GGG Stadtbibliothek Basel
Wir lesen vor.
Am 22. Mai 2019 lesen Prominente in der GGG Bibliothek Schmiedenhof aus ihrem Lieblingsbuch vor. Radio X ist live vor Ort und moderiert durch den Abend.
Prominente lesen aus ihrem Lieblingsbuch vor. Die Veranstaltung wird live auf Radio X übertragen.
- 16.00 Ueli Mäder, Soziologe
- 17.00 Annina Frey, Glanz & Gloria
- 18.00 Danielle Bürgin, Radio X
- 19.00 Dani von Wattenwyl, Tele Basel
- 20.00 Georg Kreis, Historiker
- 21.00 Sarah Altenaichinger, Poetry Slam
Eintritt frei
Bibliothek Schmiedenhof
OnAir
Am Mittwoch, 22. Mai 2019 ab 16 Uhr auf Radio X.
Schweizer Vorlesetag 2019
6 prominente Basler*innen lesen in der GGG Stadtbibliothek (Schmiedenhof) aus ihrem Lieblingsbuch vor. Die Veranstaltung wird live auf Radio X übertragen und über Instagram begleitet.
Moderation: Mirco Kaempf, Technik: Sebastian Doss, Projektleitung: Rebecca Häusel, Lukas Kurmann
Das musst du zur Teilrevision des Sozialhilfegesetzes wissen
Am 15. Mai stimmt das Schweizer Stimmvolk über drei nationale Vorlagen ab: das Transplantationsgesetz, die Finanzierung von Frontex und das Filmgesetz. Auf kantonaler Ebene wird im Baselbiet über zwei Vorlagen abgestimmt: die Anpassung der Bestimmungen über die Ombudsperson und die Teilrevision des Sozialhilfegesetzes. Wir fassen hier für dich zusammen, um was es bei Letzterem genau geht und wie Befürworter:innen und Gegner:innen argumentieren. von Claire Micallef
22.05.06 Teilrevision Sozialhilfegesetz
Wir fassen die wichtigsten Punkte zur baselbieter Abstimmune zur Teilrevision des Sozialhilfegesetzes für dich zusammen.
Darum geht es
Die Teilrevision des Sozialhilfegesetzes sieht vor, dass Grundlagen für ein kantonales Assessmentcenter geschaffen werden. Dieses soll dann auch präventiv eingreifen. Der Grundbedarf vom 997 Franken pro Monat bleibt mit der Teilrevision bestehen. Sozialhilfebezüger:innen, die sich um eine Förderung bemühen, haben in den ersten zwei Jahren neu die Möglichkeit, Zuschüsse zu diesen 997 Franken zu erhalten. Dies durch einen Motivationszuschuss von 100 Franken oder einen Beschäftigungszuschuss von 80 Franken. Für Ersteren müssen Bezüger:innen ein Förderprogramm, eine Sprachförderkurs, einen Grundkompetenzkurs oder eine Berufsbildung absolvieren, für den Beschäftigungszuschuss muss ein Beschäftigungsprogramm besucht werden. Bei Langzeitbezüger:innen ist dagegen ein Abzug vorgesehen: Wer länger als zwei Jahre von der Sozialhilfe lebt, dem wird der Grundbedarf um vier Prozent (ca. 40 Franken) gekürzt. Von diesem Abzug ausgenommen sind unter anderem Mütter mit Kleinkindern unter zwölf Monaten, über 55-Jährige, die 20 Jahre lang in der Schweiz gearbeitet haben, oder Personen in Ausbildung.
Argumente dafür
Die Teilrevision des Sozialhilfegesetzes setze positive Anreize für eine möglichst rasche und nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt, sagt Peter Riebli, Fraktionspräsident der SVP Baselland. Mit Motivations- und Beschäftigungszuschuss, einer besseren Unterstützung während der Erstausbildung oder der Übernahme von Lohnnebenkosten vom Arbeitgeber würde der grösste Teil der Sozialhilfebezüger:innen mit der Teilrevision besser fahren als mit dem bestehenden Gesetz.
Argumente dagegen
Bei den Gegner:innen stösst vor allem der Abzug um vier Prozent nach zwei Bezugsjahren auf Widerstand. Für Menschen, die bereits wenig Geld haben, seien 40 Franken weniger ein einschneidender Eingriff, sagt Miriam Locher, Präsidentin der SP Baselland. Dazu würden Armutsbetroffene mit der Abstimmung stigmatisiert werden. «Das ist auch etwas, was immer wieder genannt wird, auch im Landrat, von den sozialhilfebeziehenden Menschen, die in der Hängematte liegen, was keineswegs der Realität entspricht», sagt Locher.
Parolenspiegel
Ja | Nein | Stimmfreigabe | |
Mitte | X | ||
FDP | X | ||
EVP | X | ||
EDU | X | ||
SVP | X | ||
SP | X | ||
Grüne | X | ||
GLP | X |