X_art

Kunst im Gespräch auf Radio X

Die Sendereihe «X_art – Kunst im Gespräch auf Radio X» versteht sich als Plattform, die die unterschiedlichen Schnittstellen in der regionalen und nationalen Kunstszene auf eine niederschwellige Art für ein breites Publikum zugänglich zu machen.

«X_art » wurde von 2017 bis Ende 2021 jeweils einmal im Monat gesendet.

Die Vermittlung und Vernetzung stand an oberster Stelle dieses einzigartigen Formates. Produziert wurde die Sendung in unterschiedlichen Locations in Basel (Bsp. Galerien, Museen, Offspaces) – der Zutritt ist frei. Ziel dieses einzigartigen Medien-Formates war es, Kunsthemen einem breiten Publikum auf eine niederschwellige Art zugänglich zu machen. 

Die Berichterstattung über das lokale Kunstschaffen, über kleine und grosse Institutionen, sowie die politischen Zusammenhänge wird innerhalb von neuen Formaten auf Radio X ab 2022 weiter geführt. 

Das «X_art »-Team:
Danielle Bürgin (Konzept/Redaktion/Moderation)
Mirco Kaempf (Redaktion/Moderation), 

Mehr aktuelle Bilder und Impressionen zu «X_art » findet Ihr auf Facebook und Instagram.

X_art wurde freundlicherweise durch die Christoph Merian Stiftung unterstützt. 

 

Logo X art
Zwei Chirurgen während einer Operation.

Worum geht es beim Transplantationsgesetz?

Am 15. Mai werden über drei nationale Vorlagen abgestimmt –  eine davon ist die Änderung des Transplantationsgesetzes. Neu soll sich eine Person, die ihre Organe nicht spenden möchte, explizit in ein Register eintragen müssen. Es handelt sich bei der Vorlage um einen indirekten Gegenvorschlag vom Parlament und Bundesrat zur Volksinitiative Organspende fördern - Leben retten.  von Tim Meyer

22.04.29 Transplantationsgesetz

Das Transplantationsgesetz im Überblick.

Darüber stimmen wir ab

Wenn der indirekte Gegenvorschlag angenommen wird, dann wird die Initiative zurückgezogen und das geänderte Transplantationsgesetz tritt in Kraft. Wenn der indirekte Gegenvorschlag abgelehnt wird, dann stimmt die Stimmbevölkerung zu einem späteren Zeitpunkt über die Volksinitiative ab.

Aktuell gilt in der Schweiz die Zustimmungslösung. Diese beinhaltet, dass eine Person explizit einer Organspende zustimmen muss, damit die Organe nach dem Tod gespendet werden können. Mit dem indirekten Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament würde anstatt der Zustimmungslösung, neu die Widerspruchslösung in Kraft treten. Unter dieser versteht man, dass sich eine Person zu Lebzeiten in ein Register eintragen muss, wenn Mensch die Organe nicht spenden will. Wenn das Transplantationsgesetz also geändert wird, würde nicht mehr ein klarer Zuspruch zur Organspende geregelt sein, sondern ein klarer Widerspruch.

Argumente dafür

  • Durch die Widerspruchslösung hätten Personen, die auf eine Organspende warten, höhere Chancen auf eine Spende.
  • Angehörige könnten eine Organspende immer noch ablehnen, wenn sie vermuten, dass die verstorbene Person keine Organe spenden wollte.
  • Wenn der Wille der verstorbenen Person unbekannt ist, würde die Widerspruchslösung die Angehörigen entlasten.
  • Das neue Vorgehen würde zu mehr Klarheit führen. Falls kein dokumentierter Wille vorliegen würde, könnte grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die verstorbene Person über die Widerspruchslösung informiert wurde und mit der Organspende einverstanden war.
  • Die Spenderaten seien in den meisten westeuropäischen Ländern höher als in der Schweiz. Erfahrungen aus dem Ausland würden zeigen, dass in diesen Ländern die Widerspruchslösung dazu beigetragen hat, dass dich die Anzahl der Orangspenden erhöht. 

Argumente dagegen

  • Die Widerspruchslösung würde gegen die Verfassung verstossen, weil nicht mehr jede Person über den eigenen Körper bestimmen kann.
  • Die Einwilligung und Aufklärung von betroffenen Personen würde bei Medizinischen Eingriffen verlangt werden. Diese Einwillligung und Aufklärung soll auch bei der Organspende beibehalten werden.
  • Weil die Angehörigen belegen müssten, dass die verstorbene Person keine Organe spenden wollte, würden die Angehörigen zu stark belastet werden und wären unzulässigem Druck ausgesetzt.
  • Dass es zur Organentnahme kein deutliches Ja mehr braucht, sei unethisch.
  • Personen in der Schweiz müssten informiert werden, dass sie ihren Widerspruch äussern oder schriftlich hinterlegen müssen. Viele Menschen würden aber die Landessprache nicht sprechen oder das Gelesene nicht verstehen. So würde die Gefahr bestehen, dass diesen Menschen gegen ihren Willen Organe entnommen werden.

Parolenspiegel

  Ja Nein
Grüne x  
SP x  
Mitte x  
FDP x  
LDP x  
SVP   x
EDU   x
EVP   x
Grünliberale x  
Basta x  

Der Bundesrat und das Parlament empfehlen ein Ja

OnAir

10 x im Jahr - Am ersten Wochenende des Monats:
SA 16:00 Uhr (WdH. SO 10:00 Uhr)