Woche gegen Rassismus 2019

Ein deformierter Dinosaurier-Drachen mit drei Armen, zu vielen Krallen und einem Flügel skatet durch eine Berglandschaft.

ChatGPT, klaust du unsere Kunst?

Während du mit ChatGPT Texte, Lyrics oder Gedichte generieren kannst, wandeln DALL-E 2, Stable Diffusion, Midjourney und co. deine Texte in Bilder um. Auch das Titelbild dieses Artikels wurde unter dem Prompt „Leonardo Da Vinci paints a dinosaur with a happy face standing on a skateboard“ generiert. Künstliche Intelligenz in der Kunst ist spannend, löst allerdings in der Kunst-Community auch Besorgnis aus und stellt die Frage nach Copyright. von Noemie Keller

23.02.15 KI in der Kunst

Künstliche Intelligenz in der Kunst: Wie steht es um die Urheberrechte?

Mit einem Klick Kunst erschaffen

Der Aufschrei in der Art Community ist gross, Künstler:innen und Content Creators sind wütend oder verunsichert, viele rufen zum Protest auf: „No to AI generated Images“, schallt es aus dem Internet.

Künstler:innen protestieren gegen AI-Art.

Es herrscht die Angst, von der KI ersetzt zu werden. Wer beauftragt dann noch Künstler:innen, wenn jede:r einfach selber Kunst generieren kann? Insbesondere dann, wenn der Stil von Kunstschaffenden nachgeahmt werden kann. Doch der Ärger hat noch einen weiteren Ursprung und um diesen zu ergründen, müssen wir uns zuerst veranschaulichen, wie KI-Kunst überhaupt entstehen kann. Grob erklärt: Das KI-System wird mit zig Bildern gefüttert, die quasi nach Motiv kategorisiert sind. So begreift das System, wie ein Hund, ein Baum oder ein Flugzeug aussieht, kann diese voneinander unterscheiden und weiss dementsprechend, was es je nach Text generieren muss. Nun stellt sich die Frage, woher diese Bilder stammen, die der KI gefüttert werden?

Viele von diesen Software-Tools grasen das Web ab und sammeln Bilder aus allen öffentlich zugänglichen Quellen des Internets. Das nennt man Web Scraping. Wahrscheinlich ist der überwiegende Teil, der fürs Trainieren der KI eingesammelt wird, urheberrechtlich geschützt.

Erklärt Prof. Dr. Alfred Früh, Professor für Privatrecht mit Schwerpunkt Life Sciences-Recht und Immaterialgüterrecht. Momentan laufen mehrere Gerichtsverfahren, in denen Kunstschaffende oder auch die Bilderagentur Getty Images gegen Stability AI klagen. Der Vorwurf: Für das Trainieren der KI seien urheberrechtlich geschützte Bilder verwendet worden. Ob nun aber das Trainieren einer KI mit urheberrechtlich geschützten Bildern das Urheberrecht verletzt, ist noch nicht vollumfänglich geklärt. Es bleibt abzuwarten, bis die Gerichte entscheiden. Hinzu kommt, dass diese Entscheide wohl je nach Rechtslage unterschiedlich ausfallen dürften.

Während die Urheberrechtsfrage beim Input in KI-Systeme noch nicht geklärt ist, stellt sich dieselbe Frage beim Output, bei den Bildern, die von der KI generiert werden. Hier ist die Lage klarer: Wenn die KI ein Bild generiert, das wegen dem Stil auch von Künstler:in XY stammen könnte, allerdings keinem seiner:ihrer Werke zu ähnlich sieht, ist das Bild urheberrechtlich einwandfrei.

Der Stil einer Person ist nicht schützenswert und kann nicht urheberrechtlich geschützt werden. Nur konkrete einzelne Werke können geschützt werden“, sagt Prof. Dr. Alfred Früh. Heisst also, nur wenn der Output dem Input zu ähnlich ist, ist das Urheberrecht verletzt. Im Stile von Kunstschaffenden hingegen Bilder zu generieren, verletzt keine Rechte. Dies gilt übrigens für alle Werkarten, sei es eine Zeichnung, ein Gedicht oder ein Lied. Bei der Musik muss allerding noch die Stimme in Betracht gezogen werden. Aktuelles Beispiel: David Guetta hat mit Hilfe von KI die Stimme von Eminem nachempfunden und in einen Song eingebaut.

Da kommen wir in ein anderes Rechtsgebiet, ins Persönlichkeitsrecht. Denn wieso sollte ich es mir bieten lassen, dass meine Stimme von jemandem generiert und in einem Zusammenhang verwendet wird, den ich vielleicht gar nicht als gut empfinde?

