Woche der Berufsbildung 2024
Ausgabe 2024
Die Woche der Berufsbildung ist die Weiterentwicklung des interkantonalen Tags der Berufsbildung, auch Radiotag genannt. Dieses Jahr beteiligen sich rund 30 Radiostationen und weitere Medien an der Woche der Berufsbildung und widmen sich über die Woche verteilt der Berufsbildung.
Woche der Berufsbildung 2024 ab sofort bis 17.5.
OnAir
Es können leichte Änderungen im Programm entstehen.
Montag
11:30 Grussbotschaft der Baselbieter Bildungsdirektorin: Monika Gschwind
16:30 Im Gespräch: Baselbieter Regierungspräsidentin Monica Gschwind im Interview
Dienstag
07:15 Mit Können zur Weltspitze: Edward Booth und die WorldSkills
09:15 Mit Können zur Weltspitze: Edward Booth und die WorldSkills
12:15 Mit Können zur Weltspitze: Edward Booth und die WorldSkills
17:15 Mit Können zur Weltspitze: Edward Booth und die WorldSkills
Mittwoch
07:15 Beruf im Fokus: Hotel-Kommunikationsfachmann/-frau
09:15 Beruf im Fokus: Hotel-Kommunikationsfachmann/-frau
12:15 Tag der Lernenden: Begegnungen und Kurzinterviews
16:00 Eltern als Wegweiser: Gesprächsrunde zur Berufswahl
17:15 Tag der Lernenden: Begegnungen und Kurzinterviews
Donnerstag
07:15 Berufswahl mit Weitblick: Nautische:r Fachmann/-Frau und Kapitän:in in der Region
09:15 Spitex unterwegs: Pflege vor Ort erleben
12:15 Berufswahl mit Weitblick: Nautische:r Fachmann/-Frau und Kapitän:in in der Region
17:15 Spitex unterwegs: Pflege vor Ort erleben
Freitag
07:15 Endress+Hauser: Innovation und Präzision – Ein Besuch beim Branchenführer
09:15 Start-up – Der Weg in die Selbstständigkeit
11:30 Neue Perspektiven: Das Laufbahnzentrum Pratteln im Fokus
12.15 Endress+Hauser: Innovation und Präzision – Ein Besuch beim Branchenführer
17:15 Start-ups – Der Weg in die Selbstständigkeit
Kontakt
redaktion@radiox.ch
061 500 24 00
Die Woche der Berufsbildung ist eine Initiative der Schweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz SBBK und wird vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI unterstützt.
In Zusammenarbeit mit den Kantonen BL und BS und mit der Unterstützung von Berufsbildungplus.ch.
Änderung des Bundesgesetzes zur direkten Bundessteuer
Die Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer soll die steuerlichen Kinderabzüge erhöhen. Aktuell können berufstätige Eltern für die Fremdbetreuung ihrer Kinder bis zu 10'100 Franken bei der direkten Bundessteuer abziehen, neu sollen es 25'000 Franken sein. Hinzu kommt der allgemeine Kinderabzug. Hier können Eltern pro Jahr und pro Kind 6500 Franken vom Einkommen abziehen, neu sollen es 10'000 sein.
20.09.13 Änderung vom Bundesgestez zur direkten Bundessteuer
Abstimmung vom 27. September
Die Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer hat zum Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern oder Familien Unabhänig von der Erwerbstätigkeit zu entlasten. Um dies zu erreichen, sollen die steuerlichen Kinderabzüge erhöht werden. Aktuell können berufstätige Eltern für die Fremdbetreuung ihrer Kinder bis zu 10'100 Franken pro Kind und Pro Jahr bei der direkten Bundessteuer abziehen. Hinzu kommt der allgemeine Kinderabzug. Hier können Eltern pro Jahr und pro Kind 6500 Franken vom Einkommen abziehen. Mit der Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer sollen diese beiden Abzüge nun erhöht werden. Anstatt 10’100 Franken sollen Eltern neu 25'000 Franken pro Kind bei der direkten Bundessteuer abziehen können. Auch der allgemeine Kinderabzug soll erhöht werden: von 6500 Franken auf 10'000 Franken pro Kind und Jahr. Diese beiden höheren Kinderabzüge würden gemäss Schätzungen jährliche Steuerausfälle von 380 Million Franken zur Folge haben. Wegen der Coronakrise werden diese Ausfälle im Jahr 2021 um 50 bis 100 Millionen Franken tiefer geschätzt. Gegen diese Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer haben zwei Komitees das Referendum ergriffen. Das liberale Komitee und das Komitee Nein zum Kinderabzug Bschiss.
Die Gegner*innen argumentieren, es sei eine Vorlage mit einem irreführenden Titel. Denn bei einer Annahme würden diejenige, die bereits am reichsten seien, auch am meisten profitieren, wobei die Allgemeinheit unter dem hohen Steuerausfall leide. Auch sei es unsozial, dass die unvermögensten der Familien -jene, die keine Bundessteuern zahlen- durch diese Vorlage nicht unterstützt würden, sondern nur deren Nachteile mittragen. So sei es keine Vorlage für alle Familien, sondern nur ein finanzieller Zuschtupf, der je nach Vermögen auch noch zunehme.
Die Gegner*innen argumentieren jedoch, dass der Mittelstand entlastet werden müsse. Denn es gäbe Familien im Mittelstand, die genug verdienen würden, um von den Subventionen nicht zu profitieren, die ärmere Familien eben bekämen. Wer über dieser Einkommensgrenze liegt, könne schlussendlich weniger Geld zur Verfügung haben, als Familien der Unterschicht. Zum Steuerausfall von jährlich 380 Milionen Franken argumentieren sie, die Kosten seien tragbar. Die Vorlage würde Eltern unabhänig der Erwerbstätigkeit entlasten.
Die Erhörhung der Fremdbetreuungskosten führe zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, so das Ziel dieses Teiles der Initiative.
Dafür sind: SVP, FDP, EVP, BDP, CVP und LDP.
Dagegen sind: SP gründe GLP und Basta!
Anbei eine Tabelle des Bundes, um die Steuerentlastung je nach Einkommen und Anzahl Kinder nachzuschauen: