GenerationenMiX Live

Was beschäftigt Jung und Alt? Mit welchen Themen sehen sich die verschiedenen Generationen konfrontiert? Und wie unterschiedlich sind sie eingestellt? Im GenerationenMiX bringen wir die unterschiedlichen Generationen zusammen, gehen den Vorurteilen auf den Grund, finden Gemeinsamkeiten, aber auch die Unterschiede.

Internationaler Tag der älteren Menschen

Am Donnerstag, den 1. Oktober 2020 ist der Internationale Tag der älteren Menschen. Wir senden von 16 bis 18 Uhr live aus der Klara. Um 17 Uhr findet die Podiumsdiskussion statt. Fokus liegt auf folgenden Fragestellungen: Wie kann man Alterseinsamkeit verhindern? Wie können Seniorinnen und Senioren ins gesellschaftliche Leben integriert werden und welche Rolle könnten Jugendliche dabei spielen?

Am Gespräch teilnehmen werden:

Gertrud Stiehle, aktive Seniorin

Gabriele Frank, Geschäftsstellenleiterin Quartierkoordination Gundeldingen Basel

Nicole Tschäppät, Fundus Basel

Elias Rüegsegger von «und» das Generationentandem

 

GenerationenMiX vom 1. Oktober zum Nachhören

Internationaler Tag der Jugend

Am Internationalen Tag der Jugend, am Mittwoch den 12. August 2020, veranstalteten wir den GenerationenMiX Live. Von 16 Uhr bis 20 Uhr waren wir auf der Elisabethenanlage in Basel. Für musikalische Untermalung sorgten ebenfalls Vertreter der beiden Generationen: Frau Meissner und Steffen Stefan Stefànson. Um 18 Uhr fand dann im Pavillon der Elisabethenanlage das Podiumsgespräch statt und wurde ebenfalls live auf Radio X ausgestrahlt. 

Auf dem Podium kamen vier unterschiedliche Vertreter*innen der jungen und älteren Generationen miteinander ins Gespräch: Benjamin Rytz vom Klimastreik, Rosmarie Wydler-Wälti, Co-Präsidentin der KlimaSeniorinnen SchweizGisela Konstantinidis, Präsidentin Basler Seniorenkonferenz 55+ und Ruben Emanuel Khan, Kunststudent. Moderiert wurde die Gesprächsrunde von Noemie Keller (Redaktorin Radio X). 

GenerationenMiX vom 12. August zum Nachhören

Das Projekt "GenerationenMix LIVE" wird mit freundlicher Unterstützung der Christoph Merian Stiftung durchgeführt

Bundesrat schlägt Lockerungen vor und hebt Quarantäne und Home Office Pflicht auf

Ab Donnerstag, 3. Februar wird aus der Home Office Pflicht eine Empfehlung. Auch hebt er die Quarantäne für Menschen auf, die in Kontakt mit einer Corona-positiven Person kamen. Bis am 17. Februar will er über Lockerungsmassnahmen entscheiden. von Mirco Kaempf

Was neu gilt:

  • Die Homeoffice-Pflicht wird in eine Homeoffice-Empfehlung geändert. Die Arbeitgebenden müssen ihre Mitarbeitenden weiterhin vor einer Ansteckung am Arbeitsplatz schützen. Dafür bleibt Homeoffice eine wirksame Massnahme. Die Maskenpflicht am Arbeitsplatz gilt weiterhin.
  • Die Kontaktquarantäne wird erstmals seit Beginn der Krise vollständig aufgehoben. Wegen der sehr hohen Ansteckungszahlen hat die Kontaktquarantäne an Bedeutung verloren. Als Folge dieses Entscheids werden auch die Bestimmungen des Corona-Erwerbsersatzes infolge Kontaktquarantäne in der Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall aufgehoben.

Was der Bundesrat bis zum 17. Februar in Konsultation gibt:

  • Aufhebung der Massnahmen in einem einzigen Schritt. Aufgehoben wären alle Schutzmassnahmen wie die Zertifikatspflicht für Restaurants, Veranstaltungen oder Freizeit- und Kulturbetriebe, die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr, in Läden und in allen andern öffentlich zugänglichen Innenräumen, die Einschränkungen privater Treffen sowie die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen.
  • Aufhebung der Massnahmen in zwei Schritten. 

    Im ersten Schritt schlägt der Bundesrat folgende  vor: Aufhebung der Zertifikatspflicht für Restaurants, Veranstaltungen, Freizeit- und Kulturbetriebe. In Restaurants gilt eine Sitzpflicht. Aufhebung der Einschränkungen bei privaten Treffen. Aufhebung der Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen im Freien. Die Kantone können selbständig eine Bewilligungspflicht einführen, etwa für Fasnachtsfeiern. 2G-Regel dort, wo heute die 2G+-Regel gilt (Discos, Hallenbäder, intensive Sportaktivitäten oder Blasmusik). Im zweiten Schritt würden die restlichen Schutzmassnahmen aufgehoben: Maskenpflicht, 2G-Regel und Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen in Innenräumen. Damit würde auch die Covid-19-Verordnung besondere Lage aufgehoben.

Entnommen der Medienmitteilung vom 2. Februar 2022.