X_art

Kunst im Gespräch auf Radio X

Die Sendereihe «X_art – Kunst im Gespräch auf Radio X» versteht sich als Plattform, die die unterschiedlichen Schnittstellen in der regionalen und nationalen Kunstszene auf eine niederschwellige Art für ein breites Publikum zugänglich zu machen.

«X_art » wurde von 2017 bis Ende 2021 jeweils einmal im Monat gesendet.

Die Vermittlung und Vernetzung stand an oberster Stelle dieses einzigartigen Formates. Produziert wurde die Sendung in unterschiedlichen Locations in Basel (Bsp. Galerien, Museen, Offspaces) – der Zutritt ist frei. Ziel dieses einzigartigen Medien-Formates war es, Kunsthemen einem breiten Publikum auf eine niederschwellige Art zugänglich zu machen. 

Die Berichterstattung über das lokale Kunstschaffen, über kleine und grosse Institutionen, sowie die politischen Zusammenhänge wird innerhalb von neuen Formaten auf Radio X ab 2022 weiter geführt. 

Das «X_art »-Team:
Danielle Bürgin (Konzept/Redaktion/Moderation)
Mirco Kaempf (Redaktion/Moderation), 

Mehr aktuelle Bilder und Impressionen zu «X_art » findet Ihr auf Facebook und Instagram.

X_art wurde freundlicherweise durch die Christoph Merian Stiftung unterstützt. 

 

Logo X art
Der öffentliche Hauptweg bei der Milchsuppe ist für alle zugänglich.

Die Teilrevision vom Freizeitgartengesetz im Überblick

Am 25. September stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über die Massentierhaltungsinitiative, die Reform AHV 21 und Verechnungssteuer ab. Auf kantonaler Ebene wird über die Initiative zur Abschaffung vom Präsidialdepartement und Reduzierung von sieben auf fünf Regierungsmitglieder sowie über die Teilrevision des Freizeitgartengesetzes abgestimmt. Diese Woche stellen wir dir auf Radio X alle Vorlagen vor, angefangen mit der Teilrevision zum Freizeitgartengesetz. von Tim Meyer

22.09.13 Freizeitgartengesetz

Am 25. September wird über die Teilrevision vom Freizeitgartengesetz abgestummen.

Darüber stimmen wir ab

Seit zehn Jahren besteht das Freizeitgartengesetz und regelt, wer bei Freizeitgärten für was zuständig ist. Mit der Teilrevision sollen neue Gesetzesregelungen in Kraft treten. Konkret würden neu die Funktionen von Freizeitgärten im Gesetz verankert sein, was eine gesetzliche Grundlage für zukünftige Projekte und für die Weiterentwicklung der Freizeitgärten schaffen soll. So soll beispielsweise im Gesetz verankert sein, dass die Gärten nach den Grundsätzen vom biologischen Anbau bewirtschaft werden müssen. Ebenso sollen öffentliche Hauptwege durch die Areale geschaffen werden, die für alle Passant:innen zugänglich sind - wie in der Milchsuppe oder in Riehen, im Landauer, bereits der Fall ist. Spielplätze und WC-Anlagen in den Arealen können vom Kanton renoviert und öffentlich gemacht werden. Für die Infrastruktur, wie Sauberkeit oder Unterhalt der öffentlichen Flächen, sind Kanton und Gemeinden zuständig. 

Argumente der Befürworter:innen

  • Mit der Teilrevision könnten Freizeitgärten neu auch an gemeinnützige Institutionen verpachtet werden.
  • Es gäbe mehr Gemeinschaftsgärten, die das gemeinsame Zusammenleben stärken würden.
  • Allgemeingut soll für alle zugänglich sein. Mit den Durchwegungen könnten auch Passant:innen oder Velofahrer:innen die Areale betreten.
  • Das Mitwirkungsrecht der Freizeitgartenvereine würde gestärkt werden. Bei Erarbeitung von neuen Projekten würden die Vereine miteinbezogen werden.
  • Die Teilrevision würde mehr Klarheit bringen und schneller Abläufe ermöglichen. Im Konfliktfall würde es mehr Rechtssicherheit geben.
  • Bei Aufhebung von Freizeitgärten würden betroffene Pächter:innen einen möglichst gleichwertigen Ersatzgarten oder eine Entschädigung bekommen.

Argumente der Gegner:innen

  • Die Öffnung der Freizeitgärten würde zu mehr Lärm, Littering, Vandalismus und Diebstahl führen.
  • Mit den neuen Durchwegungen würden Grünflächen wegfallen.
  • Die öffentlichen Wege müssten beleuchtet werden, was zu mehr Lichtemissionen führen würde und gegen die Biodiversität sei.
  • Freizeitgärten könnten aufgehoben, umgestaltet oder zubetoniert werden. Die Pächter:innen könnten bei diesen Entscheidungen nicht mitbestimmen.
  • Die Einsprachen gegen Kündigung würde neu kostenpflichtig werden. Menschen mit einem geringen Einkommen könnten sich das nicht leisten.
  • Pächter:innen würden den Schutz über ihr Gebiet verlieren. Es drohe eine Verdrängung durch Verdichtung.

Parolenspiegel

  Ja Nein
Grüne x  
SP x  
Mitte x  
FDP   x
LDP x  
SVP  
EVP   x
Grünliberale x  
BastA!   x

Parlament und Grosser Rat empfehlen ein Ja.

OnAir

10 x im Jahr - Am ersten Wochenende des Monats:
SA 16:00 Uhr (WdH. SO 10:00 Uhr)