Radio loco-motivo beider Basel
Menschen mit und ohne Psychiatrie-Erfahrung
machen gemeinsam Radio
In der Projekt-Redaktion von Radio loco-motivo gestalten Menschen mit und ohne Psychiatrie-Erfahrung gemeinsam als Radioschaffende eine Sendung. Betroffene, Angehörige und Profis thematisieren zusammen die Psychiatrie am Radio und treten mit ihren Erfahrungen und Haltungen an die Öffentlichkeit. Zudem berichten sie in Kolumnen, Beiträgen und Reportagen über ganz unterschiedliche Themen, die sie ihrem Publikum näher bringen möchten.
Radio loco-motivo beider Basel trifft sich jeden Donnerstag in den Räumlichkeiten von Radio X. Zehn Redaktorinnen und Redaktoren erarbeiten dort Themen, planen Interviews, produzieren ihre Beiträge und tauschen sich zu den Live-Sendungen aus. Diese Treffen im Studio schaffen ausserdem Begegnung: Die Redaktion kann hier ihre Interview-Gäste empfangen und trifft auch auf Sendungsmacher/innen anderer Redaktionen.
Ein Projekt der Radioschule Klipp+Klang in Zusammenarbeit mit den Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel UPK, der Psychiatrie Baselland PBL, dem Gesundheitsdepartement Kanton Basel Stadt und der Stiftung Rheinleben
OnAir
Am 2. Donnerstag des Monats von 18 - 19 Uhr auf Radio X.
Wiederholung jeweils am folgenden Samstag 13 - 14 Uhr.
Sendreihe
Am 13. April 2017 ging die erste Sendung von Radio loco-motivo beider Basel über den Äther. Die ersten Sendungen wurden vorproduziert, seit Oktober 2017 heisst es jeden zweiten Donnerstag live on Air: «Dir loosed Radio loco-motivo uf Radio X!» In der Schweiz gibt es vier Redaktionsgruppen von Radio loco-motivo: Bern, Winterthur, Solothurn und Radio loco-motivo beider Basel.
Jahresbericht Radio loco-motivo beider Basel 2017
Medienmitteilung vom 4. April 2018: Ein Jahr Radio loco-motivo beider Basel
Medienmitteilung vom 8. April 2017: Erste Sendung auf Radio X
Nein zu Diskriminierung von Müttern und Schwangeren!
Die neue Kampagne der Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern des Kantons Basel-Stadt macht auf Diskriminierung am Arbeitsplatz von Müttern und Schwangeren aufmerksam. Und zeigt auf, wie Betroffene sich rechtlich wehren können. von Claire Micallef
21.03.08. Kampagne gegen Diskriminierung von Schwangeren und Müttern
Die neue Kampagne der Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern zeigt die Rechte von Müttern und Schwangeren bei Diskriminierung am Arbeitsplatz auf.
Emma wird in der dreimonatigen Probezeit schwanger. Die Firma kündigt ihr zum Ende der Probezeit. Der Grund: Das Reisen sei einer Schwangeren nicht zuzumuten.
Marija stellt kritische Fragen am Arbeitsplatz zu ihren Rechten als Mutter und beschwert sich bei der Abteilungsleitung, wie sie und andere Mütter im Betrieb behandelt werden. Am nächsten Tag wird ihr gekündigt.
Pünktlich zum internationalen Frauentag hat heute die Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern des Kantons Basel-Stadt ihre Kampagne zum Thema "Diskriminierung wegen Schwangerschaft und Mutterschaft am Arbeitsplatz" lanciert. Ziel der Kampagne sei, dass schwangere Frauen und Mütter ihre Rechte nach dem Gleichstellungsgesetz besser kennen und diese Rechte auch nutzen können, sagt Saskia Jaeggi, Projektleiterin der Abteilung Gleichstellung. Diese Rechte, die schwangere Frauen und Mütter nach dem Gleichstellungsgesetz zustehen, werden auf der neuen Website mamaworkrights.ch anhand von Fallbeispielen in neun Sprachen übersichtlich aufgezeigt. Denn Diskriminerung am Arbeitsplatz wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft gibt es immer noch viel zu oft: Eine Analyse über die kantonale Rechtsprechung nach Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann aus dem Jahr 2017 zeigte auf, dass es sich in 31,5 Prozent der analysierten Entscheide um Diskriminerung aufgrund von Schwangerschaft oder Mutterschaft handelte. "Dabei wurde auch festgstellt, dass Diskriminierung häufig unmittelbar nach der Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub stattgefundet hat - meistens durch eine Kündigung", sagt Saskia Jaeggi.
Dass und wie sich Betroffene hier genau wehren können, ist Kern der neuen Kampagne. Auf mamaworkrights.ch findest du zum Beispiel die wichtigsten Beratungsstellen im Kanton und auch den Link zur kantonalen Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen. Bei dieser Schlichtungsstelle kannst du dich telefonisch melden, wenn du zum Beispiel Diskriminierung aufgrund von Schwangerschaft oder Mutterschaft erlebt hast. Nach einer ersten Beratung zu deiner Rechtslage kannst du dann entscheiden, ob ein Schlichtungsverfahren in die Wege geleitet werden soll. Wichtig hier anzumerken, dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos.