Schwarz/Weiss 2023

 

Schwarz/Weiss ist das Radio X-Format, welches sich mit den Beziehungen Basels mit Afrika auseinandersetzt. Die sechste Ausgabe widmet sich der Basler Kolonialgeschichte, der Basler Rolle im Sklavenhandel und den aktuellen Diskursen zu Restitution und Wiedergutmachung. Ein breit aufgestelltes Team – unter ihnen der Musiker Manuel Gagneux und eine grosse Zahl von Gästen ermöglicht die hintergründige Sendereihe, welche auch als Podcast angeboten wird. Start ist am 11. März.

“Stadt der Profiteure“ titelte unlängst das deutsche Magazin Geo – und meinte damit Basel, welches als Handelsstadt einen Teil seines Reichtums dem aktiven Mittun im Sklavenhandel verdankt. Davon zeugen die herrschaftlichen Sitze hoch über dem Rhein, die heute, wie das Blaue Haus, der Verwaltung dienen. Doch gibt es nicht nur steinerne Zeugen, sondern auch Nachkommen jener Familien. Zu ihnen gehört u.a. Leonhardt Burckhardt, Basler Politiker und Professor an der Universität, der auf Radio X sehr persönlich Auskunft über diese Erbschaft gibt.

Ganz unterschiedliche Familiengeschichten und damit ganz unterschiedliche Sichtweisen bringen die Basler Autoren Martin R. Dean und Nicolas Ryhiner mit ihren Werken „Meine Väter“ und „Im Surinam“ zum Ausdruck; sie treffen in einem Gespräch aufeinander.

Zum Stand der Geschichtsforschung geben die Historiker:innen Susanna Burghartz und André Salvisberg von Stadt.Geschichte.Basel Auskunft. Weitere Ausgaben von Schwarz/Weiss – Basler Kolonialgeschichte beschäftigen sich mit den Sammlungen der Basler Museen, der Qualität der aktuellen Wirtschaftsbeziehungen mit Afrika, und dem Blick, der von dort auf Basel geworfen wird.

Zwei versklavte Menschen tragen einen Menschen mit Hut in einer Hängematte
Illustration von Sade Titilayo Hannah Fink

Sendungen vom 11. März bis 3. Juni 2023

Die Schwarz/Weiss-Sendungen sind in folgende Schwerpunkte unterteilt: 

 

1. Auftakt-Sendung: HörboX am 11. März (Wiederholung am 12. März)

2. Familiengeschichten mit kolonialem Hintergrund: Beitrag am 16. März

3. Der Basler Sklavenhandel: Beitrag am 23. März

4. Was findet sich in den Archiven?: Beitrag am 30. März

5. Gespräche mit Basler Familien: Beitrag am 6. April

6. Sammlungsprovenienzen & Benin Initiative Schweiz: Beitrag am 13. April

7. Heutige kulturelle Blicke und Austausch: Beitrag am 27. April

8. Rolle der Basler Mission: Beitrag am 4. Mai

9. Basels Handel heute: Beitrag am 11. Mai

10. Der Blick von Afrika auf Basel: Beitrag am 18. Mai

11. Brennpunkte und Forderungen der Gegenwart: Beitrag am 25. Mai

12. Schlussveranstaltung: HörboX am 3. Juni (Wiederholung am 4. Juni)

Illustration von schemenhaften Figuren im Vordergrund, eine versklavte Frau und ein machtvoller Mann
Illustrationen von Sade Titilayo Hannah Fink

Projektteam, Kooperationen und finanzielle Unterstützung

 

Seitens Radio X sind Thomas Jenny, Danielle Bürgin, Janina Labhardt, Claire Micallef, Michaela Liechti, Mirco Kämpf und Paul von Rosen als Redaktionsteam unterwegs. Moderatorin ist Elisa Da Costa, Master-Studentin African Studies.

Das Artwork besorgte die Basler Künstlerin Sade Titilayo Hannah Fink, die Textildesign und Modedesign im Bachelor an der FHNW/HGK in Basel abschloss und nun Kunst & Vermittlung studiert.

Das Soundlayout zur Sendereihe wurde von Musiker Manuel Gagneux komponiert, dessen international gefeierte Band Zeal & Ardor das Thema musikalisch spiegelt.

Mit der freundlichen Unterstützung der Bürgergemeinde der Stadt Basel und der eidgenössischen Fachstelle für Rassismusbekämpfung.

