X_art
Kunst im Gespräch auf Radio X
Die Sendereihe «X_art – Kunst im Gespräch auf Radio X» versteht sich als Plattform, die die unterschiedlichen Schnittstellen in der regionalen und nationalen Kunstszene auf eine niederschwellige Art für ein breites Publikum zugänglich zu machen.
«X_art » wurde von 2017 bis Ende 2021 jeweils einmal im Monat gesendet.
Die Vermittlung und Vernetzung stand an oberster Stelle dieses einzigartigen Formates. Produziert wurde die Sendung in unterschiedlichen Locations in Basel (Bsp. Galerien, Museen, Offspaces) – der Zutritt ist frei. Ziel dieses einzigartigen Medien-Formates war es, Kunsthemen einem breiten Publikum auf eine niederschwellige Art zugänglich zu machen.
Die Berichterstattung über das lokale Kunstschaffen, über kleine und grosse Institutionen, sowie die politischen Zusammenhänge wird innerhalb von neuen Formaten auf Radio X ab 2022 weiter geführt.
Das «X_art »-Team:
Danielle Bürgin (Konzept/Redaktion/Moderation)
Mirco Kaempf (Redaktion/Moderation),
Mehr aktuelle Bilder und Impressionen zu «X_art » findet Ihr auf Facebook und Instagram.
X_art wurde freundlicherweise durch die Christoph Merian Stiftung unterstützt.
Abstimmungsvorlage zum Gesetz über die Beruflichen Vorsorge
Auf nationaler Ebene stimmt das Schweizer Stimmvolk am 22.September über die Reform des Gesetz der Beruflichen Vorsorge (BVG) ab. Diese Reform will das Gesetz zur Beruflichen Vorsorge ändern. Da ein Komitee bestehend aus der SP, den Grünen und einzelnen Gewerkschaften das Referendum ergriffen hat, kommt es jetzt am 22. September zur Volksabstimmung. von Malik Iddrisu
24.09.13 Abstimmungsvorlage BVG
Am 22. September stimmt die Schweiz über die BVG Reform ab. Diese betrifft die Renten aus den Pensionskassen.
Die Renten aus der Altershinterlassenenvorsorge (AHV) und aus der beruflichen Vorsorge sollen dafür sorgen, dass pensionierte Schweizer:innen genügendend Rente erhalten und so nahe am Lebenstandard leben können, den sie während ihrer Zeit als Erwerbstätige hatten. Aktuell erwerbstätige Schweizer:innen, die mindestens 22‘050 Franken pro Jahr verdienen, zahlen jeden Monat Lohnbeiträge in die Pensionskasse. Ab einem Jahreslohn von 22‘050 ist eine Person BVG-versichert. Mit diesen Beiträgen sparen sich jene Erwerbstätige eine Rente an, welche ihnen ab der Pension ausbezahlt wird. Wieviel Rente eine Person verdient, bestimmt der Umwandlungssatz. Dieser ist ein Zahlenwert, welcher die Rente pro Jahr für eine pensionierte Person berechnet. Aktuell sind alle Erwerbstätige ab einem Lohn von 22‘050 Franken bei einer Pensionskasse versichert. Dabei wird ihnen jährlich automatisch ein Lohn von 25725 abgezogen. Von dem restlichen Jahreslohn wird zwischen 7-18 Prozent in die Pensionskasse gezahlt. Diesen Beitrag teilen dich Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen jeweils zur Hälfte. Wieviel Rente eine Person ab der Pensionierung kriegt, bestimmt der Umwandlungssatz. Dieser ist gesetzlich geregelt und berechnet die Rente, die ausbezahlt wird. Aktuell beträgt der Umwandlungssatz 6.8 Prozent. Die BVG Reform möchte nun Massnahmen für die Berufliche Vorsorge ergreifen.
Was die Einzahlung der Rente betrifft, will sie, dass höhere Lohnbeiträge in die Pensionskassen kommen. Dies soll geschehen, in dem neu 20 Prozent des Jahreslohns einer erwerbstätigen Person abgezogen werden und so ein höherer Restlohn von 80 Prozent bleibt. Weiter soll die Eintrittsschwelle für die Berufliche Vorsorge gesenkt werden. Neu sollen zudem Menschen bereits ab einem Einkommen von 19‘845 BVG-versichert werden und Lohnbeiträge in die Pensionskasse einzahlen.
Was die Auszahlung der Rente betrifft, verlangt die Reform, dass der Umwandlungssatz der Beruflichen Vorsorge neu 6 Prozent anstatt 6.8 Prozent beträgt. Dies würde zu einer Senkung der Rente führen. Aus diesem Grund sieht die BVG-Reform auch Ausgleichsmassnahmen vor, um trotzdem eine ausreichende Rente zu sichern.
Mit der BVG-Reform soll die Rente ausreichend finanziert werden. Des Weiteren sollen dadurch Teilzeit-Arbeitende zu einer Rente kommen, welche zuvor gar keine oder nur niedrige Beiträge aus der Pensionskasse erhalten haben.
Pro
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Die Befürworter:innen sagen, dass die BVG-Reform eine Anpassung an die höhere Lebenserwartung in der Schweiz sei.
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Weiter würden Teilzeitverdienende neu eine Berufliche Vorsorge bekommen. Menschen, welche Teilzeit arbeiten, hatten bisher keine oder nur eine geringe Rente aus den Pensionskassen.
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Die Massnahmen würde nur 15 Prozent der Schweiz betreffen. Nämlich jene Menschen, die bisher nur den Mindestbetrag an Rente aus den Pensionskassen erhalten haben.
Contra
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Laut den Gegner:innen würden die Schweizer:innen bei Annahme dieser Reform nur mehr Geld einzahlen, bekämen aber weniger Rente. Dies, weil der Umwandlungssatz gesenkt würde.
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Gerade Frauen, welche oft Teilzeit arbeiten und in vielen Fällen unbezahlte Care-Arbeit leisten, hätten nun noch weniger Geld pro Monat zur Verfügung. Und nach der Pension würden sie nicht mehr Rente bekommen, als vor der Reform.
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Die Rente sei laut den Gegner:innen der BVG-Reform eine Vorlage, von der vor allem die Finanzindustrie profitieren würde, zu welcher Immobilienfirmen sowie Banken gehören. Diese würde dadurch nur noch mehr Kapital zur Verfügung haben, mit der sie wirtschaften könne.
Parolenspiegel
Ja | Nein | |
SP | X | |
GLP | X | |
Die Mitte | X | |
Grüne | X | |
EVP | X | |
FDP | X | |
SVP | X | |
OnAir
10 x im Jahr - Am ersten Wochenende des Monats:
SA 16:00 Uhr (WdH. SO 10:00 Uhr)