Woche der Berufsbildung 2023
Ausgabe 2023
Die Woche der Berufsbildung ist die Weiterentwicklung des interkantonalen Tags der Berufsbildung, auch Radiotag genannt. Dieses Jahr beteiligen sich rund 30 Radiostationen und weitere Medien an der Woche der Berufsbildung und widmen sich entweder über die Woche verteilt oder konzentriert am Mittwoch, 10. Mai, der Berufsbildung.
OnAir
Mittwoch 10. Mai 2023
07:15 Grussbotschaften der Bildungsdirektor:innen beider Basel: Monica Gschwind und Conradin Cramer
08:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Bäcker:in liebe
08:15 Monica Gschwind und Conradin Cramer zur Berufswahl
08:30 Mediamatik-Lernender Oliver McCarvil über seinen Beruf
09:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Betriebsinformatiker:in liebe
09:15 Interview mit Patrick Bosshard und Lernende Eva von Etavis
10:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Maurer:in liebe
11:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Metallbauer:in liebe
11:30 Christian Weiss und Thomas von Felten über die Berufswahl
12:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Elektroinstallateur:in liebe
12:15 Einblick in Pflegeberufe
13:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Chemielaborant:in liebe
13:30 Der Swiss Skills sechsplatzierte Lukas Jenny über seine Arbeit als Konditor:in
14:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Zimmermann/Zimmerin liebe
15:00 Anja Grönvold über die Lehrstellensituation in Basel-Stadt
15:30 Der Swiss Skills zweitplatzierte Lars Wenger über seine Arbeit als Motorradmechaniker:in
16:00 Interview mit Michael Konrad von der Gärtnerei Alabor
16:30 Bildungsdirektorin Monica Gschwind über ihren Berufsweg
17:15 Franziska Stocker zur Lehre als Buchhändler:in im Bider und Tanner
Kontakt
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061 500 24 00
In Zusammenarbeit mit den Kantonen BL und BS und mit der Unterstützung von Berufsbildungplus.ch
Änderung des Bundesgesetzes zur direkten Bundessteuer
Die Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer soll die steuerlichen Kinderabzüge erhöhen. Aktuell können berufstätige Eltern für die Fremdbetreuung ihrer Kinder bis zu 10'100 Franken bei der direkten Bundessteuer abziehen, neu sollen es 25'000 Franken sein. Hinzu kommt der allgemeine Kinderabzug. Hier können Eltern pro Jahr und pro Kind 6500 Franken vom Einkommen abziehen, neu sollen es 10'000 sein.
20.09.13 Änderung vom Bundesgestez zur direkten Bundessteuer
Abstimmung vom 27. September
Die Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer hat zum Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern oder Familien Unabhänig von der Erwerbstätigkeit zu entlasten. Um dies zu erreichen, sollen die steuerlichen Kinderabzüge erhöht werden. Aktuell können berufstätige Eltern für die Fremdbetreuung ihrer Kinder bis zu 10'100 Franken pro Kind und Pro Jahr bei der direkten Bundessteuer abziehen. Hinzu kommt der allgemeine Kinderabzug. Hier können Eltern pro Jahr und pro Kind 6500 Franken vom Einkommen abziehen. Mit der Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer sollen diese beiden Abzüge nun erhöht werden. Anstatt 10’100 Franken sollen Eltern neu 25'000 Franken pro Kind bei der direkten Bundessteuer abziehen können. Auch der allgemeine Kinderabzug soll erhöht werden: von 6500 Franken auf 10'000 Franken pro Kind und Jahr. Diese beiden höheren Kinderabzüge würden gemäss Schätzungen jährliche Steuerausfälle von 380 Million Franken zur Folge haben. Wegen der Coronakrise werden diese Ausfälle im Jahr 2021 um 50 bis 100 Millionen Franken tiefer geschätzt. Gegen diese Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer haben zwei Komitees das Referendum ergriffen. Das liberale Komitee und das Komitee Nein zum Kinderabzug Bschiss.
Die Gegner*innen argumentieren, es sei eine Vorlage mit einem irreführenden Titel. Denn bei einer Annahme würden diejenige, die bereits am reichsten seien, auch am meisten profitieren, wobei die Allgemeinheit unter dem hohen Steuerausfall leide. Auch sei es unsozial, dass die unvermögensten der Familien -jene, die keine Bundessteuern zahlen- durch diese Vorlage nicht unterstützt würden, sondern nur deren Nachteile mittragen. So sei es keine Vorlage für alle Familien, sondern nur ein finanzieller Zuschtupf, der je nach Vermögen auch noch zunehme.
Die Gegner*innen argumentieren jedoch, dass der Mittelstand entlastet werden müsse. Denn es gäbe Familien im Mittelstand, die genug verdienen würden, um von den Subventionen nicht zu profitieren, die ärmere Familien eben bekämen. Wer über dieser Einkommensgrenze liegt, könne schlussendlich weniger Geld zur Verfügung haben, als Familien der Unterschicht. Zum Steuerausfall von jährlich 380 Milionen Franken argumentieren sie, die Kosten seien tragbar. Die Vorlage würde Eltern unabhänig der Erwerbstätigkeit entlasten.
Die Erhörhung der Fremdbetreuungskosten führe zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, so das Ziel dieses Teiles der Initiative.
Dafür sind: SVP, FDP, EVP, BDP, CVP und LDP.
Dagegen sind: SP gründe GLP und Basta!
Anbei eine Tabelle des Bundes, um die Steuerentlastung je nach Einkommen und Anzahl Kinder nachzuschauen: