GenerationenMiX Live

Was beschäftigt Jung und Alt? Mit welchen Themen sehen sich die verschiedenen Generationen konfrontiert? Und wie unterschiedlich sind sie eingestellt? Im GenerationenMiX bringen wir die unterschiedlichen Generationen zusammen, gehen den Vorurteilen auf den Grund, finden Gemeinsamkeiten, aber auch die Unterschiede.

Internationaler Tag der älteren Menschen

Am Donnerstag, den 1. Oktober 2020 ist der Internationale Tag der älteren Menschen. Wir senden von 16 bis 18 Uhr live aus der Klara. Um 17 Uhr findet die Podiumsdiskussion statt. Fokus liegt auf folgenden Fragestellungen: Wie kann man Alterseinsamkeit verhindern? Wie können Seniorinnen und Senioren ins gesellschaftliche Leben integriert werden und welche Rolle könnten Jugendliche dabei spielen?

Am Gespräch teilnehmen werden:

Gertrud Stiehle, aktive Seniorin

Gabriele Frank, Geschäftsstellenleiterin Quartierkoordination Gundeldingen Basel

Nicole Tschäppät, Fundus Basel

Elias Rüegsegger von «und» das Generationentandem

 

GenerationenMiX vom 1. Oktober zum Nachhören

Internationaler Tag der Jugend

Am Internationalen Tag der Jugend, am Mittwoch den 12. August 2020, veranstalteten wir den GenerationenMiX Live. Von 16 Uhr bis 20 Uhr waren wir auf der Elisabethenanlage in Basel. Für musikalische Untermalung sorgten ebenfalls Vertreter der beiden Generationen: Frau Meissner und Steffen Stefan Stefànson. Um 18 Uhr fand dann im Pavillon der Elisabethenanlage das Podiumsgespräch statt und wurde ebenfalls live auf Radio X ausgestrahlt. 

Auf dem Podium kamen vier unterschiedliche Vertreter*innen der jungen und älteren Generationen miteinander ins Gespräch: Benjamin Rytz vom Klimastreik, Rosmarie Wydler-Wälti, Co-Präsidentin der KlimaSeniorinnen SchweizGisela Konstantinidis, Präsidentin Basler Seniorenkonferenz 55+ und Ruben Emanuel Khan, Kunststudent. Moderiert wurde die Gesprächsrunde von Noemie Keller (Redaktorin Radio X). 

GenerationenMiX vom 12. August zum Nachhören

Das Projekt "GenerationenMix LIVE" wird mit freundlicher Unterstützung der Christoph Merian Stiftung durchgeführt

Frau steht mit einem Schild, auf dem «my body my choice» steht, vor dem US Kongress. (Bild: Brett Sayles)

The YxperienZ: Abtreibung – back to 1973

In dieser etwas ernsteren YxperienZ-Folge werfen wir einen Blick in die USA, wo 50 Jahre Recht auf Selbstbestimmtheit von einem Tag auf den anderen über den Haufen geworfen wurde. Mit dem Entscheid des Supreme Courts bleibt vielen Amerikanerinnen das Recht auf Abtreibung verwehrt. Wir reden zudem darüber, wie die Gesetzeslage in der Schweiz aussieht und ob sich in Zukunft etwas daran ändern könnte.

Bereits vier Wochen ist es her, dass der Supreme Court das nationale Recht auf Abtreibung in den USA aufgehoben hat. Damit sind die 50 Gliedstaaten wieder selbst für die Regelung von Abtreibungen zuständig. In rund 60 Prozent der US-Staaten wird gebärfähigen Menschen das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch bereits verwehrt oder soll in naher Zukunft stark eingeschränkt werden.

Trotz Verbot ist davon auszugehen, dass viele Frauen versuchen werden, ungewollte Schwangerschaften abzubrechen. Ein Verbot von Abtreibungen führt zu mehr Risiko-Schwangerschaftsabbrüchen und der Kriminalisierung von Frauen: Beispielsweise will Missouri den Handel mit der «Pille danach» als Drogendeal definieren und da viele Fehlgeburten nicht von Abtreibungen unterschieden werden können, werden sie in mehreren Staaten zum Kriminalfall. Auch wird Abtreibung zu einer Klassenfrage: Weniger privilegierte Menschen, die es sich nicht leisten können, in einen anderen US-Staat zu reisen, um eine Abtreibung vorzunehmen, sind benachteiligt

Und in der Schweiz?

Während in den USA das Recht auf Abtreibung 1973 eingeführt wurde, können Menschen in der Schweiz erst seit 20 Jahren legal eine Schwangerschaft abbrechen. Zuvor waren Schwangerschaftsabbrüche hierzulande kriminalisiert. Am 2. Juni 2002 haben 72% der Schweizer Stimmbevölkerung für die sogenannte Fristenregelung gestimmt, die Abtreibungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche erlaubt. Später in der Schwangerschaft ist ein Abbruch nur noch nach einer medizinischen Abklärung möglich.

Zwei Initiativen, die das aktuelle Recht auf Abtreibung in der Schweiz einschränken wollen, sind die Spätabtreibungsinitiative und die «Einmal-darüber-schlafen-Initiative». Erstere will eine Abtreibung verbieten, sobald das Baby ausserhalb des Mutterleibs überlebensfähig wäre. Die zweite Initiative will gesetzlich festschreiben, dass Ärzt:innen der schwangeren Person mindestens einen Tag Bedenkzeit geben müssen, bevor sie die Abtreibung vornehmen dürfen. Beide Initiativen sind noch bis Juni 2023 in der Unterschriftensammlung. Anzumerken ist, dass die Initiativen von den beiden SVP-Nationalrätinnen Andrea Geissbühler und Yvette-Estermann nach aussen vertreten werden, beide jedoch nicht bei der Ausarbeitung der Initiativtexte beteiligt waren. Sie wurden von David Trachsel, SVP-Grossrat in Basel-Stadt, mit den fertig ausgearbeiteten Initiativtexten kontaktiert und für das Co-Präsidium angefragt.

Wie gross der Zuspruch für die beiden Initiativen in der Schweiz ist, wird sich noch zeigen. Durch die Gesetzesänderungen in den USA haben Abtreibungsgegner:innen in Europa jedoch Aufschwung erhalten und die Versuche, Abtreibungsrechte einzuschränken, verstärken sich wieder.