Woche der Berufsbildung 2023

Vom 8. bis 12. Mai findet die Woche der Berufsbildung statt. Insgesamt sind 22 Kantone mit 30 Radiostationen und weiteren Medien daran beteiligt und widmen sich in dieser Zeit der Berufsbildung. Auch wir thematisieren am Mittwoch, 10. Mai, einen Tag lang die Berufsbildung.

Ausgabe 2023

Die Woche der Berufsbildung ist die Weiterentwicklung des interkantonalen Tags der Berufsbildung, auch Radiotag genannt. Dieses Jahr beteiligen sich rund 30 Radiostationen und weitere Medien an der Woche der Berufsbildung und widmen sich entweder über die Woche verteilt oder konzentriert am Mittwoch, 10. Mai, der Berufsbildung. 

Visual der Woche der Berufsbildung
Visual der Woche der Berufsbildung 2023

OnAir

Mittwoch 10. Mai 2023

07:15 Grussbotschaften der Bildungsdirektor:innen beider Basel: Monica Gschwind und Conradin Cramer

08:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Bäcker:in liebe

08:15 Monica Gschwind und Conradin Cramer zur Berufswahl

08:30 Mediamatik-Lernender Oliver McCarvil über seinen Beruf

09:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Betriebsinformatiker:in liebe

09:15 Interview mit Patrick Bosshard und Lernende Eva von Etavis

10:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Maurer:in liebe

11:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Metallbauer:in liebe

11:30 Christian Weiss und Thomas von Felten über die Berufswahl

12:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Elektroinstallateur:in liebe

12:15 Einblick in Pflegeberufe

13:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Chemielaborant:in liebe

13:30 Der Swiss Skills sechsplatzierte Lukas Jenny über seine Arbeit als Konditor:in

14:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Zimmermann/Zimmerin liebe

15:00 Anja Grönvold über die Lehrstellensituation in Basel-Stadt

15:30 Der Swiss Skills zweitplatzierte Lars Wenger über seine Arbeit als Motorradmechaniker:in

16:00 Interview mit Michael Konrad von der Gärtnerei Alabor

16:30 Bildungsdirektorin Monica Gschwind über ihren Berufsweg

17:15 Franziska Stocker zur Lehre als Buchhändler:in im Bider und Tanner

Kontakt

redaktion@radiox.ch

061 500 24 00

In Zusammenarbeit mit den Kantonen BL und BS und mit der Unterstützung von Berufsbildungplus.ch

Berufsbildungplus.ch
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Die Woche für dich zusammengefasst

Es ist Sonntag, der 17. Mai und das ist der Wochenrückblick mit diesen Themen: Die Baselbieter Regierung will den 24-Stunden-Notfall in Laufen einschränken. In Basel protestieren Studierende gegen höhere Studiengebühren. Und im Mordfall Binningen fällt das Baselbieter Strafgericht ein Urteil.

26.05.17 Wochenrückblick

Wochenrückblick

4-Stunden-Notfall in Laufen soll eingeschränkt werden 

Am Montag hat die Baselbieter Regierung bekannt gegeben, dass sie den 24-Stunden-Notfall im Gesundheitszentrum Laufen einschränken will. Ab Juli 2026 sollen Notfall-Walk-ins nur noch von 8 bis 22 Uhr möglich sein. Die Regierung begründet den Entscheid mit den wenigen Patient:innen während der Nacht. Kritik kommt vom Verein Bezirksrat Gesundheit. Dieser spricht von einem Wortbruch und befürchtet eine schlechtere Gesundheitsversorgung für das Laufental. 

Protest gegen höhere Studiengebühren in Basel 

Am Dienstagabend haben in Basel rund 300 Studierende gegen höhere Studiengebühren und die Sparmassnahmen des Bundes protestiert. Die Demonstration startete vor der Universitätsbibliothek und zog durch die Innenstadt. Die Demonstrierenden kritisieren insbesondere die geplanten Kürzungen im Hochschulbereich im Rahmen des Entlastungspakets 27. Der Bund will künftig weniger Geld an Universitäten und Fachhochschulen zahlen. Kritiker:innen befürchten deshalb höhere Studiengebühren. Zurzeit kostet ein Semester an der Universität Basel 850 Franken. 

Urteil im Mordfall Binningen 

Am Mittwoch hat das Baselbieter Strafgericht den Mann verurteilt, der im Februar 2024 seine Ehefrau in Binningen getötet hatte. Der 44-Jährige muss wegen Mordes und Störung des Totenfriedens für 15 Jahre ins Gefängnis. Laut Gericht hatte er seine Frau nach einem Streit erwürgt und den Leichnam anschliessend zerstückelt. Die Richter bezeichneten insbesondere das systematische Vorgehen nach der Tat als besonders schwerwiegend. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es wird erwartet, dass der Verurteilte den Entscheid ans Kantonsgericht weiterzieht.