 

 

Ja, auch die Schweiz hat ein Racial Profiling Problem

Nichtwissen schützt nicht. Der Entscheid vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte führt dazu, dass die Schweiz sich mit dem Problem von Racial Profiling auseinandersetzen muss. von Nahom Mehret

24.03.23 Racial Profiling

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt die Schweiz wegen Racial Profiling.

Im Jahr 2015 geriet Mohamed Wa Baile am Zürcher Hauptbahnhof in eine Polizeikontrolle. Er wurde als einziger von der Polizei herausgepickt und aufgefordert, sich auszuweisen. Wa Baile fragte nach dem Grund für die Kontrolle, erhielt jedoch keine klare Antwort. Daraufhin weigerte er sich, sich auszuweisen. Die Konsequenz: Ein Strafbefehl wegen Nichtbefolgung polizeilicher Anordnungen. Wa Baile war mit dem Urteil nicht einverstanden und ist der Meinung, dass die Kontrolle aufgrund von Racial Profiling motiviert war.

Unter Racial Profiling versteht man sämtliche diskriminierenden Personen- und Fahrzeugkontrollen gegenüber Gruppen, die von Polizistinnen und Polizisten als "fremd" identifiziert werden. Dies umfasst Handlungen, bei denen Menschen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft oder anderer äusserer Merkmale wie Hautfarbe oder Sprache ohne konkrete Verdachtsmomente ins Visier genommen werden. Dabei liegt der Fokus auf der Diskriminierung und Benachteiligung aufgrund ethnischer Zugehörigkeit oder wahrgenommener "Fremdheit" (humanrights.ch).

Wa Baile zog das Verfahren bis vor das Bundesgericht, aber auch dort wurde er abgewiesen. Schliesslich ging er bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, wo er recht bekam. Am 20. Februar 2024 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass im Fall der Polizeikontrolle von Wa Baile drei Verstösse gegen die Europäische Menschenrechtskonvention vorlagen. Das Gericht entschied, dass erstens die Kontrolle diskriminierend war, weil sie aufgrund seiner Hautfarbe erfolgte. Zweitens hatte das Schweizer Gericht nicht ausreichend effektiv geprüft, ob die Kontrolle diskriminierend motiviert war, und drittens stand Mohamed Wa Baile bezüglich seiner Beschwerde vor den Schweizer Gerichten kein wirksames Rechtsmittel zur Verfügung.

Katharina Boerlin, Co-Leiterin des Vereins Sans-Papier, betont die Bedeutung des Gerichtsentscheids des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dieser macht deutlich, dass Racial Profiling auch in der Schweiz stattfindet. Bis heute wird von verschiedenen Stellen bestritten, dass Racial Profiling betrieben wird, wie zum Beispiel von der Kantonspolizei Basel-Stadt. In einer Stellungnahme, welche dem Radio X vorliegt, sagt die Kantonspolizei Basel-Stadt: "Die Kantonspolizei Basel-Stadt betreibt kein "Racial Profiling." Personenkontrollen seitens der Kantonspolizei richten sich nach den Vorgaben des Polizeigesetzes und finden nur statt, wenn ein begründeter Anfangsverdacht besteht." 

Boerlin hält es für naiv zu glauben, dass bei der Basler Polizei kein Racial Profiling betrieben wird. Zahlen, die belegen könnten, dass Menschen in der Schweiz aufgrund von Racial Profiling kontrolliert werden, gibt es nicht. Dies könnte sich jedoch mit dem Entscheid des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ändern. Das Urteil zeigt, dass Racial Profiling auch in der Schweiz existiert. Nun ist es an der Politik, das Urteil ernst zu nehmen und mit neuen rechtlichen Leitlinien für Polizist:innen diskriminierenden Polizeikontrollen entgegenzuwirken. Eine schnelle Änderung ist jedoch nicht in Sicht. Dennoch ist der Fall von Mohamed Wa Baile wichtig, da er dazu führt, dass sich die Schweiz nun mit dem Phänomen des Racial Profilings in der Polizeiarbeit auseinandersetzen muss.

Die Allianz gegen Racial Profiling hat einen Flyer herausgegeben, der Menschen, welche von Racial Profiling betroffen sind, über ihre Rechte informiert: Kenn deine Rechte!