Aktionswoche gegen Rassismus 2024
Dank der finanziellen Unterstützung der kantonalen Fachstelle Integration und Antirassismus und der eidgenössischen Fachstelle für Rassismusbekämpfung organisiert Radio X im Rahmen der Aktionswoche gegen Rassismus vom 18. bis 24. März 2024 die Auftaktveranstaltung zum Thema Alltagsrassismus sowie ein vielseitiges Radioprogramm.
Podiumsdiskussion über Alltagsrassismus am Montag, 18. März ab 18h im kHaus
mit einer Begrüssung von Jenny Pieth (Co-Leiterin der Fachstelle Integration und Antirassismus), Inputreferat Danielle Isler (Sozialwissenschaftlerin Universität Bayreuth), Podiumsdiskussion mit Stéphane Laederich (Rroma Foundation), Guilherme Bezerra (brasilianischer Medienschaffender) und Danielle Isler. Moderiert von Elisa da Costa (Gründerin Blackfluencers und Afrokaana). Anschliessend Fragen aus dem Publikum plus Apéro.
Darüber hinaus bietet Radio X in der Aktionswoche ein randvolles Radioprogramm mit antirassistischen Beiträgen:
Mo, 18.3.: Info, was in der Aktionswoche ansteht
Di, 19.3.: Antisemitismus
Mi, 20.3.: Rassismus im Cosplay
Do, 21.3.: Sans Papier - eine Stimmungsaufnahme
Fr, 22.3.: FCB-Antirassismuskampagne
Sa, 23.3.: Racial Profiling
So, 24.3.: Rassismus auf der Wohnungssuche
Zudem arbeiten viele Partnerorganisationen in Kooperation mit der kantonalen Fachstelle Integration und Antirassismus:
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Mit der finanziellen Unterstützung von:
Rassismus am Arbeitsplatz
Das Beratungsnetz für Rassismusopfer zählt 40 Prozent mehr rassistische Vorfälle 2024 als im Vorjahr, vergangenes Jahr seien sie noch mehr geworden. Nora Riss betont, dass dies nur die Spitze des Eisbergs sei, weil die meisten Rassismusvorfälle von den Betroffenen verschwiegen werden. Auch die Gewerkschaft UNIA berichtet von rassistischer Diskriminierung in Bewerbungsverfahren und im Arbeitsalltag. von Janina Labhardt
26.03.21 Rassismus am Arbeitsplatz
Infobeitrag in der Aktionswoche gegen Rassismus
Die Frage ist: Was tun, wenn es zu Rassismus am Arbeitsplatz kommt? Nicht schweigen und allein damit bleiben, sondern sich mit Anderen verbünden, die rassistischen Grenzüberschreitungen zu protokollieren und sich an eine Fachstelle wenden. Sowohl die Regionalbüros der UNIA als auch das Beratungsnetz für Rassismusopfer stehen mit Beratungsgesprächen und Mithilfe bei juristischen Schritten zur Verfügung.
Übrigens ist die arbeitgebende Person rechtlich verpflichtet, Rassismus am Arbeitsplatz zu verhindern, zu stoppen und die betroffene Person sofort zu schützen.
Die Kritik der UNIA und des Beratungsnetz für Rassismusopfer ist, dass der Diskriminierungsschutz im Gesetz zu schwach verankert sei.