airtime!

Klänge aus aller Welt auf Radio X

Die immer noch andauernde Pandemie hat es Musikschaffenden aus dem Globalen Süden und Osten in den letzten zwei Jahren massiv erschwert, in der Schweiz Konzerte zu geben und zu touren. Mit der neuen Radiosendung airtime! sollen ausgewählte Musikschaffende aus Afrika, Asien, Osteuropa, dem Nahen Osten und Lateinamerika die Möglichkeit erhalten, ihre Arbeit und Musik einmal im Monat auf Schweizer UNIKOM Radios zu präsentieren.

In der Schweizer Medienlandschaft sind Musikschaffende aus dem Globalen Süden – bis auf wenige Ausnahmen - seit Jahren untervertreten. Ihr Zugang zum Schweizer Publikum hat in der Vergangenheit grösstenteils über Konzertveranstaltungen und Festivals stattgefunden. Doch mit den pandemiebedingten Mobilitätseinschränkungen fällt dieser Kanal weg.

Das Projekt airtime! sieht die Pandemie als Chance und zielt auf Synergien, die noch nicht genutzt wurden. Eine wichtige Plattform ist der neu gegründete Zusammenschluss zwischen Schweizer UNIKOM-Radios, dem Projekt-Initianten artlink, sowie dem Südkulturfonds. Gemeinsam wollen die Projektpartner:innen aufstrebende, in der Schweiz noch unbekannte Musiker:innen aus Afrika, Asien, Lateinamerika, dem Nahen und Osten und Osteuropa (Non-EU-Countries) den Schweizer Radiohörer:innen präsentieren. Es soll zu Neuentdeckungen kommen – abseits der Festival- und Konzertbühnen. Es geht um Sichtbarkeit der Musik ausserhalb Europas und den USA, aber es geht auch um andere Perspektiven auf die aktuelle Weltlage.

Mit einem Open Call (Januar/Februar 2022) werden die Musiker:innen aus den genannten Regionen dazu aufgerufen, sich mit speziell für dieses Projekt produzierte Hörstücke, Musiksessions, DJ-Sets oder Podcasts für eine Teilnahme zu bewerben. Mindestens zehn Hörstücke/Sessions/DJ-Sets oder Podcasts werden auf den Schweizer UNIKOM-Radios Radio X, Radio RaBe, Radio 3fach, Kanal K, Radio Gwendalyn ausgestrahlt. Zu den musikalischen Beiträgen kommen Interviews mit den Musikschaffenden hinzu, welche den vertiefteren Einblick in ihre Arbeit und in ihren Alltag ermöglichen.

Die erste Folge von airtime! wird am 13. Februar, am Weltradiotag, ausgestrahlt. In dieser Episode erzählen die Intianten und Partner:innen welche persönliche Motivation sie dazu bewogen hat, sich für das neuartige Radioprojekt zu engagieren. In den weiteren Folgen kommen dann ab März 2022 die ausgewählten Musikschaffenden aus dem Globalen Süden und Osten zu Wort.

airtime! wurde initiert von artlink und dem Südkulturfonds und wird freundlich unterstützt durch die Stiftung Radio und Kultur Schweiz, sowie durch Swissperform.

English description: 

airtime! Sounds from all over the world
For over two years, the ongoing pandemic has made it extremely difficult for musicians from the global South and East to perform and tour in Switzerland. The radio programme called airtime!,  starting in February 2022, invites selected musicians from Africa, Asia, Eastern Europe, the Middle East and Latin America to present their work and music on five independent Swiss radio stations (UNIKOM radios). The collaborative project, uniting Radio X, Radio RaBe, Radio 3fach, Radio Gwen and Radio Kanal K, was initiated by artlink and Südkulturfonds with the much-appreciated support of SRKS (Stiftung Radio und Kultur Schweiz) and Swissperform.

Instagram-Link tree leading to pages of all medias: https://linktr.ee/soundslikeairtime

 

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Zwei Chirurgen während einer Operation.

