X_art

Kunst im Gespräch auf Radio X

Die Sendereihe «X_art – Kunst im Gespräch auf Radio X» versteht sich als Plattform, die die unterschiedlichen Schnittstellen in der regionalen und nationalen Kunstszene auf eine niederschwellige Art für ein breites Publikum zugänglich zu machen.

«X_art » wurde von 2017 bis Ende 2021 jeweils einmal im Monat gesendet.

Die Vermittlung und Vernetzung stand an oberster Stelle dieses einzigartigen Formates. Produziert wurde die Sendung in unterschiedlichen Locations in Basel (Bsp. Galerien, Museen, Offspaces) – der Zutritt ist frei. Ziel dieses einzigartigen Medien-Formates war es, Kunsthemen einem breiten Publikum auf eine niederschwellige Art zugänglich zu machen. 

Die Berichterstattung über das lokale Kunstschaffen, über kleine und grosse Institutionen, sowie die politischen Zusammenhänge wird innerhalb von neuen Formaten auf Radio X ab 2022 weiter geführt. 

Das «X_art »-Team:
Danielle Bürgin (Konzept/Redaktion/Moderation)
Mirco Kaempf (Redaktion/Moderation), 

Mehr aktuelle Bilder und Impressionen zu «X_art » findet Ihr auf Facebook und Instagram.

X_art wurde freundlicherweise durch die Christoph Merian Stiftung unterstützt. 

 

Logo X art

Kulturgelder auch für Freischaffende

"Mit der Änderung der Covid-19-Kulturverordnung können neu auch Freischaffende (Personen mit befristeten Arbeitsverträgen und häufig wechselnden Arbeitgebern) Ausfallentschädigungen beantragen." von Mirco Kaempf

An seiner Sitzung vom 31. März 2021 hat der Bundesrat die Änderungen der Covid-19-Kulturverordnung verabschiedet. Neu sollen Kulturschaffende nun rückwirkend ab dem 1. November Ausfallentschädigungen enthalten, und auch Freischaffende im Kulturbereich sollen etwas von diesem Kuchen haben. So schreibt der Bundesrat in einem Communiqué vom Mittwoch:

"Der Bundesrat verstärkt die Unterstützung des Bundes für den Kulturbereich [...]  Die Kulturschaffenden erhalten rückwirkend Ausfallentschädigungen ab dem 1. November 2020. Ihre Einbussen werden somit ohne Unterbruch ab dem 20. März 2020 gedeckt. Diese Unterstützung wird zudem auf die Freischaffenden ausgedehnt. Die Voraussetzungen für die Gewährung von Nothilfe werden ebenfalls gelockert. Die Änderung der Covid-19-Kulturverordnung tritt am 1. April 2021 in Kraft."

Dokumente und Links zum neuen Beschluss findet ihr hier.

Gleichzeitig könnt ihr euch hier für den Covid-19 Newsletter des Bundesamtes für Kultur anmelden.

Die Covid-19 helpsite von Basel-Stadt findet ihr hier.

"Basel-Landschaft setzt angepasste Covid-19-Härtefallverordnung des Bundes sofort um".

OnAir

10 x im Jahr - Am ersten Wochenende des Monats:
SA 16:00 Uhr (WdH. SO 10:00 Uhr)