Schwarz/Weiss 2023

 

Schwarz/Weiss ist das Radio X-Format, welches sich mit den Beziehungen Basels mit Afrika auseinandersetzt. Die sechste Ausgabe widmet sich der Basler Kolonialgeschichte, der Basler Rolle im Sklavenhandel und den aktuellen Diskursen zu Restitution und Wiedergutmachung. Ein breit aufgestelltes Team – unter ihnen der Musiker Manuel Gagneux und eine grosse Zahl von Gästen ermöglicht die hintergründige Sendereihe, welche auch als Podcast angeboten wird. Start ist am 11. März.

“Stadt der Profiteure“ titelte unlängst das deutsche Magazin Geo – und meinte damit Basel, welches als Handelsstadt einen Teil seines Reichtums dem aktiven Mittun im Sklavenhandel verdankt. Davon zeugen die herrschaftlichen Sitze hoch über dem Rhein, die heute, wie das Blaue Haus, der Verwaltung dienen. Doch gibt es nicht nur steinerne Zeugen, sondern auch Nachkommen jener Familien. Zu ihnen gehört u.a. Leonhardt Burckhardt, Basler Politiker und Professor an der Universität, der auf Radio X sehr persönlich Auskunft über diese Erbschaft gibt.

Ganz unterschiedliche Familiengeschichten und damit ganz unterschiedliche Sichtweisen bringen die Basler Autoren Martin R. Dean und Nicolas Ryhiner mit ihren Werken „Meine Väter“ und „Im Surinam“ zum Ausdruck; sie treffen in einem Gespräch aufeinander.

Zum Stand der Geschichtsforschung geben die Historiker:innen Susanna Burghartz und André Salvisberg von Stadt.Geschichte.Basel Auskunft. Weitere Ausgaben von Schwarz/Weiss – Basler Kolonialgeschichte beschäftigen sich mit den Sammlungen der Basler Museen, der Qualität der aktuellen Wirtschaftsbeziehungen mit Afrika, und dem Blick, der von dort auf Basel geworfen wird.

Zwei versklavte Menschen tragen einen Menschen mit Hut in einer Hängematte
Illustration von Sade Titilayo Hannah Fink

Sendungen vom 11. März bis 3. Juni 2023

Die Schwarz/Weiss-Sendungen sind in folgende Schwerpunkte unterteilt: 

 

1. Auftakt-Sendung: HörboX am 11. März (Wiederholung am 12. März)

2. Familiengeschichten mit kolonialem Hintergrund: Beitrag am 16. März

3. Der Basler Sklavenhandel: Beitrag am 23. März

4. Was findet sich in den Archiven?: Beitrag am 30. März

5. Gespräche mit Basler Familien: Beitrag am 6. April

6. Sammlungsprovenienzen & Benin Initiative Schweiz: Beitrag am 13. April

7. Heutige kulturelle Blicke und Austausch: Beitrag am 27. April

8. Rolle der Basler Mission: Beitrag am 4. Mai

9. Basels Handel heute: Beitrag am 11. Mai

10. Der Blick von Afrika auf Basel: Beitrag am 18. Mai

11. Brennpunkte und Forderungen der Gegenwart: Beitrag am 25. Mai

12. Schlussveranstaltung: HörboX am 3. Juni (Wiederholung am 4. Juni)

Illustration von schemenhaften Figuren im Vordergrund, eine versklavte Frau und ein machtvoller Mann
Illustrationen von Sade Titilayo Hannah Fink

Projektteam, Kooperationen und finanzielle Unterstützung

 

Seitens Radio X sind Thomas Jenny, Danielle Bürgin, Janina Labhardt, Claire Micallef, Michaela Liechti, Mirco Kämpf und Paul von Rosen als Redaktionsteam unterwegs. Moderatorin ist Elisa Da Costa, Master-Studentin African Studies.

Das Artwork besorgte die Basler Künstlerin Sade Titilayo Hannah Fink, die Textildesign und Modedesign im Bachelor an der FHNW/HGK in Basel abschloss und nun Kunst & Vermittlung studiert.

Das Soundlayout zur Sendereihe wurde von Musiker Manuel Gagneux komponiert, dessen international gefeierte Band Zeal & Ardor das Thema musikalisch spiegelt.

