Schwarz/Weiss 2023

 

Schwarz/Weiss ist das Radio X-Format, welches sich mit den Beziehungen Basels mit Afrika auseinandersetzt. Die sechste Ausgabe widmet sich der Basler Kolonialgeschichte, der Basler Rolle im Sklavenhandel und den aktuellen Diskursen zu Restitution und Wiedergutmachung. Ein breit aufgestelltes Team – unter ihnen der Musiker Manuel Gagneux und eine grosse Zahl von Gästen ermöglicht die hintergründige Sendereihe, welche auch als Podcast angeboten wird. Start ist am 11. März.

“Stadt der Profiteure“ titelte unlängst das deutsche Magazin Geo – und meinte damit Basel, welches als Handelsstadt einen Teil seines Reichtums dem aktiven Mittun im Sklavenhandel verdankt. Davon zeugen die herrschaftlichen Sitze hoch über dem Rhein, die heute, wie das Blaue Haus, der Verwaltung dienen. Doch gibt es nicht nur steinerne Zeugen, sondern auch Nachkommen jener Familien. Zu ihnen gehört u.a. Leonhardt Burckhardt, Basler Politiker und Professor an der Universität, der auf Radio X sehr persönlich Auskunft über diese Erbschaft gibt.

Ganz unterschiedliche Familiengeschichten und damit ganz unterschiedliche Sichtweisen bringen die Basler Autoren Martin R. Dean und Nicolas Ryhiner mit ihren Werken „Meine Väter“ und „Im Surinam“ zum Ausdruck; sie treffen in einem Gespräch aufeinander.

Zum Stand der Geschichtsforschung geben die Historiker:innen Susanna Burghartz und André Salvisberg von Stadt.Geschichte.Basel Auskunft. Weitere Ausgaben von Schwarz/Weiss – Basler Kolonialgeschichte beschäftigen sich mit den Sammlungen der Basler Museen, der Qualität der aktuellen Wirtschaftsbeziehungen mit Afrika, und dem Blick, der von dort auf Basel geworfen wird.

Zwei versklavte Menschen tragen einen Menschen mit Hut in einer Hängematte
Illustration von Sade Titilayo Hannah Fink

Sendungen vom 11. März bis 3. Juni 2023

Die Schwarz/Weiss-Sendungen sind in folgende Schwerpunkte unterteilt: 

 

1. Auftakt-Sendung: HörboX am 11. März (Wiederholung am 12. März)

2. Familiengeschichten mit kolonialem Hintergrund: Beitrag am 16. März

3. Der Basler Sklavenhandel: Beitrag am 23. März

4. Was findet sich in den Archiven?: Beitrag am 30. März

5. Gespräche mit Basler Familien: Beitrag am 6. April

6. Sammlungsprovenienzen & Benin Initiative Schweiz: Beitrag am 13. April

7. Heutige kulturelle Blicke und Austausch: Beitrag am 27. April

8. Rolle der Basler Mission: Beitrag am 4. Mai

9. Basels Handel heute: Beitrag am 11. Mai

10. Der Blick von Afrika auf Basel: Beitrag am 18. Mai

11. Brennpunkte und Forderungen der Gegenwart: Beitrag am 25. Mai

12. Schlussveranstaltung: HörboX am 3. Juni (Wiederholung am 4. Juni)

Illustration von schemenhaften Figuren im Vordergrund, eine versklavte Frau und ein machtvoller Mann
Illustrationen von Sade Titilayo Hannah Fink

Projektteam, Kooperationen und finanzielle Unterstützung

 

Seitens Radio X sind Thomas Jenny, Danielle Bürgin, Janina Labhardt, Claire Micallef, Michaela Liechti, Mirco Kämpf und Paul von Rosen als Redaktionsteam unterwegs. Moderatorin ist Elisa Da Costa, Master-Studentin African Studies.

