Art Lab On Air

Der junge Blick auf die Kunst

Die Sendereihe «Art Lab On Air –der junge Blick auf die Kunst» versteht sich als Plattform des offenen Austauschs auf Augenhöhe über das, was junge Leute in der Kunst bewegt. Die Sendung entsteht in Kollaboration mit dem Jugendprojekt Art Lab der Fondation Beyeler, das jungen kunstbegeisterten Menschen ermöglicht, sich im Rahmen der Ausstellungen der Fondation Beyeler auszutauschen und eigene Vermittlungsformate für gleichgesinnte junge Leute zu entwickeln.

Das Team «Art Lab On Air» begleitet aus ihrer jungen Perspektive die Hörerschaft durch die aktuellen Ausstellungen der Fondation Beyeler und eröffnet einen Dialog zwischen Hörerschaft, Expertinnen und Experten sowie dem Art Lab-Team.

 

 

Carla Braun,19

Carla macht gerade ein Praktikum und weiß noch nicht was sie danach erwartet. Mit «Art Lab On Air» möchte sie Menschen zusammenführen und allen eine Möglichkeit bieten, sich frei über Kunst zu unterhalten.

Flavia Domenighetti, 25

Flavia studiert Management und treibt sich liebend gerne im Museum herum.  Sie nutzt diese einmalige Gelegenheit mit «Art Lab On Air», um andere junge Menschen für Kunst zu begeistern.

Mia Felice, 28

Mia studiert Kunstgeschichte und Geschichte. Sie diskutiert gerne mit Anderen darüber, was Kunst überhaupt ist und wie das Museum der Zukunft aussehen könnte.

Danielle Hubacher, 22

Danielle studiert Pharmazie und ist in ihrer Freizeit gerne aktiv. Sie ist bei «Art Lab On Air» dabei, weil sie den Diskurs mit Anderen und deren Sichtweisen über Kunst schätzt.

Malin Hunziker, 24

Malin möchte mit der Sendung einen Raum schaffen, in dem Fragen und Themen von jungen Menschen an die Kunstwelt Platz haben. Sie studiert internationale Beziehungen und interessiert sich für Journalismus und Fotografie.

Céline Kessler, 22

Céline studiert Multimedia Productions und verbindet gerne Tradition mit unkonventionellen, neuen Ansätzen.

Marina Merz, 21

Marina studiert Politik und Wirtschaft. Sie möchte ihre Freude für Kunst teilen und dem eine Stimme geben, was sonst nur sichtbar oder spürbar ist.

Lili Schurich, 20

Lili schliesst ihre Ausbildung zur Erzieherin in Deutschland ab. Sie besucht gerne Museen und setzt sich mit Anderen über die tiefere Bedeutung von Kunstwerken auseinander.

David Thüring, 24

David erfindet sich immer wieder neu und nimmt jeden Tag als Anstoss, um sich weiterzuentwickeln.

Logo Art Lab on Air
Bild von Carla Braun
Carla Braun
Flavia Domenighetti
Flavia Domenighetti
Mia Felice
Mia Felice
Danielle Hubacher
Danielle Hubacher
Malin Hunziker
Malin Hunziker
Céline Kessler
Céline Kessler
Marina Merz
Marina Merz
Lili Schurich
Lili Schurich
David Thüring
David Thüring

Sendetermine 

Samstag, 09.04.2022 16.00 Uhr «Georgia O’Keeffe»
Sonntag, 10.04.2022 10.00 Uhr Wiederholung «Georgia O’Keeffe»
Samstag, 11.06.2022 16.00 Uhr «Mondrian – Conservation Project»
Sonntag, 12.06.2022 10.00 Uhr Wiederholung «Mondrian – Conservation Project»
Samstag, 13.08.2022 16.00 Uhr «Mondrian live am Polyfon Festival»
Sonntag, 14.08.2022 10.00 Uhr Wiederholung «Mondrian live am Polyfon Festival»
Samstag, 12.11.2022 16.00 Uhr «25 Jahre Fondation Beyeler»
Sonntag, 13.11.2022 10.00 Uhr Wiederholung «25 Jahre Fondation Beyeler»

Regierungsrätin Stefanie Eymann

Jetzt spricht Stefanie Eymann

Seit etwas länger als 100 Tagen ist Stefanie Eymann Regierungsrätin des Kantons Basel-Stadt. In ihrer bisherigen Amtszeit zeigte sich die Vorsteherin des Justiz- und Sicherheitsdepartements eher bedeckt, äusserte sich kaum zu angehenden Debatten wie der Bettelthematik oder dem Umgang der Polizei mit Demonstrationen.

