Lockerungen ab 1. März geplant

Die Zahl der Neuansteckungen an Covid-19 sinkt. Deswegen hat der Bundesrat heute eine schrittweise Lockerung der Corona-Massnahmen vorgeschlagen. Definitiv entschieden wird dann aber erst nächsten Mittwoch, die Vorschläge des Budnesrats befinden sich erst bei den Kantonen in der Vernehmlassung.  von Claire Micallef

Der erste Schritt der Lockerungen soll am 1. März stattfinden: 

  • Läden, Museen, Lesesäle von Archiven und Bibliotheken und Aussenbereiche von Zoos, botanischen Gärten oder Erlebnisparks sollen wieder öffnen dürfen - es gilt weiterhin Maskenpflicht, Abstand und Kapazitätsgrenzen.
  • Ausenbereiche von Sport- und Freizeitanlagen sollen wieder öffnen können - auch hier gelten Maskenpflicht, Abstand und Kapazitätsgrenzen. Die Gruppen müssen sich auf maximal fünf Personen beschränken.
  • Im Privaten darfst du dich im Freien wieder mit maximal 15 Personen treffen (dir inklusive). 

Der zweite Schritt der Lockerung soll - wenn es die epidemiologische Lage zulässt - am 1. April erfolgen:

  • Zum Beispiel sollen dann Kultur- und Sportveranstaltungen mit eng begrenztem Publikum wieder erlaubt sein. 
  • Auch Sport in Innenräumen soll wieder möglich sein.
  • Restaurants sollen ihre Terassen wieder öffenen dürfen. 

Dieser zweite Lockerungsschritt soll nicht automatisch erfolgen, dafür sind verschiedene Richtwerte ausschlaggebend: Positivitätsrate soll unter 5 Prozent liegen, Covid-19 Patient*innen sollen weniger als ein Viertel der Intensivplätze belegen, die durchschnittliche Reproduktionszahl soll ¨ber die letzten sieben Tage unter 1 liegen und die 14-Tages-Inzidenz soll am 24. März nicht höher sein als am 1. März. 

Lockerungen für Kinder und Jugendliche

Weil gerade auch junge Menschen aktuell einen hohen Preis zahlen, will der Bundesrat hier zusätzilche Lockerungen einführen. Die Erleichterungen im Sport- und Kulturbereich, welche für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre gelten, sollen neu auch für Jugendliche bis 18 jahre zählen. Weiter sollen die erlaubten Sport- und Kulturangebote ausgeweitet werden und die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit wieder zugänglich sein. 

 

Lockerungen ab 1. März geplant

Die Zahl der Neuansteckungen an Covid-19 sinkt. Deswegen hat der Bundesrat heute eine schrittweise Lockerung der Corona-Massnahmen vorgeschlagen. Definitiv entschieden wird dann aber erst nächsten Mittwoch, die Vorschläge des Budnesrats befinden sich erst bei den Kantonen in der Vernehmlassung.  von Claire Micallef

Der erste Schritt der Lockerungen soll am 1. März stattfinden: 

  • Läden, Museen, Lesesäle von Archiven und Bibliotheken und Aussenbereiche von Zoos, botanischen Gärten oder Erlebnisparks sollen wieder öffnen dürfen - es gilt weiterhin Maskenpflicht, Abstand und Kapazitätsgrenzen.
  • Ausenbereiche von Sport- und Freizeitanlagen sollen wieder öffnen können - auch hier gelten Maskenpflicht, Abstand und Kapazitätsgrenzen. Die Gruppen müssen sich auf maximal fünf Personen beschränken.
  • Im Privaten darfst du dich im Freien wieder mit maximal 15 Personen treffen (dir inklusive). 

Der zweite Schritt der Lockerung soll - wenn es die epidemiologische Lage zulässt - am 1. April erfolgen:

  • Zum Beispiel sollen dann Kultur- und Sportveranstaltungen mit eng begrenztem Publikum wieder erlaubt sein. 
  • Auch Sport in Innenräumen soll wieder möglich sein.
  • Restaurants sollen ihre Terassen wieder öffenen dürfen. 

Dieser zweite Lockerungsschritt soll nicht automatisch erfolgen, dafür sind verschiedene Richtwerte ausschlaggebend: Positivitätsrate soll unter 5 Prozent liegen, Covid-19 Patient*innen sollen weniger als ein Viertel der Intensivplätze belegen, die durchschnittliche Reproduktionszahl soll ¨ber die letzten sieben Tage unter 1 liegen und die 14-Tages-Inzidenz soll am 24. März nicht höher sein als am 1. März. 

Lockerungen für Kinder und Jugendliche

Weil gerade auch junge Menschen aktuell einen hohen Preis zahlen, will der Bundesrat hier zusätzilche Lockerungen einführen. Die Erleichterungen im Sport- und Kulturbereich, welche für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre gelten, sollen neu auch für Jugendliche bis 18 jahre zählen. Weiter sollen die erlaubten Sport- und Kulturangebote ausgeweitet werden und die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit wieder zugänglich sein.