GenerationenMiX Live

Was beschäftigt Jung und Alt? Mit welchen Themen sehen sich die verschiedenen Generationen konfrontiert? Und wie unterschiedlich sind sie eingestellt? Im GenerationenMiX bringen wir die unterschiedlichen Generationen zusammen, gehen den Vorurteilen auf den Grund, finden Gemeinsamkeiten, aber auch die Unterschiede.

Internationaler Tag der älteren Menschen

Am Donnerstag, den 1. Oktober 2020 ist der Internationale Tag der älteren Menschen. Wir senden von 16 bis 18 Uhr live aus der Klara. Um 17 Uhr findet die Podiumsdiskussion statt. Fokus liegt auf folgenden Fragestellungen: Wie kann man Alterseinsamkeit verhindern? Wie können Seniorinnen und Senioren ins gesellschaftliche Leben integriert werden und welche Rolle könnten Jugendliche dabei spielen?

Am Gespräch teilnehmen werden:

Gertrud Stiehle, aktive Seniorin

Gabriele Frank, Geschäftsstellenleiterin Quartierkoordination Gundeldingen Basel

Nicole Tschäppät, Fundus Basel

Elias Rüegsegger von «und» das Generationentandem

 

GenerationenMiX vom 1. Oktober zum Nachhören

Internationaler Tag der Jugend

Am Internationalen Tag der Jugend, am Mittwoch den 12. August 2020, veranstalteten wir den GenerationenMiX Live. Von 16 Uhr bis 20 Uhr waren wir auf der Elisabethenanlage in Basel. Für musikalische Untermalung sorgten ebenfalls Vertreter der beiden Generationen: Frau Meissner und Steffen Stefan Stefànson. Um 18 Uhr fand dann im Pavillon der Elisabethenanlage das Podiumsgespräch statt und wurde ebenfalls live auf Radio X ausgestrahlt. 

Auf dem Podium kamen vier unterschiedliche Vertreter*innen der jungen und älteren Generationen miteinander ins Gespräch: Benjamin Rytz vom Klimastreik, Rosmarie Wydler-Wälti, Co-Präsidentin der KlimaSeniorinnen SchweizGisela Konstantinidis, Präsidentin Basler Seniorenkonferenz 55+ und Ruben Emanuel Khan, Kunststudent. Moderiert wurde die Gesprächsrunde von Noemie Keller (Redaktorin Radio X). 

GenerationenMiX vom 12. August zum Nachhören

Das Projekt "GenerationenMix LIVE" wird mit freundlicher Unterstützung der Christoph Merian Stiftung durchgeführt

Das gilt neu im Kanton Basel Stadt

Am Freitagnachmittag gab der Kanton Basel Stadt neue und einschneidende Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus bekannt. Diese gelten ab Montag 23. November für drei Wochen. Hier sind die Massnahmen im Überblick: von Marcello Capitelli

Schliessung von Restaurationsbetrieben

  • Restaurationsbetriebe sind für das Publikum geschlossen.
  • Davon ausgenommen sind Betriebs- und Schulkantinen, Gassenküchen und ähnliche Angebote, an Hotels angeschlossene Restaurants für Hotelgäste, Lieferdienste für Mahlzeiten, Take-Away einschliesslich Foodtrucks.
  • Das Take-Away-Angebot muss zwischen 23.00 Uhr und 05.00 Uhr eingestellt werden.

Schliessung von Einrichtungen im Sportbereich

  • Turnhallen, Hallenbäder, Tanzstudios, Fitness- und Wellnesszentren, Eissportanlagen und Innenräume von sonstigen Sportanlagen und Sportstadien, jeweils einschliesslich der Garderoben, sind geschlossen.
  • Zulässig ist die Nutzung von Turnhallen und Hallenbädern einschliesslich der Garderoben für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe für den obligatorischen und freiwilligen Schulsport sowie die Nutzung von Turnhallen ohne Garderoben für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe für alternativen Unterricht.
  • Professionelle Trainingsaktivitäten und Wettkämpfe sind weiterhin erlaubt.

Schliessung von weiteren Einrichtungen und Betrieben

  • Folgende öffentlich zugängliche Einrichtungen und Betriebe sind für das Publikum geschlossen:
  • Spielsalons und Casinos
  • Innenräume von Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen (namentlich Jugendtreffpunkte oder Bowling- und Billiardcenter)
  • Erotikbetriebe

Veranstaltungen

  • Frü Veranstaltungen gilt die Obergrenze von 15 Personen. Dies gilt für öffentliche und private Anlässe. Nicht mitzuzählen sind dabei Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mitwirken, und Personen, die bei der Durchführung der Veranstaltung mithelfen. 
  • Vorbehalten bleiben die Ausnahmen in Art. 6c Covid-19-Verordnung besondere Lage (Abs. 2): Dazu gehören politische Versammlungen der Legislative auf eidgenössischer, kantonaler oder kommunaler Ebene (z.B. Landsgemeinde, Gemeindeversammlung, kantonale und kommunale Parlamente, Kommissionssitzungen), unaufschiebbare Versammlungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften (z.B. der Kantone sowie der Landeskirche) sowie Versammlungen, die für die Funktionsfähigkeit von institutionellen Begünstigten notwendig sind (z.B. internationale Konferenzen).
  • Nicht als politische Versammlungen gelten Anlässe von politischen Parteien.