Worum geht es beim Transplantationsgesetz?

Am 15. Mai werden über drei nationale Vorlagen abgestimmt –  eine davon ist die Änderung des Transplantationsgesetzes. Neu soll sich eine Person, die ihre Organe nicht spenden möchte, explizit in ein Register eintragen müssen. Es handelt sich bei der Vorlage um einen indirekten Gegenvorschlag vom Parlament und Bundesrat zur Volksinitiative Organspende fördern - Leben retten.  von Tim Meyer

22.04.29 Transplantationsgesetz

Das Transplantationsgesetz im Überblick.

Darüber stimmen wir ab

Wenn der indirekte Gegenvorschlag angenommen wird, dann wird die Initiative zurückgezogen und das geänderte Transplantationsgesetz tritt in Kraft. Wenn der indirekte Gegenvorschlag abgelehnt wird, dann stimmt die Stimmbevölkerung zu einem späteren Zeitpunkt über die Volksinitiative ab.

Aktuell gilt in der Schweiz die Zustimmungslösung. Diese beinhaltet, dass eine Person explizit einer Organspende zustimmen muss, damit die Organe nach dem Tod gespendet werden können. Mit dem indirekten Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament würde anstatt der Zustimmungslösung, neu die Widerspruchslösung in Kraft treten. Unter dieser versteht man, dass sich eine Person zu Lebzeiten in ein Register eintragen muss, wenn Mensch die Organe nicht spenden will. Wenn das Transplantationsgesetz also geändert wird, würde nicht mehr ein klarer Zuspruch zur Organspende geregelt sein, sondern ein klarer Widerspruch.

Argumente dafür

  • Durch die Widerspruchslösung hätten Personen, die auf eine Organspende warten, höhere Chancen auf eine Spende.
  • Angehörige könnten eine Organspende immer noch ablehnen, wenn sie vermuten, dass die verstorbene Person keine Organe spenden wollte.
  • Wenn der Wille der verstorbenen Person unbekannt ist, würde die Widerspruchslösung die Angehörigen entlasten.
  • Das neue Vorgehen würde zu mehr Klarheit führen. Falls kein dokumentierter Wille vorliegen würde, könnte grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die verstorbene Person über die Widerspruchslösung informiert wurde und mit der Organspende einverstanden war.
  • Die Spenderaten seien in den meisten westeuropäischen Ländern höher als in der Schweiz. Erfahrungen aus dem Ausland würden zeigen, dass in diesen Ländern die Widerspruchslösung dazu beigetragen hat, dass dich die Anzahl der Orangspenden erhöht. 

Argumente dagegen

  • Die Widerspruchslösung würde gegen die Verfassung verstossen, weil nicht mehr jede Person über den eigenen Körper bestimmen kann.
  • Die Einwilligung und Aufklärung von betroffenen Personen würde bei Medizinischen Eingriffen verlangt werden. Diese Einwillligung und Aufklärung soll auch bei der Organspende beibehalten werden.
  • Weil die Angehörigen belegen müssten, dass die verstorbene Person keine Organe spenden wollte, würden die Angehörigen zu stark belastet werden und wären unzulässigem Druck ausgesetzt.
  • Dass es zur Organentnahme kein deutliches Ja mehr braucht, sei unethisch.
  • Personen in der Schweiz müssten informiert werden, dass sie ihren Widerspruch äussern oder schriftlich hinterlegen müssen. Viele Menschen würden aber die Landessprache nicht sprechen oder das Gelesene nicht verstehen. So würde die Gefahr bestehen, dass diesen Menschen gegen ihren Willen Organe entnommen werden.

Parolenspiegel

  Ja Nein
Grüne x  
SP x  
Mitte x  
FDP x  
LDP x  
SVP   x
EDU   x
EVP   x
Grünliberale x  
Basta x  

Der Bundesrat und das Parlament empfehlen ein Ja

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