Nun brach Stefanie Eymann ihr Schweigen.  von Julia Brogli

21.05.19 100 Tage Stephanie Eymann

Medienanlass mit Stephanie Eymann zu ihrem 100-tägigem Jubiläum

Im Rahmen eines öffentlichen Medienanlasses nahm die Vorsteherin des Justiz- und Sicherheitsdepartements Stellung zu beiden Diskussionspunkten. Dabei betonte sie immer wieder klar ihren Ansatz: Die Arbeit der Polizei und der Justiz solle transparenter und für die Bevölkerung nachvollziehbar werden.

So gerade auch puncto Demonstrationen. Um Klarheit bezüglich des Vorgehens der Polizei bei öffentlichen Kundgebungen zu schaffen, veröffentlichte das Justiz- und Sicherheitsdepartement ein Informationsblatt. Dieses gibt unter anderem Anleitung, wie ein Gesuch für eine Bewilligung gestellt wird, oder kommuniziert, wie sich die Polizei bei unbewilligten Kundgebungen oder bei Demonstrationen, bei denen es zu gewalttätigen Ausschreitungen kommt, verhalten wird.  

Auch bei dem zweiten grossen Debattenpunkt rund um die Bettelthematik schlägt die Regierungsrätin klare Töne an und präsentiert kurzerhand ein revidiertes Bettelverbot, welches als Alternative zum allgemeine Bettelverbot in Kraft treten könnte.  

Dies nachdem das allgemeine Bettelverbot, welches letzten Herbst vom Basler Parlament die Zustimmung erhalten hat und somit wieder eingeführt werden sollte, vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte abgelehnt worden ist. Dessen Urteil: Ein allgemeines Bettelverbot verstosse gegen die Menschenrechtskonventionen.

Das nun also neu erarbeitete, ausgedehnte Bettelverbot legt fest, dass zukünftig neben dem organisierten Betteln auch das aggressive und hartnäckige Betteln, also wenn die Bettelnden die Passanten bedrängen, beschimpfen oder anfassen, untersagt sein soll.

Zudem beschreibt das ausgedehnte Bettelverbot «besonders sensible Örtlichkeiten sowie Zonen, in denen Passanten und Passantinnen nicht oder nur schlecht ausweichen können oder deren Sicherheitsbedürfnis besonders gross ist». An diesen Örtlichkeiten sind ebenfalls Verbote vorgesehen.

Konkret handelt es sich dabei um folgende Lokalitäten:

  • Innerhalb eines Umkreises von fünf Metern bei Haltestellen und Ein- und Ausgängen von Bahnhöfen.
  • Innerhalb eines Umkreises von fünf Metern bei Ein- und Ausgängen von Geschäften, Kultureinrichtungen und öffentlichen Gebäuden.
  • Innerhalb eines Umkreises von fünf Metern um Ein- und Ausgänge bei Gastronomiebetrieben und Hotels sowie innerhalb von fünf Metern um deren Aussenbereiche.
  • Innerhalb eines Umkreises von fünf Metern bei Ein- und Ausgängen von Banken sowie um Geld-, Zahlungs- und Fahrkartenautomaten.  
  • Zudem auf Märkten und Friedhöfen, Spielplätzen, Schulanlagen und Unterführungen sowie in Gärten und Parkanlagen.

Zusammengefasst: Tritt das revidierte Bettelverbot in Kraft, so wird das Bettelverbot trotz des Urteils des europäischen Gerichthofes für Menschenrechte quasi wieder überall in der Stadt selbst verboten sein.