Die vier nationalen Abstimmungsvorlagen für dich einfach erklärt

Am 24. November 2024 stimmt das Schweizer Stimmvolk über vier wichtige Themen ab: den Ausbau der Nationalstrassen, neue Regeln zur Untermiete, flexiblere Kündigungen wegen Eigenbedarfs und eine einheitliche Finanzierung im Gesundheitswesen. Was steckt dahinter? Hier einfach erklärt!

Ausbau der Nationalstrassen

Um was geht’s?

Auf den Schweizer Autobahnen kommt es oft zu Staus. Deshalb haben der Bundesrat und der Nationalrat die Vorlage «Bundesbeschluss über den Ausbauschritt der Nationalstrassen 2023» erarbeitet. Weil dagegen das Referendum ergriffen wurde, stimmt die Schweiz nun darüber ab. Die Vorlage will, dass das Schweizer Autobahnnetz an sechs Abschnitten ausgebaut wird. Zu den sechs Abschnitten gehört die Region Basel, in welcher der Rheintunnel unter dem Rhein gebaut werden soll. Die Befürworter:innen der Vorlage argumentieren, dass die Schweizer Autobahnen eine Entlastung brauchen, weil der Fahrzeugverkehr zunehme. Die Gegner:innen sehen die Vorlage als einen Widerspruch zu dem Schweizer Klimaziel, bis 2025 klimaneutral zu sein, da die Bauarbeiten für den Ausbau mehr Co2-Emissionen bewirken würden.

Parolenspiegel

  Ja Nein
SP      X
GLP            X
Die Mitte  X  
Grüne    X
EVP    X
FDP  X  
SVP  X  
Bund und Parlament  X  

 

Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete)

Um was geht's

Die geplante Änderung im Mietrecht soll für mehr Klarheit bei der Untermiete sorgen. Bisher können Mieter:innen ihre Wohnung oder Geschäftsräume relativ frei untervermieten. Dies hat wiederholt zu Missbrauch geführt, etwa durch überhöhte Untermieten.

Was soll sich ändern?
Die Gesetzesvorlage sieht vor, dass Vermieter:innen eine Untermiete künftig verweigern können, wenn:

  • sie länger als zwei Jahre dauert, oder
  • andere sachliche Gründe vorliegen, die bisher nicht explizit im Gesetz geregelt sind.

Verstossen Mieter:innen gegen die Regeln – etwa durch fehlende Zustimmung oder überhöhte Preise – können Vermieter:innen nach einer schriftlichen Verwarnung kündigen.

Befürworter:innen sehen darin einen wichtigen Schritt gegen Missbrauch, vor allem durch Plattformen, die Untermieten erleichtern. Gegner:innen kritisieren, dass diese Regelung die Rechte der Mieter:innen einschränkt und als Vorwand genutzt werden könnte, Mieten zu erhöhen oder Kündigungen zu erleichtern

Parolenspiegel

  Ja Nein
SP      X
GLP            X
Die Mitte  X  
Grüne    X
EVP    X
FDP  X  
SVP  X  
Bund und Parlament  X  

 

Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs)

Um was geht's

Die geplante Änderung im Mietrecht soll es Eigentümer:innen erleichtern, Wohn- oder Geschäftsräume für den Eigenbedarf zu nutzen. Bisher ist dies nur bei dringendem Bedarf möglich. Neu soll bereits ein bedeutender und aktueller Bedarf ausreichen, um eine Kündigung zu rechtfertigen.

Was ändert sich konkret?

  1. Einfachere Kündigungen: Eigentümer:innen könnten künftig schneller Eigenbedarf anmelden, ohne lange Rechtsverfahren.
  2. Kürzere Fristen bei Härtefällen: Die Dauer von Schutzfristen, etwa bei Härtefällen, würde verkürzt.
  3. Recht auf Schadenersatz bleibt: Mietende behalten weiterhin das Recht auf Schadenersatz, wenn ihnen durch eine Kündigung finanzielle Schäden entstehen.

Pro: Die Änderung stärkt den Schutz des Eigentums und verhindert langwierige Verfahren.
Contra: Kritiker warnen, dass dies den Mieterschutz schwächt und Vermietende schneller kündigen könnten – obwohl Eigenbedarf bereits geltend gemacht werden kann.

Parolenspiegel

  Ja Nein
SP      X
GLP  X         
Die Mitte  X  
Grüne    X
EVP (Stimmfreigabe)    
FDP  X  
SVP  X  
Bund und Parlament  X  

 

Einheitliche Finanzierung der Gesundheitsleistungen

Um was geht’s?

Momentan übernimmt der Kanton mindestens 55 % der Kosten für stationäre Behandlungen, während die Krankenkasse ambulante Behandlungen vollständig finanziert. Dies führt dazu, dass mehr Menschen stationär behandelt werden, obwohl eine ambulante Behandlung laut dem Parlament oft sinnvoller und günstiger wäre.

Um die bestehenden Fehlanreize zu beseitigen, hat das Parlament eine Reform beschlossen, bei der ambulante und stationäre Behandlungen finanziell gleich behandelt werden sollen.

Die Reform sieht vor, dass die Kantone künftig mindestens 26,9 % und die Krankenkassen maximal 73,1 % der Kosten für alle Behandlungen übernehmen.

Der Bundesrat und das Parlament unterstützen die Reform, ebenso die Parteien EVP, FDP, GLP, Mitte und SVP. Die SP spricht sich dagegen aus, während die Grünen keine Empfehlung abgeben.

Die Pro Seite betont, dass die Art der Behandlung nicht von der Finanzierung abhängen sollte und dass durch mehr ambulante Behandlungen, die Kosten gesenkt werden könnten. Kritiker hingegen befürchten, dass Krankenkassen mehr Macht gewinnen und dadurch die Gesundheitsversorgung, vor allem für ältere Menschen mit langzeitpflege, darunter leide.

Parolenspiegel

  Ja Nein
SP      X
GLP  X         
Die Mitte  X  
Grüne (Stimmfreigabe)    
EVP  X  
FDP  X  
SVP  X  
Bund und Parlament  X

 

Wenn du noch nicht abgestimmt hast, kannst du bis am Dienstag, dem 19.11.24, noch brieflich abstimmen oder noch bis am 24.11.24 an die Urne gehen.