Woche der Berufsbildung 2024
Ausgabe 2024
Die Woche der Berufsbildung ist die Weiterentwicklung des interkantonalen Tags der Berufsbildung, auch Radiotag genannt. Dieses Jahr beteiligen sich rund 30 Radiostationen und weitere Medien an der Woche der Berufsbildung und widmen sich über die Woche verteilt der Berufsbildung.
Woche der Berufsbildung 2024 ab sofort bis 17.5.
OnAir
Es können leichte Änderungen im Programm entstehen.
Montag
11:30 Grussbotschaft der Baselbieter Bildungsdirektorin: Monika Gschwind
16:30 Im Gespräch: Baselbieter Regierungspräsidentin Monica Gschwind im Interview
Dienstag
07:15 Mit Können zur Weltspitze: Edward Booth und die WorldSkills
09:15 Mit Können zur Weltspitze: Edward Booth und die WorldSkills
12:15 Mit Können zur Weltspitze: Edward Booth und die WorldSkills
17:15 Mit Können zur Weltspitze: Edward Booth und die WorldSkills
Mittwoch
07:15 Beruf im Fokus: Hotel-Kommunikationsfachmann/-frau
09:15 Beruf im Fokus: Hotel-Kommunikationsfachmann/-frau
12:15 Tag der Lernenden: Begegnungen und Kurzinterviews
16:00 Eltern als Wegweiser: Gesprächsrunde zur Berufswahl
17:15 Tag der Lernenden: Begegnungen und Kurzinterviews
Donnerstag
07:15 Berufswahl mit Weitblick: Nautische:r Fachmann/-Frau und Kapitän:in in der Region
09:15 Spitex unterwegs: Pflege vor Ort erleben
12:15 Berufswahl mit Weitblick: Nautische:r Fachmann/-Frau und Kapitän:in in der Region
17:15 Spitex unterwegs: Pflege vor Ort erleben
Freitag
07:15 Endress+Hauser: Innovation und Präzision – Ein Besuch beim Branchenführer
09:15 Start-up – Der Weg in die Selbstständigkeit
11:30 Neue Perspektiven: Das Laufbahnzentrum Pratteln im Fokus
12.15 Endress+Hauser: Innovation und Präzision – Ein Besuch beim Branchenführer
17:15 Start-ups – Der Weg in die Selbstständigkeit
Kontakt
redaktion@radiox.ch
061 500 24 00
Die Woche der Berufsbildung ist eine Initiative der Schweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz SBBK und wird vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI unterstützt.
In Zusammenarbeit mit den Kantonen BL und BS und mit der Unterstützung von Berufsbildungplus.ch.
Teilrevision Gesundheitsgesetz einfach erklärt
Am 22. September stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über zwei nationale und der Kanton Baselland über eine kantonale Vorlage ab. Hier erfährt du alles über die Teilrevision des Gesundheitsgesetzes. von Lea Kamber
24.09.12 Teilrevision Gesundheitsgesetz
Am 22. September 2024 stimmt der Kanton Baselland über die Teilrevision des Gesundheitsgesetzes ab.
Das Wichtigste in Kürze
Am 22. September stimmt der Kanton Baselland über die Teilrevision des Gesundheitsgesetzes vom 11. April 2024 ab. Mit der Teilrevision möchte der Kanton Baselland die Bundesvorgaben umsetzen.
Ambulant tätige Ärzt:innen rechnen ihre Gesundheitsleistungen über die obligatorische Krankenpflegeversicherung ab. Der Kanton möchte genauer festlegen, unter welchen Bedingungen Ärzt:innen ihre Leistungen abrechnen dürfen. Zudem möchte der Kanton dem Regierungsrat die Möglichkeit geben, die Anzahl von abrechnenden Ärzt:innen dort zu begrenzen, wo es im Vergleich zur restlichen Schweiz ein Überangebot gibt. Mit dieser Massnahme könne man Einsparungen in Millionenhöhe generieren. Haus- und Kinderärzt:innen, sowie Ärzt:innen der Kinder- und Jugendpsychiatrie sollen von der Begrenzung ausgeschlossen werden.
Im Detail
Das Bundesgesetz über die Krankenpflegeversicherung (KVG) verpflichtet die Kantone ab dem 1. Juli 2025, die Anzahl der Ärzt:innen zu beschränken, welche ihre Leistungen über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abrechnen. Mit der Bundesvorlage soll die ungebremste Zunahme von ambulant tätigen Ärzt:innen verhindert und ein weiterer Anstieg der Krankenkassenprämien gedämpft werden.
Mit der kantonalen Gesetzesanpassung wird festgelegt, welche Voraussetzungen Ärzt:innen erfüllen müssen, um ihre Leistungen über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abzurechnen. Zudem soll dem Regierungsrat die Möglichkeit gegeben werden, die Anzahl der abrechnenden Ärzt:innen in den Fachgebieten zu reduzieren, bei welchen im Vergleich zur restlichen Schweiz ein Überangebot vorhanden ist. Haus- und Kinderärzt:innen, sowie Ärzt:innen aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie sollen von den Massnahmen ausgeschlossen werden.
Die beiden Basel haben diesbezüglich ein gemeinsames Vorgehen gewählt und die gleiche Gesetzesgrundlage ausgearbeitet, da die beiden Basel im Gesundheitswesen eng zusammenarbeiten. In Basel-Stadt ist das Gesetz seit rund 2 Jahren gültig. Die beiden Basel weisen im schweizweiten Vergleich eine sehr hohe Ärzt:innendichte und dementsprechend auch eine hohe Prämienlast vor. Laut der FMH Ärztestatistik aus dem Jahre 2022 kommen in Basel 10,7 Ärzt:innen auf 1000 Einwohner, während es in Zürich 5,5 und in Obwalden sogar nur 2,3 Ärzt:innen auf 1000 Einwohner sind.
Pro
- Die Bundesvorgaben würden mit Augenmass umgesetzt werden, ohne dass die Qualität der Gesundheitsversorgung darunter leide.
- In chirurgischen und technischen Fachgebieten würden ständig neue Angebote entstehen, was zu mehr Gesundheitskosten führe. Mit der Teilrevision könne man diese reduzieren.
- Ohne die Einführung würden die Gesundheitskosten weiter ansteigen, mit der Regulierung könne man Kosten in Höhe von rund 7 Millionen einsparen
Contra
- Die Wirtschaftsfreiheit von ambulant tätigen Ärzt:innen würde eingeschränkt und die damit verbundenen Einsparungen seinen für solch einen Eingriff nicht ausreichend.
- Die Datenbasis sei nicht ausreichend, um die mittel- langfristigen Auswirkungen auf das Gesundheitssystem im Kanton abzuschätzen.
- Es könne zu einer Unterversorgung in bestimmten medizinischen Fachgebieten führen.
Parolenspiegel
Ja | Nein | |
SP | X | |
SVP | X | |
Grüne | X | |
EVP | X | |
GLP | X | |
FDP | X | |
Mitte | X |