GenerationenMiX Live
Was beschäftigt Jung und Alt? Mit welchen Themen sehen sich die verschiedenen Generationen konfrontiert? Und wie unterschiedlich sind sie eingestellt? Im GenerationenMiX bringen wir die unterschiedlichen Generationen zusammen, gehen den Vorurteilen auf den Grund, finden Gemeinsamkeiten, aber auch die Unterschiede.
Internationaler Tag der älteren Menschen
Am Donnerstag, den 1. Oktober 2020 ist der Internationale Tag der älteren Menschen. Wir senden von 16 bis 18 Uhr live aus der Klara. Um 17 Uhr findet die Podiumsdiskussion statt. Fokus liegt auf folgenden Fragestellungen: Wie kann man Alterseinsamkeit verhindern? Wie können Seniorinnen und Senioren ins gesellschaftliche Leben integriert werden und welche Rolle könnten Jugendliche dabei spielen?
Am Gespräch teilnehmen werden:
Gertrud Stiehle, aktive Seniorin
Gabriele Frank, Geschäftsstellenleiterin Quartierkoordination Gundeldingen Basel
Nicole Tschäppät, Fundus Basel
Elias Rüegsegger von «und» das Generationentandem
Internationaler Tag der Jugend
Am Internationalen Tag der Jugend, am Mittwoch den 12. August 2020, veranstalteten wir den GenerationenMiX Live. Von 16 Uhr bis 20 Uhr waren wir auf der Elisabethenanlage in Basel. Für musikalische Untermalung sorgten ebenfalls Vertreter der beiden Generationen: Frau Meissner und Steffen Stefan Stefànson. Um 18 Uhr fand dann im Pavillon der Elisabethenanlage das Podiumsgespräch statt und wurde ebenfalls live auf Radio X ausgestrahlt.
Auf dem Podium kamen vier unterschiedliche Vertreter*innen der jungen und älteren Generationen miteinander ins Gespräch: Benjamin Rytz vom Klimastreik, Rosmarie Wydler-Wälti, Co-Präsidentin der KlimaSeniorinnen Schweiz, Gisela Konstantinidis, Präsidentin Basler Seniorenkonferenz 55+ und Ruben Emanuel Khan, Kunststudent. Moderiert wurde die Gesprächsrunde von Noemie Keller (Redaktorin Radio X).
Das Projekt "GenerationenMix LIVE" wird mit freundlicher Unterstützung der Christoph Merian Stiftung durchgeführt
Neues Unterstützungsprogramm erfreut Nachtkulturszene
Das gestern von der Basler Regierung kommunizierte Unterstützungsprogramm für die Gastronomie und Hotellerie erfeut auch Vertreter:innen aus der Basler Bar- und Clubszene. Die finanzielle Unterstützung gilt vorerst für den Monat Dezember. Doch der Regierungsrat werde weitere Unterstützungsmassnahmen beschliessen, sagt Kaspar Sutter, Vorsteher des WSU. von Danielle Bürgin
21.12.22 Unterstützung für Gastro, Bars und Clubs
Neues Unterstützungsprogramm erfreut Nachtkultur-Veranstaltende
Aufgrund der anfangs Dezember 2021 in Kraft getretenen behördlichen Schutzmassnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie hat der Regierungsrat am 21.12.21 eine neue Verordnung zur Unterstützung der Gastronomie und Hotellerie erlassen. Davon profitieren auch die Bars, Clubs und Kulturbetriebe.
Dem Regierungsrat sei bewusst, dass die neuen Schutzmassnahmen eine starke Auswirkung auf die Betriebe der Nacht- und Kulturszene habe, sagt Kaspar Sutter gegenüber Radio X. "Darum war uns klar, als wir im Dezember weitere Massnahmen erlassen mussten, dass es eine wirtschaftliche Unterstützung für diese Betriebe braucht", so Sutter.
Steffi Klär, jahrelang im Präsidium und immer noch für den Verein Kultur & Gastronomie sowie als Veranstalterin aktiv, zeigt sich erfreut über diese Meldung. Es sei wichtig, dass von Seiten Politik und Verwaltung Verständnis und aktive Unterstützung gegenüber der Nachtkultur und Gastronomie signalisiert werde.
Doch sei nach zwei Jahren Pandemie ebenfalls wichtig, dass der Austausch zwischen verschiedenen Gremien weiter geführt werde. Damit spricht Steffi Klär die "Taskforce Nachtkultur" an. Diese befasst sich seit langem mit den Bedürfnissen der Nachtkultur im Zusammenhang mit den Covid-19-Schutzmassnahmen. Man müsse aus den Erfahrungen lernen, die gesammelt wurden.
Zusammengefasst:
Die neue Verordnung der Basler Regierung regelt für den Monat Dezember 2021 die finanzielle Unterstützung von basel-städtischen Betrieben, die besonders stark von den neuen kantonalen Corona-Massnahmen betroffen sind. Als besonders stark betroffen gelten Betriebe, die im Monat Dezember 2021 einen Umsatzverlust von über 40 Prozent gegenüber dem Durchschnitt von Dezember 2018 und 2019 erleiden.
Das Unterstützungsprogramm gilt nur für den Zeitraum vom 1. Dezember 2021 bis 31. Dezember 2021, also für die Zeit, in der die kantonalen Schutzmassnahmen strenger sind als die des Bundes.
Der Regierungsrat wird weitere Unterstützungsmassnahmen beschliessen. Dies koordiniert mit dem Bund, der ab dem 1. Januar 2022 das Härtefallprogramm II plant.
Betriebe, die Anspruch auf Unterstützung haben, können ihre Anträge ab 3. Januar 2022 stellen.