Mit der freundlichen Unterstützung der Bürgergemeinde der Stadt Basel und der eidgenössischen Fachstelle für Rassismusbekämpfung.

 

 

Regierungsrätin Stefanie Eymann

Jetzt spricht Stefanie Eymann

Seit etwas länger als 100 Tagen ist Stefanie Eymann Regierungsrätin des Kantons Basel-Stadt. In ihrer bisherigen Amtszeit zeigte sich die Vorsteherin des Justiz- und Sicherheitsdepartements eher bedeckt, äusserte sich kaum zu angehenden Debatten wie der Bettelthematik oder dem Umgang der Polizei mit Demonstrationen.

Nun brach Stefanie Eymann ihr Schweigen.  von Julia Brogli

21.05.19 100 Tage Stephanie Eymann

Medienanlass mit Stephanie Eymann zu ihrem 100-tägigem Jubiläum

Im Rahmen eines öffentlichen Medienanlasses nahm die Vorsteherin des Justiz- und Sicherheitsdepartements Stellung zu beiden Diskussionspunkten. Dabei betonte sie immer wieder klar ihren Ansatz: Die Arbeit der Polizei und der Justiz solle transparenter und für die Bevölkerung nachvollziehbar werden.

So gerade auch puncto Demonstrationen. Um Klarheit bezüglich des Vorgehens der Polizei bei öffentlichen Kundgebungen zu schaffen, veröffentlichte das Justiz- und Sicherheitsdepartement ein Informationsblatt. Dieses gibt unter anderem Anleitung, wie ein Gesuch für eine Bewilligung gestellt wird, oder kommuniziert, wie sich die Polizei bei unbewilligten Kundgebungen oder bei Demonstrationen, bei denen es zu gewalttätigen Ausschreitungen kommt, verhalten wird.  

Auch bei dem zweiten grossen Debattenpunkt rund um die Bettelthematik schlägt die Regierungsrätin klare Töne an und präsentiert kurzerhand ein revidiertes Bettelverbot, welches als Alternative zum allgemeine Bettelverbot in Kraft treten könnte.  

Dies nachdem das allgemeine Bettelverbot, welches letzten Herbst vom Basler Parlament die Zustimmung erhalten hat und somit wieder eingeführt werden sollte, vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte abgelehnt worden ist. Dessen Urteil: Ein allgemeines Bettelverbot verstosse gegen die Menschenrechtskonventionen.

Das nun also neu erarbeitete, ausgedehnte Bettelverbot legt fest, dass zukünftig neben dem organisierten Betteln auch das aggressive und hartnäckige Betteln, also wenn die Bettelnden die Passanten bedrängen, beschimpfen oder anfassen, untersagt sein soll.

Zudem beschreibt das ausgedehnte Bettelverbot «besonders sensible Örtlichkeiten sowie Zonen, in denen Passanten und Passantinnen nicht oder nur schlecht ausweichen können oder deren Sicherheitsbedürfnis besonders gross ist». An diesen Örtlichkeiten sind ebenfalls Verbote vorgesehen.

Konkret handelt es sich dabei um folgende Lokalitäten:

  • Innerhalb eines Umkreises von fünf Metern bei Haltestellen und Ein- und Ausgängen von Bahnhöfen.
  • Innerhalb eines Umkreises von fünf Metern bei Ein- und Ausgängen von Geschäften, Kultureinrichtungen und öffentlichen Gebäuden.
  • Innerhalb eines Umkreises von fünf Metern um Ein- und Ausgänge bei Gastronomiebetrieben und Hotels sowie innerhalb von fünf Metern um deren Aussenbereiche.
  • Innerhalb eines Umkreises von fünf Metern bei Ein- und Ausgängen von Banken sowie um Geld-, Zahlungs- und Fahrkartenautomaten.  
  • Zudem auf Märkten und Friedhöfen, Spielplätzen, Schulanlagen und Unterführungen sowie in Gärten und Parkanlagen.

Zusammengefasst: Tritt das revidierte Bettelverbot in Kraft, so wird das Bettelverbot trotz des Urteils des europäischen Gerichthofes für Menschenrechte quasi wieder überall in der Stadt selbst verboten sein.