Das Artwork besorgte die Basler Künstlerin Sade Titilayo Hannah Fink, die Textildesign und Modedesign im Bachelor an der FHNW/HGK in Basel abschloss und nun Kunst & Vermittlung studiert.

Das Soundlayout zur Sendereihe wurde von Musiker Manuel Gagneux komponiert, dessen international gefeierte Band Zeal & Ardor das Thema musikalisch spiegelt.

Mit der freundlichen Unterstützung der Bürgergemeinde der Stadt Basel und der eidgenössischen Fachstelle für Rassismusbekämpfung.

 

 

Ein deformierter Dinosaurier-Drachen mit drei Armen, zu vielen Krallen und einem Flügel skatet durch eine Berglandschaft.

ChatGPT, klaust du unsere Kunst?

Während du mit ChatGPT Texte, Lyrics oder Gedichte generieren kannst, wandeln DALL-E 2, Stable Diffusion, Midjourney und co. deine Texte in Bilder um. Auch das Titelbild dieses Artikels wurde unter dem Prompt „Leonardo Da Vinci paints a dinosaur with a happy face standing on a skateboard“ generiert. Künstliche Intelligenz in der Kunst ist spannend, löst allerdings in der Kunst-Community auch Besorgnis aus und stellt die Frage nach Copyright. von Noemie Keller

23.02.15 KI in der Kunst

Künstliche Intelligenz in der Kunst: Wie steht es um die Urheberrechte?

Mit einem Klick Kunst erschaffen

Der Aufschrei in der Art Community ist gross, Künstler:innen und Content Creators sind wütend oder verunsichert, viele rufen zum Protest auf: „No to AI generated Images“, schallt es aus dem Internet.

Künstler:innen protestieren gegen AI-Art.

Es herrscht die Angst, von der KI ersetzt zu werden. Wer beauftragt dann noch Künstler:innen, wenn jede:r einfach selber Kunst generieren kann? Insbesondere dann, wenn der Stil von Kunstschaffenden nachgeahmt werden kann. Doch der Ärger hat noch einen weiteren Ursprung und um diesen zu ergründen, müssen wir uns zuerst veranschaulichen, wie KI-Kunst überhaupt entstehen kann. Grob erklärt: Das KI-System wird mit zig Bildern gefüttert, die quasi nach Motiv kategorisiert sind. So begreift das System, wie ein Hund, ein Baum oder ein Flugzeug aussieht, kann diese voneinander unterscheiden und weiss dementsprechend, was es je nach Text generieren muss. Nun stellt sich die Frage, woher diese Bilder stammen, die der KI gefüttert werden?

Viele von diesen Software-Tools grasen das Web ab und sammeln Bilder aus allen öffentlich zugänglichen Quellen des Internets. Das nennt man Web Scraping. Wahrscheinlich ist der überwiegende Teil, der fürs Trainieren der KI eingesammelt wird, urheberrechtlich geschützt.

Erklärt Prof. Dr. Alfred Früh, Professor für Privatrecht mit Schwerpunkt Life Sciences-Recht und Immaterialgüterrecht. Momentan laufen mehrere Gerichtsverfahren, in denen Kunstschaffende oder auch die Bilderagentur Getty Images gegen Stability AI klagen. Der Vorwurf: Für das Trainieren der KI seien urheberrechtlich geschützte Bilder verwendet worden. Ob nun aber das Trainieren einer KI mit urheberrechtlich geschützten Bildern das Urheberrecht verletzt, ist noch nicht vollumfänglich geklärt. Es bleibt abzuwarten, bis die Gerichte entscheiden. Hinzu kommt, dass diese Entscheide wohl je nach Rechtslage unterschiedlich ausfallen dürften.

Während die Urheberrechtsfrage beim Input in KI-Systeme noch nicht geklärt ist, stellt sich dieselbe Frage beim Output, bei den Bildern, die von der KI generiert werden. Hier ist die Lage klarer: Wenn die KI ein Bild generiert, das wegen dem Stil auch von Künstler:in XY stammen könnte, allerdings keinem seiner:ihrer Werke zu ähnlich sieht, ist das Bild urheberrechtlich einwandfrei.

