Das sind die neuen Corona-Massnahmen
Der Bundesrat hat heute über die neuen Corona-Massnahmen informiert. Ab Dienstag, 22.Dezember 2020, bis zum 22. Januar gilt schweizweit folgendes:
20.12.18 Neue Coronamassnahmen
Die Radio X-Info zu den neuen Coronamassnahmen.
- Sportbetriebe werden geschlossen. Wer draussen in einer Gruppe Sport macht, darf dies maximal mit vier weiteren Personen. Weiter erlaubt sind sportliche Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren.
- Kultur- und Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dazu gehören zum Beispiel Museen, Kinos, Bibliotheken oder Zoos. Ebenso bleiben auch Verasnstaltungen mit Publikum verboten. Erlaubt sind dagegen Aktivitäten in Kleingruppen und von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren.
- Restaurants und Bars werden geschlossen - auch während den Feiertagen. Weiterhin erlaubt sind Take-away-Angebote, Betriebskantinen, Schulkantinen und Restaurants für Hotelgäste.
- Weiter fordert der Bundesrat die Bevölkerung dazu auf, Kontakte zu minimieren und zu Hause zu bleiben.
- Die Läden bleiben zwar offen, allerdings dürfen sich weniger Personen gleichzeitig in den Läden aufhalten. Auch die Einschränkungen der Öffnungszeiten bleiben bestehen (6 Uhr bis 19 Uhr geöffnet, an Sonn- und Feiertagen geschlossen)
- Mehr Einsatz von Schnelltests. Schnelltests können neu auch ohne Symptome durchgeführt werden, müssen dann aber selbst bezahlt werden. Zusätzlich dürfen neu alle Arten von Schnelltests durchgeführt werden, die den Kriterien des BAG entsprechen.
Das sind die neuen Corona-Massnahmen
Der Bundesrat hat heute über die neuen Corona-Massnahmen informiert. Ab Dienstag, 22.Dezember 2020, bis zum 22. Januar gilt schweizweit folgendes:
20.12.18 Neue Coronamassnahmen
Die Radio X-Info zu den neuen Coronamassnahmen.
- Sportbetriebe werden geschlossen. Wer draussen in einer Gruppe Sport macht, darf dies maximal mit vier weiteren Personen. Weiter erlaubt sind sportliche Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren.
- Kultur- und Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dazu gehören zum Beispiel Museen, Kinos, Bibliotheken oder Zoos. Ebenso bleiben auch Verasnstaltungen mit Publikum verboten. Erlaubt sind dagegen Aktivitäten in Kleingruppen und von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren.
- Restaurants und Bars werden geschlossen - auch während den Feiertagen. Weiterhin erlaubt sind Take-away-Angebote, Betriebskantinen, Schulkantinen und Restaurants für Hotelgäste.
- Weiter fordert der Bundesrat die Bevölkerung dazu auf, Kontakte zu minimieren und zu Hause zu bleiben.
- Die Läden bleiben zwar offen, allerdings dürfen sich weniger Personen gleichzeitig in den Läden aufhalten. Auch die Einschränkungen der Öffnungszeiten bleiben bestehen (6 Uhr bis 19 Uhr geöffnet, an Sonn- und Feiertagen geschlossen)
- Mehr Einsatz von Schnelltests. Schnelltests können neu auch ohne Symptome durchgeführt werden, müssen dann aber selbst bezahlt werden. Zusätzlich dürfen neu alle Arten von Schnelltests durchgeführt werden, die den Kriterien des BAG entsprechen.