The Y xperienZ
Die Jugendsendung auf Radio X
Wie kann ich meinen Teil für das Klima leisten? Welcher Hashtag trendet gerade auf Instagram oder Twitter? Was taugt der Womanizer wirklich?
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"The Y xperienZ" behandelt das, was Jugendliche und junge Erwachsene beschäftigt. Ungefiltert, direkt, ohne Rücksicht auf gesellschaftliche Tabu-Themen. Oder anders, unter anderem genau diese Tabu-Themen sollen behandelt und mit den HörerInnen debattiert werden.
"The Y xperienZ" teilt sich in acht Rubriken auf: geeX, hemmiXlos, äXtra sportligg, ctrl X, klarteXt, outtaX, the Xtastic way of life und eXperimentell. Klicke unten auf das jeweilige Logo und höre alle Beiträge zu der jeweiligen Rubrik nach.
"The Y xperienZ" wird unterstützt durch die Stiftung für Medienvielfalt.
ON AIR
Jeden Mittwoch jeweils um 18 Uhr
Das Team
Grosser Lockerungsschritt ab Montag
Arbeitgeberverband, Wirtschaft und grosse Teile der Politik fordern eine Lockerung der Corona-Massnahmen. Am Mittwoch 14. April informiert der Bundesrat über mögliche Lockerungen.
Der Bundesrat folgt dem Ruf aus der Wirtschaft und der Mehrheit im Parlament und lockert die Corona-Massnahmen in der Schweiz.
Ab Montag 19. April gelten folgende Lockerungsschritte:
- Restaurants und Bars können Terrassen öffnen: Es gilt Sitz- und Maskenpflicht. Die Maske darf nur während der Konsumation abgelegt werden. Pro Tisch sind maximal vier Personen erlaubt.
- Öffentlich zugängliche Einrichtungen können Innenbereiche öffnen: Damit sind auch Zoos und botanische Gärten wieder vollständig zugänglich. In Innenräumen muss immer eine Maske getragen und der erforderliche Abstand eingehalten werden. Der Innenbereich von Wellnessanlagen und Freizeitbädern bleibt hingegen geschlossen.
- Veranstaltungen mit Publikum wieder möglich: Veranstaltungen sind draussen mit 100, drinnen mit 50 Personen wieder möglich. Gemeint sind etwa Fussballspiele oder Open-Air-Konzerte oder Kinos, Theater oder Konzerte. Es gilt eine Sitzpflicht und die Maske muss immer getragen werden. Zwischen den Besucherinnen und Besuchern muss jeweils ein Abstand von 1.5 Metern eingehalten oder ein Sitz freigelassen werden. Führungen in Museen und Treffen von Vereinsmitgliedern sind bis 15 Personen zugelassen.
- Sport- und Kulturaktivitäten für Erwachsene bis zu 15 Personen erlaubt: Damit sind auch Wettkämpfe im Amateurbereich wieder erlaubt. Draussen muss dabei entweder eine Maske getragen oder der erforderliche Abstand von 1.5 Metern eingehalten werden. In Innenräumen muss grundsätzlich sowohl die Maske getragen als auch der Abstand eingehalten werden. Es sind jedoch Ausnahmeregelungen vorgesehen für Aktivitäten, bei denen das Maskentragen nicht möglich ist (z. Bsp. Ausdauertraining in Fitnesszentren oder beim Singen im Chor). Sportarten mit Körperkontakt sind in Innenräumen weiterhin nicht erlaubt, im Aussenbereich weiterhin nur, wenn eine Maske getragen wird.
- Präsenzunterricht an Hochschulen ist wieder eingeschränkt erlaubt