Woche der Berufsbildung 2024
Ausgabe 2024
Die Woche der Berufsbildung ist die Weiterentwicklung des interkantonalen Tags der Berufsbildung, auch Radiotag genannt. Dieses Jahr beteiligen sich rund 30 Radiostationen und weitere Medien an der Woche der Berufsbildung und widmen sich über die Woche verteilt der Berufsbildung.
Woche der Berufsbildung 2024 ab sofort bis 17.5.
OnAir
Es können leichte Änderungen im Programm entstehen.
Montag
11:30 Grussbotschaft der Baselbieter Bildungsdirektorin: Monika Gschwind
16:30 Im Gespräch: Baselbieter Regierungspräsidentin Monica Gschwind im Interview
Dienstag
07:15 Mit Können zur Weltspitze: Edward Booth und die WorldSkills
09:15 Mit Können zur Weltspitze: Edward Booth und die WorldSkills
12:15 Mit Können zur Weltspitze: Edward Booth und die WorldSkills
17:15 Mit Können zur Weltspitze: Edward Booth und die WorldSkills
Mittwoch
07:15 Beruf im Fokus: Hotel-Kommunikationsfachmann/-frau
09:15 Beruf im Fokus: Hotel-Kommunikationsfachmann/-frau
12:15 Tag der Lernenden: Begegnungen und Kurzinterviews
16:00 Eltern als Wegweiser: Gesprächsrunde zur Berufswahl
17:15 Tag der Lernenden: Begegnungen und Kurzinterviews
Donnerstag
07:15 Berufswahl mit Weitblick: Nautische:r Fachmann/-Frau und Kapitän:in in der Region
09:15 Spitex unterwegs: Pflege vor Ort erleben
12:15 Berufswahl mit Weitblick: Nautische:r Fachmann/-Frau und Kapitän:in in der Region
17:15 Spitex unterwegs: Pflege vor Ort erleben
Freitag
07:15 Endress+Hauser: Innovation und Präzision – Ein Besuch beim Branchenführer
09:15 Start-up – Der Weg in die Selbstständigkeit
11:30 Neue Perspektiven: Das Laufbahnzentrum Pratteln im Fokus
12.15 Endress+Hauser: Innovation und Präzision – Ein Besuch beim Branchenführer
17:15 Start-ups – Der Weg in die Selbstständigkeit
Kontakt
redaktion@radiox.ch
061 500 24 00
Die Woche der Berufsbildung ist eine Initiative der Schweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz SBBK und wird vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI unterstützt.
In Zusammenarbeit mit den Kantonen BL und BS und mit der Unterstützung von Berufsbildungplus.ch.
Jetzt spricht Stefanie Eymann
Seit etwas länger als 100 Tagen ist Stefanie Eymann Regierungsrätin des Kantons Basel-Stadt. In ihrer bisherigen Amtszeit zeigte sich die Vorsteherin des Justiz- und Sicherheitsdepartements eher bedeckt, äusserte sich kaum zu angehenden Debatten wie der Bettelthematik oder dem Umgang der Polizei mit Demonstrationen.
Nun brach Stefanie Eymann ihr Schweigen. von Julia Brogli
21.05.19 100 Tage Stephanie Eymann
Medienanlass mit Stephanie Eymann zu ihrem 100-tägigem Jubiläum
Im Rahmen eines öffentlichen Medienanlasses nahm die Vorsteherin des Justiz- und Sicherheitsdepartements Stellung zu beiden Diskussionspunkten. Dabei betonte sie immer wieder klar ihren Ansatz: Die Arbeit der Polizei und der Justiz solle transparenter und für die Bevölkerung nachvollziehbar werden.
So gerade auch puncto Demonstrationen. Um Klarheit bezüglich des Vorgehens der Polizei bei öffentlichen Kundgebungen zu schaffen, veröffentlichte das Justiz- und Sicherheitsdepartement ein Informationsblatt. Dieses gibt unter anderem Anleitung, wie ein Gesuch für eine Bewilligung gestellt wird, oder kommuniziert, wie sich die Polizei bei unbewilligten Kundgebungen oder bei Demonstrationen, bei denen es zu gewalttätigen Ausschreitungen kommt, verhalten wird.
Auch bei dem zweiten grossen Debattenpunkt rund um die Bettelthematik schlägt die Regierungsrätin klare Töne an und präsentiert kurzerhand ein revidiertes Bettelverbot, welches als Alternative zum allgemeine Bettelverbot in Kraft treten könnte.
Dies nachdem das allgemeine Bettelverbot, welches letzten Herbst vom Basler Parlament die Zustimmung erhalten hat und somit wieder eingeführt werden sollte, vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte abgelehnt worden ist. Dessen Urteil: Ein allgemeines Bettelverbot verstosse gegen die Menschenrechtskonventionen.
Das nun also neu erarbeitete, ausgedehnte Bettelverbot legt fest, dass zukünftig neben dem organisierten Betteln auch das aggressive und hartnäckige Betteln, also wenn die Bettelnden die Passanten bedrängen, beschimpfen oder anfassen, untersagt sein soll.
Zudem beschreibt das ausgedehnte Bettelverbot «besonders sensible Örtlichkeiten sowie Zonen, in denen Passanten und Passantinnen nicht oder nur schlecht ausweichen können oder deren Sicherheitsbedürfnis besonders gross ist». An diesen Örtlichkeiten sind ebenfalls Verbote vorgesehen.
Konkret handelt es sich dabei um folgende Lokalitäten:
- Innerhalb eines Umkreises von fünf Metern bei Haltestellen und Ein- und Ausgängen von Bahnhöfen.
- Innerhalb eines Umkreises von fünf Metern bei Ein- und Ausgängen von Geschäften, Kultureinrichtungen und öffentlichen Gebäuden.
- Innerhalb eines Umkreises von fünf Metern um Ein- und Ausgänge bei Gastronomiebetrieben und Hotels sowie innerhalb von fünf Metern um deren Aussenbereiche.
- Innerhalb eines Umkreises von fünf Metern bei Ein- und Ausgängen von Banken sowie um Geld-, Zahlungs- und Fahrkartenautomaten.
- Zudem auf Märkten und Friedhöfen, Spielplätzen, Schulanlagen und Unterführungen sowie in Gärten und Parkanlagen.
Zusammengefasst: Tritt das revidierte Bettelverbot in Kraft, so wird das Bettelverbot trotz des Urteils des europäischen Gerichthofes für Menschenrechte quasi wieder überall in der Stadt selbst verboten sein.