Der Stil einer Person ist nicht schützenswert und kann nicht urheberrechtlich geschützt werden. Nur konkrete einzelne Werke können geschützt werden“, sagt Prof. Dr. Alfred Früh. Heisst also, nur wenn der Output dem Input zu ähnlich ist, ist das Urheberrecht verletzt. Im Stile von Kunstschaffenden hingegen Bilder zu generieren, verletzt keine Rechte. Dies gilt übrigens für alle Werkarten, sei es eine Zeichnung, ein Gedicht oder ein Lied. Bei der Musik muss allerding noch die Stimme in Betracht gezogen werden. Aktuelles Beispiel: David Guetta hat mit Hilfe von KI die Stimme von Eminem nachempfunden und in einen Song eingebaut.

Da kommen wir in ein anderes Rechtsgebiet, ins Persönlichkeitsrecht. Denn wieso sollte ich es mir bieten lassen, dass meine Stimme von jemandem generiert und in einem Zusammenhang verwendet wird, den ich vielleicht gar nicht als gut empfinde?

Zusammengefasst: Vorausgesetzt, es ähnelt nicht zu sehr dem Original-Input, was durchaus schwierig ist herauszufinden, darfst du alles, was du mit einer KI produzierst, ob Musik, Text oder Bild, frei verwenden. Allerdings gehört das KI-Generierte nicht dir. Es darf von allen verwendet werden, KI-Generiertes ist nicht urheberrechtlich geschützt.

„Die KI ist kein Mensch. Das kontinentaleuropäische Verständnis ist, dass es (für das Urheberrecht - Anm. d. Red.) eine geistige Schöpfung braucht und geistige Schöpfungen können nur Menschen kreieren“, sagt Prof. Dr. Alfred Früh. Wenn du allerdings die KI wie ein Werkzeug benutzt, ein Werk nach deinen Vorstellungen gestaltest und über das blosse Generieren hinausgehst, wenn ein menschlicher Gestaltungswille erkennbar ist, kann es sein, dass das Urheberrecht dennoch bei dir liegt.

KI in der Kunst ist ein facettenreiches Thema, das viele Fragen aufwirft und dennoch erst in den Kinderschuhen steckt. Allerdings ist die KI so neu, dass sie noch nicht wirklich ins Gesetz eingebettet ist. Müsste man die KI also regulieren?

Alfred Früh: Ich denke nicht, dass man das Rechtssystem aufgrund eines neuen technischen Phänomens auf den Kopf stellen sollte. Natürlich hat es eine neue Qualität, aber in meinen Augen macht es wenig Sinn, die KI für alle Lebensbereiche zu regulieren. Das schafft man auch gar nicht. Was man stattdessen machen muss, ist zu schauen, wie sich die KI in den verschiedenen Regelungsbereichen auswirkt, also wie sich das Urheber-, Patent- oder Persönlichkeitsrecht anpassen muss. Da müsste man dran schrauben und sinnvolle Lösungen entwickeln, welche die Interessen gut ausgleichen.“

Künstliche Intelligenz steht erst am Anfang und ist dennoch omnipräsent: Ob als Tiktokfilter, ChatGPT oder DALL-E. Technik wird immer mehr in unseren Alltag integriert. Dass Kunstschaffende angesichts der aktuellen Entwicklungen Angst haben, überflüssig zu werden, ist verständlich. Allerdings dürfen wir nicht vergessen, dass die KI immer noch ein Werkzeug ist. Ein Werkzeug, das exzellent uns imitieren oder replizieren kann, für Neues braucht es allerdings immer noch den Menschen.

Ich kenne keine bessere Definition für das Wort Kunst als diese: Kunst – das ist der Mensch – Vincent Van Gogh.