Woche der Berufsbildung 2023

Vom 8. bis 12. Mai findet die Woche der Berufsbildung statt. Insgesamt sind 22 Kantone mit 30 Radiostationen und weiteren Medien daran beteiligt und widmen sich in dieser Zeit der Berufsbildung. Auch wir thematisieren am Mittwoch, 10. Mai, einen Tag lang die Berufsbildung.

Ausgabe 2023

Die Woche der Berufsbildung ist die Weiterentwicklung des interkantonalen Tags der Berufsbildung, auch Radiotag genannt. Dieses Jahr beteiligen sich rund 30 Radiostationen und weitere Medien an der Woche der Berufsbildung und widmen sich entweder über die Woche verteilt oder konzentriert am Mittwoch, 10. Mai, der Berufsbildung. 

Visual der Woche der Berufsbildung
Visual der Woche der Berufsbildung 2023

OnAir

Mittwoch 10. Mai 2023

07:15 Grussbotschaften der Bildungsdirektor:innen beider Basel: Monica Gschwind und Conradin Cramer

08:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Bäcker:in liebe

08:15 Monica Gschwind und Conradin Cramer zur Berufswahl

08:30 Mediamatik-Lernender Oliver McCarvil über seinen Beruf

09:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Betriebsinformatiker:in liebe

09:15 Interview mit Patrick Bosshard und Lernende Eva von Etavis

10:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Maurer:in liebe

11:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Metallbauer:in liebe

11:30 Christian Weiss und Thomas von Felten über die Berufswahl

12:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Elektroinstallateur:in liebe

12:15 Einblick in Pflegeberufe

13:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Chemielaborant:in liebe

13:30 Der Swiss Skills sechsplatzierte Lukas Jenny über seine Arbeit als Konditor:in

14:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Zimmermann/Zimmerin liebe

15:00 Anja Grönvold über die Lehrstellensituation in Basel-Stadt

15:30 Der Swiss Skills zweitplatzierte Lars Wenger über seine Arbeit als Motorradmechaniker:in

16:00 Interview mit Michael Konrad von der Gärtnerei Alabor

16:30 Bildungsdirektorin Monica Gschwind über ihren Berufsweg

17:15 Franziska Stocker zur Lehre als Buchhändler:in im Bider und Tanner

Kontakt

redaktion@radiox.ch

061 500 24 00

In Zusammenarbeit mit den Kantonen BL und BS und mit der Unterstützung von Berufsbildungplus.ch

Berufsbildungplus.ch
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Das gilt neu im Kanton Basel Stadt

Am Freitagnachmittag gab der Kanton Basel Stadt neue und einschneidende Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus bekannt. Diese gelten ab Montag 23. November für drei Wochen. Hier sind die Massnahmen im Überblick: von Marcello Capitelli

Schliessung von Restaurationsbetrieben

  • Restaurationsbetriebe sind für das Publikum geschlossen.
  • Davon ausgenommen sind Betriebs- und Schulkantinen, Gassenküchen und ähnliche Angebote, an Hotels angeschlossene Restaurants für Hotelgäste, Lieferdienste für Mahlzeiten, Take-Away einschliesslich Foodtrucks.
  • Das Take-Away-Angebot muss zwischen 23.00 Uhr und 05.00 Uhr eingestellt werden.

Schliessung von Einrichtungen im Sportbereich

  • Turnhallen, Hallenbäder, Tanzstudios, Fitness- und Wellnesszentren, Eissportanlagen und Innenräume von sonstigen Sportanlagen und Sportstadien, jeweils einschliesslich der Garderoben, sind geschlossen.
  • Zulässig ist die Nutzung von Turnhallen und Hallenbädern einschliesslich der Garderoben für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe für den obligatorischen und freiwilligen Schulsport sowie die Nutzung von Turnhallen ohne Garderoben für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe für alternativen Unterricht.
  • Professionelle Trainingsaktivitäten und Wettkämpfe sind weiterhin erlaubt.

Schliessung von weiteren Einrichtungen und Betrieben

  • Folgende öffentlich zugängliche Einrichtungen und Betriebe sind für das Publikum geschlossen:
  • Spielsalons und Casinos
  • Innenräume von Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen (namentlich Jugendtreffpunkte oder Bowling- und Billiardcenter)
  • Erotikbetriebe

Veranstaltungen

  • Frü Veranstaltungen gilt die Obergrenze von 15 Personen. Dies gilt für öffentliche und private Anlässe. Nicht mitzuzählen sind dabei Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mitwirken, und Personen, die bei der Durchführung der Veranstaltung mithelfen. 
  • Vorbehalten bleiben die Ausnahmen in Art. 6c Covid-19-Verordnung besondere Lage (Abs. 2): Dazu gehören politische Versammlungen der Legislative auf eidgenössischer, kantonaler oder kommunaler Ebene (z.B. Landsgemeinde, Gemeindeversammlung, kantonale und kommunale Parlamente, Kommissionssitzungen), unaufschiebbare Versammlungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften (z.B. der Kantone sowie der Landeskirche) sowie Versammlungen, die für die Funktionsfähigkeit von institutionellen Begünstigten notwendig sind (z.B. internationale Konferenzen).
  • Nicht als politische Versammlungen gelten Anlässe von politischen Parteien.