Woche der Berufsbildung 2023

Vom 8. bis 12. Mai findet die Woche der Berufsbildung statt. Insgesamt sind 22 Kantone mit 30 Radiostationen und weiteren Medien daran beteiligt und widmen sich in dieser Zeit der Berufsbildung. Auch wir thematisieren am Mittwoch, 10. Mai, einen Tag lang die Berufsbildung.

Ausgabe 2023

Die Woche der Berufsbildung ist die Weiterentwicklung des interkantonalen Tags der Berufsbildung, auch Radiotag genannt. Dieses Jahr beteiligen sich rund 30 Radiostationen und weitere Medien an der Woche der Berufsbildung und widmen sich entweder über die Woche verteilt oder konzentriert am Mittwoch, 10. Mai, der Berufsbildung. 

Visual der Woche der Berufsbildung
Visual der Woche der Berufsbildung 2023

OnAir

Mittwoch 10. Mai 2023

07:15 Grussbotschaften der Bildungsdirektor:innen beider Basel: Monica Gschwind und Conradin Cramer

08:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Bäcker:in liebe

08:15 Monica Gschwind und Conradin Cramer zur Berufswahl

08:30 Mediamatik-Lernender Oliver McCarvil über seinen Beruf

09:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Betriebsinformatiker:in liebe

09:15 Interview mit Patrick Bosshard und Lernende Eva von Etavis

10:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Maurer:in liebe

11:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Metallbauer:in liebe

11:30 Christian Weiss und Thomas von Felten über die Berufswahl

12:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Elektroinstallateur:in liebe

12:15 Einblick in Pflegeberufe

13:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Chemielaborant:in liebe

13:30 Der Swiss Skills sechsplatzierte Lukas Jenny über seine Arbeit als Konditor:in

14:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Zimmermann/Zimmerin liebe

15:00 Anja Grönvold über die Lehrstellensituation in Basel-Stadt

15:30 Der Swiss Skills zweitplatzierte Lars Wenger über seine Arbeit als Motorradmechaniker:in

16:00 Interview mit Michael Konrad von der Gärtnerei Alabor

16:30 Bildungsdirektorin Monica Gschwind über ihren Berufsweg

17:15 Franziska Stocker zur Lehre als Buchhändler:in im Bider und Tanner

Kontakt

redaktion@radiox.ch

061 500 24 00

In Zusammenarbeit mit den Kantonen BL und BS und mit der Unterstützung von Berufsbildungplus.ch

Berufsbildungplus.ch
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Diese Massnahmen gelten neu

Bereits heute morgen hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt weitere Verschärfungen der Massnahmen angekündigt, welche ab morgen, dem 1. Dezember in Kraft treten sollen. Der Bundesrat hat nach seiner heutigen Krisensitzung Massnahmen in die Vernehmlassung gegeben. von Noemie Keller

21.11.30 Massnahmenverschärfungen BS und BL

Die beiden Basel verschärfen die Maskenpflicht.

Kantonale Massnahmen beider Basel

Ab Mittwoch, dem 1. Dezember, führen die beiden Basel zusätzliche Schutzmassnahmen für Veranstaltungen, Restaurationsbetriebe sowie für Innenräume von Einrichtungen und Betrieben in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport ein.

Bei Veranstaltungen und jeglichen Innenräumen in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport muss neu neben 3G auch eine Maske getragen werden. 

Von der Maskentragpflicht ausgenommen, sind Kinder unter 12 Jahren, sowie Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen dürfen. Keine verschärfenden Massnahmen werden für private Veranstaltungen mit unter 30 Personen sowie für Personen, die sportliche oder kulturelle Aktivitäten ausüben, vorgesehen.

Das schlägt der Bundesrat vor

Es soll eine Ausweitung der Zertifikatspflicht im Innenbereich auf alle öffentlich zugängliche Veranstaltungen in Innenräumen, sowie auf alle sportlichen und kulturellen Aktivitäten mit Laien in Innenräumen geben. Damit wäre die jetzt bestehende Ausnahme für beständige Gruppen unter 30 Personen aufgehoben. Bei privaten Treffen im Familien- und Freundeskreis im Innenbereich soll es künftig ab 11 Personen eine Zertifikatspflicht geben. Die Zertifikatspflicht bei Veranstaltungen im Freien soll ab 300 Personen gelten statt wie jetzt ab 1000. 

Weiter soll die Maskenpflicht auf alle öffentlich zugänglichen Innenbereiche ausgeweitet werden, auch auf solche, die sowieso nur mit Zertifikat zugänglich sind. In Restaurants, Clubs oder auch im Rahmen von Veranstaltungen soll eine Sitzpflicht für die Konsumation gelten. Kann bei Kultur- und Sportaktivitäten keine Maske getragen werden, sind Kontaktdaten zu erheben. 

Weitere Massnahmen wären, dass alle Schulen der obligatorischen Schule und der Sekundarstufe II verpflichtet werden, repetitive Tests anzubieten. Ausserdem soll die Gültigkeitsdauer der Testzertifikate angepasst werden. PCR-Tests sollen statt 72 Stunden, nur noch 48 Stunden gelten und Antigen-Schnelltests sollen von 48 Stunden auf 24 Stunden reduziert werden.

Für den Arbeitsplatz sieht der Bundesrat drei Varianten vor.

Variante 1: Es gilt Maskenpflicht für alle, die sich in Innenräumen mit mehreren Personen aufhalten.

Variante 2: Für alle Mitarbeitende, die weder geimpft noch genesen sind, besteht Home-Office-Pflicht. Falls das nicht möglich ist, müssen sie eine Maske tragen.

Variante 3: Es gibt eine generelle Home-Office-Pflicht. Falls das nicht möglich ist, besteht eine Maskenpflicht in Innenräumen, in denen sich mehrere Personen aufhalten. Ausserdem müssen Betriebe repetitive Testungen für die Mitarbeitenden anbieten.