Neue Lockerungen auf Ende Monat geplant
An der heutigen Medienorientierung hat der Bundesrat weitere Lockerungsschritte aufgezeigt. Die Vorschläge werden nun bei den Kantonen, den zuständigen Parlamentskommissionen und den Sozialpartnern in Konsultation geschickt.
Die heute kommunizierten Lockerungen sollen, wenn die epidemiologische Lage es erlaubt, ab Montag, 31. mai, in Kraft treten. Darüber entscheiden will der Bundesrat am 26. Mai.
Die Lockerungen im Überblick:
- Restaurants sollen auch Innen wieder öffnen können
- Öffentliche Veranstaltungen sollen drinnen 100 Personen, draussen 300 Personen besuchen können
- Wenn Betriebe ihre Belegschat regelmässig testen, soll eine Homeoffice-Empfehlung gelten
- Neben Genesenen sollen auch Geimpfte von der Kontaktquarantäne und der Reisequarantäne ausgenommen werden.
- An Hochschulen soll keine Beschränkung auf maximal 50 Personen für Präsenzveranstaltungen mehr gelten. Dies allerdings nur, wenn en Testkonzept im Rahme der kantonalen Teststrategie und eine Genehmigung des Kantons vorliegt.
- Thermalbäder und Wellnesseinrichtungen sollen wieder öffnen dürfen
- Die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung soll auf 24 Monate erhöht werden.
Neue Lockerungen auf Ende Monat geplant
An der heutigen Medienorientierung hat der Bundesrat weitere Lockerungsschritte aufgezeigt. Die Vorschläge werden nun bei den Kantonen, den zuständigen Parlamentskommissionen und den Sozialpartnern in Konsultation geschickt.
Die heute kommunizierten Lockerungen sollen, wenn die epidemiologische Lage es erlaubt, ab Montag, 31. mai, in Kraft treten. Darüber entscheiden will der Bundesrat am 26. Mai.
Die Lockerungen im Überblick:
- Restaurants sollen auch Innen wieder öffnen können
- Öffentliche Veranstaltungen sollen drinnen 100 Personen, draussen 300 Personen besuchen können
- Wenn Betriebe ihre Belegschat regelmässig testen, soll eine Homeoffice-Empfehlung gelten
- Neben Genesenen sollen auch Geimpfte von der Kontaktquarantäne und der Reisequarantäne ausgenommen werden.
- An Hochschulen soll keine Beschränkung auf maximal 50 Personen für Präsenzveranstaltungen mehr gelten. Dies allerdings nur, wenn en Testkonzept im Rahme der kantonalen Teststrategie und eine Genehmigung des Kantons vorliegt.
- Thermalbäder und Wellnesseinrichtungen sollen wieder öffnen dürfen
- Die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung soll auf 24 Monate erhöht werden.