Radio loco-motivo beider Basel 

Menschen mit und ohne Psychiatrie-Erfahrung 
machen gemeinsam Radio

In der Projekt-Redaktion von Radio loco-motivo gestalten Menschen mit und ohne Psychiatrie-Erfahrung gemeinsam als Radioschaffende eine Sendung. Betroffene, Angehörige und Profis thematisieren zusammen die Psychiatrie am Radio und treten mit ihren Erfahrungen und Haltungen an die Öffentlichkeit. Zudem berichten sie in Kolumnen, Beiträgen und Reportagen über ganz unterschiedliche Themen, die sie ihrem Publikum näher bringen möchten.

Radio loco-motivo beider Basel trifft sich jeden Donnerstag in den Räumlichkeiten von Radio X. Zehn Redaktorinnen und Redaktoren erarbeiten dort Themen, planen Interviews, produzieren ihre Beiträge und tauschen sich zu den Live-Sendungen aus. Diese Treffen im Studio schaffen ausserdem Begegnung: Die Redaktion kann hier ihre Interview-Gäste empfangen und trifft auch auf Sendungsmacher/innen anderer Redaktionen.

Ein Projekt der Radioschule Klipp+Klang in Zusammenarbeit mit den Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel UPK, der Psychiatrie Baselland PBL, dem Gesundheitsdepartement Kanton Basel Stadt und der Stiftung Rheinleben

OnAir

Am 2. Donnerstag des Monats von 18 - 19 Uhr auf Radio X.

Wiederholung jeweils am folgenden Samstag 13 - 14 Uhr. 

Sendreihe

Am 13. April 2017 ging die erste Sendung von Radio loco-motivo beider Basel über den Äther. Die ersten Sendungen wurden vorproduziert, seit Oktober 2017 heisst es jeden zweiten Donnerstag live on Air: «Dir loosed Radio loco-motivo uf Radio X!» In der Schweiz gibt es vier Redaktionsgruppen von Radio loco-motivo: Bern, Winterthur, Solothurn und Radio loco-motivo beider Basel.

Jahresbericht Radio loco-motivo beider Basel 2017

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Medienmitteilung vom 4. April 2018: Ein Jahr Radio loco-motivo beider Basel

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Medienmitteilung vom 8. April 2017: Erste Sendung auf Radio X

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Gsund: Krankheit als Chance Teil 2
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Abstimmung am 30. November: Initiative für eine soziale Klimapolitik

Am 30. November stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über die Initiative „Für eine soziale Klimapolitik“ ab. Die Vorlage möchte die Finanzierung des Klimaschutzes stärken und dafür eine neue nationale Steuer einführen. Der Artikel fasst die Initiative, die aktuelle Situation und die wichtigsten Argumente übersichtlich zusammen. von Nahom Mehret

Politspecial Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik 25.11.20

Am 30. November stimmt das schweizer Stimmvolk über die Initiative für eine soziale Klimapoliti ab.

Das Wichtigste in Kürze

Die Initiative „Für eine soziale Klimapolitik“ verlangt, dass Personen mit sehr grossen Vermögen stärker zum Klimaschutz beitragen. Vorgeschlagen wird die Einführung einer nationalen Erbschafts- und Schenkungssteuer, die nur Vermögensteile über fünfzig Millionen Franken betreffen würde. Auf diesen Betrag soll eine Steuer von fünfzig Prozent erhoben werden. Die Einnahmen wären zweckgebunden und müssten vollständig für Klimaschutzmassnahmen eingesetzt werden. Zwei Drittel des Geldes würden an den Bund gehen, ein Drittel an die Kantone. Insgesamt wären rund zweitausendfünfhundert sehr vermögende Personen in der Schweiz betroffen. Mit den zusätzlichen Mitteln sollen die Klimaziele bis 2050 besser erreicht werden können.

Um was geht es?

Die Schweiz hat beschlossen, bis 2050 Netto-Null-Treibhausgasemissionen zu erreichen. Und so ist die aktuelle Lage: Neue Klimaszenarien von MeteoSchweiz und der ETH zeigen, dass die Durchschnittstemperatur in der Schweiz bereits um 2,9 Grad gestiegen ist – deutlich stärker als der globale Durchschnitt von 1,4 Grad. Die Folgen werden sein: Das Land wird heisser, trockener und schneeärmer. Niederschläge treten seltener, dafür intensiver auf. Im internationalen Climate Change Performance Index landet die Schweiz auf Platz 33 und gehört damit zum Mittelfeld.

Der Bund gibt derzeit rund zwei Milliarden Franken pro Jahr für Klimaschutzmassnahmen aus. Die Initiant:innen halten diesen Betrag für unzureichend, um die beschlossenen Ziele zu erreichen. Darum soll die neue nationale Erbschafts- und Schenkungssteuer zusätzliche Mittel bringen. Besteuert würden nur jene Teile eines Vermögens, die vererbt oder verschenkt werden und die Schwelle von fünfzig Millionen Franken übersteigen. Vermögen unterhalb dieser Grenze blieben steuerfrei.

Ein Beispiel zeigt das Prinzip: Wenn eine Person sechzig Millionen Franken erbt, bleiben die ersten fünfzig Millionen steuerfrei. Auf den verbleibenden zehn Millionen würde eine Steuer von fünfzig Prozent fällig, also fünf Millionen Franken. Genau solche Einnahmen sollen in Zukunft in die Finanzierung des Klimaschutzes fliessen. Wie Bund und Kantone das Geld konkret einsetzen, müsste später festgelegt werden.

Argumente der Befürworter:innen

Die Befürworter:innen sind überzeugt, dass Menschen mit sehr grossen Vermögen stärker zum Klimaschutz beitragen sollen. Ihrer Ansicht nach verursachen Vermögende im Durchschnitt deutlich mehr CO₂ und profitieren gleichzeitig überdurchschnittlich von stabilen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Strukturen. Sie argumentieren, dass die Schweiz deutlich höhere Investitionen braucht, um die Klimaziele bis 2050 tatsächlich zu erreichen. Geschätzt werden jährlich rund zwölf Milliarden Franken zusätzlicher Kosten. Etwa die Hälfte davon könnte durch die neue Steuer gedeckt werden. Ausserdem betonen sie den Aspekt der Gerechtigkeit: Fast die gesamte Bevölkerung wäre von der Steuer nicht betroffen, während die daraus finanzierten Massnahmen allen zugutekämen.

Argumente der Gegner:innen

Die Gegner:innen warnen vor negativen Folgen für den Wirtschaftsstandort Schweiz. Sie befürchten, dass sehr vermögende Personen in Länder mit niedrigeren Steuern ausweichen könnten. Dadurch würde ein grosser Teil des steuerbaren Vermögens verloren gehen. Der Bund rechnet deshalb damit, dass unter dem Strich sogar weniger Steuereinnahmen zusammenkommen könnten als heute. Die erwarteten Gelder aus der neuen Steuer würden sich dann auf wenige hundert Millionen Franken reduzieren. Zudem kritisieren die Gegner:innen die Initiative als ungerecht. Sie argumentieren, dass Vermögen bereits mehrfach besteuert werde und eine weitere Belastung Unternehmen schwächen, Arbeitsplätze gefährden und die Standortattraktivität verringern könnte.

Wenn du stimmberechtigt bist, kannst du deine Stimme brieflich bis zum 25. November abgeben. Am 30. November besteht ausserdem die Möglichkeit, direkt an der Urne abzustimmen. Weitere Informationen zur Vorlage findest du auf den offiziellen Kanälen des Bundes sowie auf easyvote.ch.