X-Kids

Welche Themen bewegen dich? Wen möchtest du zu einem Interview treffen? Kinder zwischen 7 und 14 Jahren stehen bei Radio X am Mikrofon und setzen ihre Ideen in eigenen Sendungen um. 

Ab sofort On Air

Die Kinderredaktion trifft sich wöchentlich im Studio und produziert monatlich eine neue Sendung. 

Jeweils am ersten Montag des Monats um 18.00 Uhr strahlen die X-KIDS ihre Sendung aus. 

Eine Sendung von Kids für Kids!

  • Radioluft schnuppern
  • Aktive Mitarbeit an mehreren Sendungen
  • Selbständig Ideen entwickeln und einbringen
  • Neue Erfahrungen sammeln
  • Eigene Stärken aufspüren und festigen
  • Austausch und Kontakt mit Gleichaltrigen
  • Teamwork
  • Sensibilität für verschiedene Themen entwickeln
  • Medienkompetenzen erwerben
  • Strukturierte Umsetzung eines Projekts in Anwesenheit von Profis
  • Neues lernen

Das Projekt von Radio X wurde unterstützt von E.E. Zunft zu Hausgenossen.

Kinderredaktion Radio X

OnAir

1x monatlich

Kontakt

janina.labhardt@radiox.ch

Mitmachen? 

Bist du zwischen 7 und 14 Jahre alt und möchtest bei der Kinderredaktion mitmachen? Dann melde dich ohne zu zögern bei uns. Wir freuen uns auf dich.

leila straumann und beat jans

Basel-Stadt will Geschlechtervielfalt gesetzlich festhalten

In Zukunft soll jede Person im Kanton Basel-Stadt vor Diskriminierung geschützt sein – ungeachtet der sexuellen Orientierung oder des Geschlechts. Dies fordert ein neuer Entwurf des kantonalen Gleichstellungsgesetzes, der heute Morgen der Öffentlichkeit präsentiert wurde.  von Julia Brogli

21.08.18 Gleichstellunggesetz Revision

Info zur Revision vom Gleichstellungsgesetz

Im Februar 2020 wurde der Regierungsrat Basel-Stadt vom Grossen Rat beauftragt, die gesetzliche Grundlage für die Erweiterung des kantonalen Gleichstellungsauftrages auszuarbeiten. Dieser wurde heute im Rahmen einer Medienorientierung von Leila Straumann, Leiterin Abteilung Gleichstellung, und Regierungspräsident Beat Jans bekannt gegeben:

Das neue Gesetz sieht vor, nicht mehr nur Frauen oder Männer im Gleichstellungsauftrag zu berücksichtigen, sondern Menschen jeglicher Sexualität und Geschlechteridentifikation. Somit wären zum Beispiel auch Trans-, Inter- oder nonbinäre Menschen in Zukunft gesetzlich vor Diskriminierung geschützt.

Zusätzlich wendet sich das Gesetz von dem binären Geschlechtermodell ab und deklariert stattdessen ein inklusives Verständnis von Geschlecht, das Geschlechtsmerkmale, Geschlechtsidentität und Geschlechterausdruck miteinbezieht.  Mit Annahme des Gesetzes wäre somit in Basel-Stadt die Geschlechtervielfalt gesetzlich festgehalten.

Um den Schutz vor Diskriminierung und die tatsächliche Gleichstellung gewährleisten zu können, sieht der Regierungsrat zudem vor, das Angebot an fachkräftigen Beratungsstellen auszubauen. Dieses Vorhaben würde ebenfalls ein Element der Gesetzesrevision darstellen. Konkret soll ein Beratungsnetz aufgebaut werden, «das hilft, die Situation der Betroffenen zu verbessern und in der Bewältigung des Alltags konkrete Unterstützung leisten kann».

Die Vernehmlassung zur Totalrevision des kantonales Gleichstellungsgesetzes dauert noch bis zum 17. November 2021, anschliessend wird sie dem Grossen Rat vorgelegt. Wird die Vorlage genehmigt, beginnt die Aufbauphase im Sommer 2022.