soll in naher Zukunft stark eingeschränkt werden.

Trotz Verbot ist davon auszugehen, dass viele Frauen versuchen werden, ungewollte Schwangerschaften abzubrechen. Ein Verbot von Abtreibungen führt zu mehr Risiko-Schwangerschaftsabbrüchen und der Kriminalisierung von Frauen: Beispielsweise will Missouri den Handel mit der «Pille danach» als Drogendeal definieren und da viele Fehlgeburten nicht von Abtreibungen unterschieden werden können, werden sie in mehreren Staaten zum Kriminalfall. Auch wird Abtreibung zu einer Klassenfrage: Weniger privilegierte Menschen, die es sich nicht leisten können, in einen anderen US-Staat zu reisen, um eine Abtreibung vorzunehmen, sind benachteiligt

Und in der Schweiz?

Während in den USA das Recht auf Abtreibung 1973 eingeführt wurde, können Menschen in der Schweiz erst seit 20 Jahren legal eine Schwangerschaft abbrechen. Zuvor waren Schwangerschaftsabbrüche hierzulande kriminalisiert. Am 2. Juni 2002 haben 72% der Schweizer Stimmbevölkerung für die sogenannte Fristenregelung gestimmt, die Abtreibungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche erlaubt. Später in der Schwangerschaft ist ein Abbruch nur noch nach einer medizinischen Abklärung möglich.

Zwei Initiativen, die das aktuelle Recht auf Abtreibung in der Schweiz einschränken wollen, sind die Spätabtreibungsinitiative und die «Einmal-darüber-schlafen-Initiative». Erstere will eine Abtreibung verbieten, sobald das Baby ausserhalb des Mutterleibs überlebensfähig wäre. Die zweite Initiative will gesetzlich festschreiben, dass Ärzt:innen der schwangeren Person mindestens einen Tag Bedenkzeit geben müssen, bevor sie die Abtreibung vornehmen dürfen. Beide Initiativen sind noch bis Juni 2023 in der Unterschriftensammlung. Anzumerken ist, dass die Initiativen von den beiden SVP-Nationalrätinnen Andrea Geissbühler und Yvette-Estermann nach aussen vertreten werden, beide jedoch nicht bei der Ausarbeitung der Initiativtexte beteiligt waren. Sie wurden von David Trachsel, SVP-Grossrat in Basel-Stadt, mit den fertig ausgearbeiteten Initiativtexten kontaktiert und für das Co-Präsidium angefragt.

Wie gross der Zuspruch für die beiden Initiativen in der Schweiz ist, wird sich noch zeigen. Durch die Gesetzesänderungen in den USA haben Abtreibungsgegner:innen in Europa jedoch Aufschwung erhalten und die Versuche, Abtreibungsrechte einzuschränken, verstärken sich wieder.