Radio loco-motivo beider Basel 

Menschen mit und ohne Psychiatrie-Erfahrung 
machen gemeinsam Radio

In der Projekt-Redaktion von Radio loco-motivo gestalten Menschen mit und ohne Psychiatrie-Erfahrung gemeinsam als Radioschaffende eine Sendung. Betroffene, Angehörige und Profis thematisieren zusammen die Psychiatrie am Radio und treten mit ihren Erfahrungen und Haltungen an die Öffentlichkeit. Zudem berichten sie in Kolumnen, Beiträgen und Reportagen über ganz unterschiedliche Themen, die sie ihrem Publikum näher bringen möchten.

Radio loco-motivo beider Basel trifft sich jeden Donnerstag in den Räumlichkeiten von Radio X. Zehn Redaktorinnen und Redaktoren erarbeiten dort Themen, planen Interviews, produzieren ihre Beiträge und tauschen sich zu den Live-Sendungen aus. Diese Treffen im Studio schaffen ausserdem Begegnung: Die Redaktion kann hier ihre Interview-Gäste empfangen und trifft auch auf Sendungsmacher/innen anderer Redaktionen.

Ein Projekt der Radioschule Klipp+Klang in Zusammenarbeit mit den Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel UPK, der Psychiatrie Baselland PBL, dem Gesundheitsdepartement Kanton Basel Stadt und der Stiftung Rheinleben

OnAir

Am 2. Donnerstag des Monats von 18 - 19 Uhr auf Radio X.

Wiederholung jeweils am folgenden Samstag 13 - 14 Uhr. 

Sendreihe

Am 13. April 2017 ging die erste Sendung von Radio loco-motivo beider Basel über den Äther. Die ersten Sendungen wurden vorproduziert, seit Oktober 2017 heisst es jeden zweiten Donnerstag live on Air: «Dir loosed Radio loco-motivo uf Radio X!» In der Schweiz gibt es vier Redaktionsgruppen von Radio loco-motivo: Bern, Winterthur, Solothurn und Radio loco-motivo beider Basel.

Jahresbericht Radio loco-motivo beider Basel 2017

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Medienmitteilung vom 4. April 2018: Ein Jahr Radio loco-motivo beider Basel

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Medienmitteilung vom 8. April 2017: Erste Sendung auf Radio X

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Gsund: Krankheit als Chance Teil 2
Videolink
leila straumann und beat jans

Basel-Stadt will Geschlechtervielfalt gesetzlich festhalten

In Zukunft soll jede Person im Kanton Basel-Stadt vor Diskriminierung geschützt sein – ungeachtet der sexuellen Orientierung oder des Geschlechts. Dies fordert ein neuer Entwurf des kantonalen Gleichstellungsgesetzes, der heute Morgen der Öffentlichkeit präsentiert wurde.  von Julia Brogli

21.08.18 Gleichstellunggesetz Revision

Info zur Revision vom Gleichstellungsgesetz

Im Februar 2020 wurde der Regierungsrat Basel-Stadt vom Grossen Rat beauftragt, die gesetzliche Grundlage für die Erweiterung des kantonalen Gleichstellungsauftrages auszuarbeiten. Dieser wurde heute im Rahmen einer Medienorientierung von Leila Straumann, Leiterin Abteilung Gleichstellung, und Regierungspräsident Beat Jans bekannt gegeben:

Das neue Gesetz sieht vor, nicht mehr nur Frauen oder Männer im Gleichstellungsauftrag zu berücksichtigen, sondern Menschen jeglicher Sexualität und Geschlechteridentifikation. Somit wären zum Beispiel auch Trans-, Inter- oder nonbinäre Menschen in Zukunft gesetzlich vor Diskriminierung geschützt.

Zusätzlich wendet sich das Gesetz von dem binären Geschlechtermodell ab und deklariert stattdessen ein inklusives Verständnis von Geschlecht, das Geschlechtsmerkmale, Geschlechtsidentität und Geschlechterausdruck miteinbezieht.  Mit Annahme des Gesetzes wäre somit in Basel-Stadt die Geschlechtervielfalt gesetzlich festgehalten.

Um den Schutz vor Diskriminierung und die tatsächliche Gleichstellung gewährleisten zu können, sieht der Regierungsrat zudem vor, das Angebot an fachkräftigen Beratungsstellen auszubauen. Dieses Vorhaben würde ebenfalls ein Element der Gesetzesrevision darstellen. Konkret soll ein Beratungsnetz aufgebaut werden, «das hilft, die Situation der Betroffenen zu verbessern und in der Bewältigung des Alltags konkrete Unterstützung leisten kann».

Die Vernehmlassung zur Totalrevision des kantonales Gleichstellungsgesetzes dauert noch bis zum 17. November 2021, anschliessend wird sie dem Grossen Rat vorgelegt. Wird die Vorlage genehmigt, beginnt die Aufbauphase im Sommer 2022.