GenerationenMiX Live

Was beschäftigt Jung und Alt? Mit welchen Themen sehen sich die verschiedenen Generationen konfrontiert? Und wie unterschiedlich sind sie eingestellt? Im GenerationenMiX bringen wir die unterschiedlichen Generationen zusammen, gehen den Vorurteilen auf den Grund, finden Gemeinsamkeiten, aber auch die Unterschiede.

Internationaler Tag der älteren Menschen

Am Donnerstag, den 1. Oktober 2020 ist der Internationale Tag der älteren Menschen. Wir senden von 16 bis 18 Uhr live aus der Klara. Um 17 Uhr findet die Podiumsdiskussion statt. Fokus liegt auf folgenden Fragestellungen: Wie kann man Alterseinsamkeit verhindern? Wie können Seniorinnen und Senioren ins gesellschaftliche Leben integriert werden und welche Rolle könnten Jugendliche dabei spielen?

Am Gespräch teilnehmen werden:

Gertrud Stiehle, aktive Seniorin

Gabriele Frank, Geschäftsstellenleiterin Quartierkoordination Gundeldingen Basel

Nicole Tschäppät, Fundus Basel

Elias Rüegsegger von «und» das Generationentandem

 

GenerationenMiX vom 1. Oktober zum Nachhören

Internationaler Tag der Jugend

Am Internationalen Tag der Jugend, am Mittwoch den 12. August 2020, veranstalteten wir den GenerationenMiX Live. Von 16 Uhr bis 20 Uhr waren wir auf der Elisabethenanlage in Basel. Für musikalische Untermalung sorgten ebenfalls Vertreter der beiden Generationen: Frau Meissner und Steffen Stefan Stefànson. Um 18 Uhr fand dann im Pavillon der Elisabethenanlage das Podiumsgespräch statt und wurde ebenfalls live auf Radio X ausgestrahlt. 

Auf dem Podium kamen vier unterschiedliche Vertreter*innen der jungen und älteren Generationen miteinander ins Gespräch: Benjamin Rytz vom Klimastreik, Rosmarie Wydler-Wälti, Co-Präsidentin der KlimaSeniorinnen SchweizGisela Konstantinidis, Präsidentin Basler Seniorenkonferenz 55+ und Ruben Emanuel Khan, Kunststudent. Moderiert wurde die Gesprächsrunde von Noemie Keller (Redaktorin Radio X). 

GenerationenMiX vom 12. August zum Nachhören

Das Projekt "GenerationenMix LIVE" wird mit freundlicher Unterstützung der Christoph Merian Stiftung durchgeführt

Regierungsrätin Stefanie Eymann

Jetzt spricht Stefanie Eymann

Seit etwas länger als 100 Tagen ist Stefanie Eymann Regierungsrätin des Kantons Basel-Stadt. In ihrer bisherigen Amtszeit zeigte sich die Vorsteherin des Justiz- und Sicherheitsdepartements eher bedeckt, äusserte sich kaum zu angehenden Debatten wie der Bettelthematik oder dem Umgang der Polizei mit Demonstrationen.

Nun brach Stefanie Eymann ihr Schweigen.  von Julia Brogli

21.05.19 100 Tage Stephanie Eymann

Medienanlass mit Stephanie Eymann zu ihrem 100-tägigem Jubiläum

Im Rahmen eines öffentlichen Medienanlasses nahm die Vorsteherin des Justiz- und Sicherheitsdepartements Stellung zu beiden Diskussionspunkten. Dabei betonte sie immer wieder klar ihren Ansatz: Die Arbeit der Polizei und der Justiz solle transparenter und für die Bevölkerung nachvollziehbar werden.

So gerade auch puncto Demonstrationen. Um Klarheit bezüglich des Vorgehens der Polizei bei öffentlichen Kundgebungen zu schaffen, veröffentlichte das Justiz- und Sicherheitsdepartement ein Informationsblatt. Dieses gibt unter anderem Anleitung, wie ein Gesuch für eine Bewilligung gestellt wird, oder kommuniziert, wie sich die Polizei bei unbewilligten Kundgebungen oder bei Demonstrationen, bei denen es zu gewalttätigen Ausschreitungen kommt, verhalten wird.  

Auch bei dem zweiten grossen Debattenpunkt rund um die Bettelthematik schlägt die Regierungsrätin klare Töne an und präsentiert kurzerhand ein revidiertes Bettelverbot, welches als Alternative zum allgemeine Bettelverbot in Kraft treten könnte.  

Dies nachdem das allgemeine Bettelverbot, welches letzten Herbst vom Basler Parlament die Zustimmung erhalten hat und somit wieder eingeführt werden sollte, vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte abgelehnt worden ist. Dessen Urteil: Ein allgemeines Bettelverbot verstosse gegen die Menschenrechtskonventionen.

Das nun also neu erarbeitete, ausgedehnte Bettelverbot legt fest, dass zukünftig neben dem organisierten Betteln auch das aggressive und hartnäckige Betteln, also wenn die Bettelnden die Passanten bedrängen, beschimpfen oder anfassen, untersagt sein soll.

Zudem beschreibt das ausgedehnte Bettelverbot «besonders sensible Örtlichkeiten sowie Zonen, in denen Passanten und Passantinnen nicht oder nur schlecht ausweichen können oder deren Sicherheitsbedürfnis besonders gross ist». An diesen Örtlichkeiten sind ebenfalls Verbote vorgesehen.

Konkret handelt es sich dabei um folgende Lokalitäten:

  • Innerhalb eines Umkreises von fünf Metern bei Haltestellen und Ein- und Ausgängen von Bahnhöfen.
  • Innerhalb eines Umkreises von fünf Metern bei Ein- und Ausgängen von Geschäften, Kultureinrichtungen und öffentlichen Gebäuden.
  • Innerhalb eines Umkreises von fünf Metern um Ein- und Ausgänge bei Gastronomiebetrieben und Hotels sowie innerhalb von fünf Metern um deren Aussenbereiche.
  • Innerhalb eines Umkreises von fünf Metern bei Ein- und Ausgängen von Banken sowie um Geld-, Zahlungs- und Fahrkartenautomaten.  
  • Zudem auf Märkten und Friedhöfen, Spielplätzen, Schulanlagen und Unterführungen sowie in Gärten und Parkanlagen.

Zusammengefasst: Tritt das revidierte Bettelverbot in Kraft, so wird das Bettelverbot trotz des Urteils des europäischen Gerichthofes für Menschenrechte quasi wieder überall in der Stadt selbst verboten sein.