Zusammengefasst: Vorausgesetzt, es ähnelt nicht zu sehr dem Original-Input, was durchaus schwierig ist herauszufinden, darfst du alles, was du mit einer KI produzierst, ob Musik, Text oder Bild, frei verwenden. Allerdings gehört das KI-Generierte nicht dir. Es darf von allen verwendet werden, KI-Generiertes ist nicht urheberrechtlich geschützt.

„Die KI ist kein Mensch. Das kontinentaleuropäische Verständnis ist, dass es (für das Urheberrecht - Anm. d. Red.) eine geistige Schöpfung braucht und geistige Schöpfungen können nur Menschen kreieren“, sagt Prof. Dr. Alfred Früh. Wenn du allerdings die KI wie ein Werkzeug benutzt, ein Werk nach deinen Vorstellungen gestaltest und über das blosse Generieren hinausgehst, wenn ein menschlicher Gestaltungswille erkennbar ist, kann es sein, dass das Urheberrecht dennoch bei dir liegt.

KI in der Kunst ist ein facettenreiches Thema, das viele Fragen aufwirft und dennoch erst in den Kinderschuhen steckt. Allerdings ist die KI so neu, dass sie noch nicht wirklich ins Gesetz eingebettet ist. Müsste man die KI also regulieren?

Alfred Früh: Ich denke nicht, dass man das Rechtssystem aufgrund eines neuen technischen Phänomens auf den Kopf stellen sollte. Natürlich hat es eine neue Qualität, aber in meinen Augen macht es wenig Sinn, die KI für alle Lebensbereiche zu regulieren. Das schafft man auch gar nicht. Was man stattdessen machen muss, ist zu schauen, wie sich die KI in den verschiedenen Regelungsbereichen auswirkt, also wie sich das Urheber-, Patent- oder Persönlichkeitsrecht anpassen muss. Da müsste man dran schrauben und sinnvolle Lösungen entwickeln, welche die Interessen gut ausgleichen.“

Künstliche Intelligenz steht erst am Anfang und ist dennoch omnipräsent: Ob als Tiktokfilter, ChatGPT oder DALL-E. Technik wird immer mehr in unseren Alltag integriert. Dass Kunstschaffende angesichts der aktuellen Entwicklungen Angst haben, überflüssig zu werden, ist verständlich. Allerdings dürfen wir nicht vergessen, dass die KI immer noch ein Werkzeug ist. Ein Werkzeug, das exzellent uns imitieren oder replizieren kann, für Neues braucht es allerdings immer noch den Menschen.

Ich kenne keine bessere Definition für das Wort Kunst als diese: Kunst – das ist der Mensch – Vincent Van Gogh.

Die Woche

Lesungen, Theater, Diskussion, Musik, Ausstellungen und vieles mehr: Die Woche gegen Rassismus 2019 in Basel bietet ein vielfältiges Programm, sie findet statt von: Montag, 18. März bis Sonntag, 24. März 2019

Radio X setzt in Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Organisationen und Beteiligten ein Zeichen gegen Rassismus und andere Formen von Diskriminierung. Ziel ist es, die lokale Bevölkerung für das Thema zu sensibilisieren und gemeinsam in einen Dialog zu treten.

Während der ganzen Woche strahlt Radio X jeweils um 11:30 Uhr und um 16:30 Uhr thematische Beiträge aus.

Flyer Woche gegen Rassismus in Basel 2019

Medienmitteilung Woche gegen Rassismus 18.-24.3.19 mit Programm

 

 
Das Programm


Montag, 18. März 2019

Forumtheater "Sans Frontières" - Ein interaktiver Theaterabend zum Thema Diskriminierung und Rassismus. 

19.30 Uhr, KLARA (Clarastrasse 13)

Eintritt frei. 

 

Dienstag, 19. März 2019

Uni von unten: «Alltäglicher Ausnahmezustand: Racial Profiling in der Schweiz» mit Mohamed Wa Baile, Sarah Schilliger und Claudia Wilopo

19 Uhr, Internetcafé Planet 13 (Klybeckstrasse 60, 4057 Basel)

Eintritt frei.

 

Mittwoch, 20. März 2019

Liveübertragung Radio X, mit Interviews live vor Ort: Abendschule Import, Bla*ShTheater Niemandsland, Kulinarisches von Schnaboule Schnaboule und Musik zum Thema «Migration und Musik» mit Leila Moon.

17-22 Uhr, Keck Kiosk (Kaserne)

 

Ausstellung*: Bundes(asyl)lager- Zunehmende Isolierung und Kontrolle im Migrationsregime Schweiz

ab 19 Uhr in der Carambolage (Erlenstrasse 34, 4058 Basel)

 

 

Donnerstag, 21. März 2019

Podiumsdiskussion «Racial Profiling» mit szenischen Sequenzen des Theaters Niemandsland.

Auf dem Podium: Michel Hostettler (Community Policing Kleinbasel), Tobias Burkhard (Ausbildungsleiter KaPo BS), Nahom Mehret (Schweizer, geb. in Eritrea), Yvonne Apiyo Brändle-Amolo (SP Politikerin Zürich, Künstlerin).

Moderation: Bernard Senn, SRF

Mit dabei: BastA!, STOPP Rassismus u.a.

19 Uhr, Offene Kirche Elisabethen

Eintritt frei. 

 

Ausstellung*: Bundes(asyl)lager- Zunehmende Isolierung und Kontrolle im Migrationsregime Schweiz

ab 19 Uhr in der Carambolage (Erlenstrasse 34, 4058 Basel)

 

 

Freitag, 22. März 2019

Bla*Sh, Legion Seven, Brandy Butler (CH)

Mehrstimmige Lesung, Performance, Konzert, Büchertisch

19 Uhr (Doors: 18.30 Uhr), Rossstall II, Kaserne Basel

Eintritt frei.

 

Ausstellung*: Bundes(asyl)lager- Zunehmende Isolierung und Kontrolle im Migrationsregime Schweiz

ab 19 Uhr in der Carambolage (Erlenstrasse 34, 4058 Basel)

 

 

Samstag, 23. März 2019

Afrika-Stadtrundgang des Zentrums für Afrikastudien

The tour will take place in English and is free of charge. Reservations are requested but not required. 

14 Uhr, meeting point: at the pyramides in front of the Offene Kirche Elisabethen

 

Offener Hörsaal: Interaktiver Parcours**, über Hürden und Weichen auf dem schweizerischen Bildungsweg

16.00-18.30 Uhr, Foyer Junges Theater Basel

Eintritt frei. 

 

Ausstellung*: Bundes(asyl)lager- Zunehmende Isolierung und Kontrolle im Migrationsregime Schweiz

ab 19 Uhr 

Input: Wie die Schweiz Migrant*innen 2019 isoliert und verwaltet.

20 Uhr in der Carambolage (Erlenstrasse 34, 4058 Basel)

 

 

 

Sonntag, 24. März 2019

Afrika-Stadtrundgang des Zentrums für Afrikastudien auf Deutsch

14 Uhr, Treffpunkt: Pyramiden-Platz (Elisabethenstrasse)

Reservierung erbeten, aber nicht zwingend erforderlich.

Eintritt frei.

 

 

Die Ausstellung beschäftigt sich mit der Neustrukturierung des Asylverfahrens und der Einführung der Bundeslager in der Schweiz. Mit der sogenannten Beschleunigung der Verfahren sollen Menschen effizienter verwaltet und ausgeschafft werden. Dafür nimmt das Staatssekretariat für Migration (SEM) Bundeslager in Betrieb, welche nicht nur die Unterbringung, sondern auch das gesamte Verfahren unter einem Dach zentralisieren und vereinheitlichen. Diese Praxis isoliert die betroffenen Menschen noch stärker vom Rest der Gesellschaft und lässt noch weniger Raum zur Selbstbestimmung. Um die Lagerpolitik umzusetzen, baut der Staat auf die Mitarbeit von Privatfirmen und NGOs.

 

** Bildungsparcours: Sprichst Du ausreichend Deutsch, um in der Schule mitzukommen? Wirst Du bei/auf deinem Bildungsweg unterstützt? Entsprichst Du den Bewertungskriterien des Schulsystems? Reicht das Geld für eine Ausbildung? Bringst Du die geforderten/nötigen Dokumente mit, um eine Ausbildung zu beginnen? Haben alle Menschen in der Schweiz dieselben Chancen auf Bildung? In einem interaktiven Parcours erfährst Du, welche Weichen gestellt werden und welche Hürden es zu überwinden gibt auf dem schweizerischen Bildungsweg. Ähnlich einem Leiter-Spiel, wirst Du, ausgestattet mit einer neuen Identität, unterschiedliche Aufgaben lösen, um Stufe für Stufe deinem Ziel näherzukommen.

 
Ausstrahlungstermine

 

Montag 18.3. - Sonntag, 24.3.19, täglich um 11.30 h (Wdh. 16.30 h)

Redaktionelle Beiträge auf Radio X zu diversen Themen in der Woche gegen Rassismus

u.a. mit FIASKO und STOPP Rassismus

 

Donnerstag 21.3., 18 h  & Samstag 23.3.19, 13 h

Sendung X-Plus von Schüler/innen der FMS Münchenstein

 

Samstag 23.3., 16 h & Sonntag 24.3.19, 10 h

Ausstrahlung der Podiumsdiskussion zu "Racial Profiling" vom Donnerstag 21.3.19 in der Offenen Kirche Elisabethen

Kontakt

tatiana.vieira@radiox.ch

rebecca.haeusel@radiox.ch

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Die Woche gegen Rassismus wird unterstützt durch:

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