HörSpielZeit
Das Projekt
Primarschüler/innen erarbeiten ihr eigenes Hörspiel.
Ein Projekt von Zuhören Schweiz, in Zusammenarbeit mit Radio X.
Weitere Informationen zu "HörSpielZeit": Info-Broschüre als Download.
Projektteam Radio X: Rebecca Häusel, Lukas Kurmann, Sebastian Doss, Sonja Radin
Basel-Stadt will Geschlechtervielfalt gesetzlich festhalten
In Zukunft soll jede Person im Kanton Basel-Stadt vor Diskriminierung geschützt sein – ungeachtet der sexuellen Orientierung oder des Geschlechts. Dies fordert ein neuer Entwurf des kantonalen Gleichstellungsgesetzes, der heute Morgen der Öffentlichkeit präsentiert wurde. von Julia Brogli
21.08.18 Gleichstellunggesetz Revision
Info zur Revision vom Gleichstellungsgesetz
Im Februar 2020 wurde der Regierungsrat Basel-Stadt vom Grossen Rat beauftragt, die gesetzliche Grundlage für die Erweiterung des kantonalen Gleichstellungsauftrages auszuarbeiten. Dieser wurde heute im Rahmen einer Medienorientierung von Leila Straumann, Leiterin Abteilung Gleichstellung, und Regierungspräsident Beat Jans bekannt gegeben:
Das neue Gesetz sieht vor, nicht mehr nur Frauen oder Männer im Gleichstellungsauftrag zu berücksichtigen, sondern Menschen jeglicher Sexualität und Geschlechteridentifikation. Somit wären zum Beispiel auch Trans-, Inter- oder nonbinäre Menschen in Zukunft gesetzlich vor Diskriminierung geschützt.
Zusätzlich wendet sich das Gesetz von dem binären Geschlechtermodell ab und deklariert stattdessen ein inklusives Verständnis von Geschlecht, das Geschlechtsmerkmale, Geschlechtsidentität und Geschlechterausdruck miteinbezieht. Mit Annahme des Gesetzes wäre somit in Basel-Stadt die Geschlechtervielfalt gesetzlich festgehalten.
Um den Schutz vor Diskriminierung und die tatsächliche Gleichstellung gewährleisten zu können, sieht der Regierungsrat zudem vor, das Angebot an fachkräftigen Beratungsstellen auszubauen. Dieses Vorhaben würde ebenfalls ein Element der Gesetzesrevision darstellen. Konkret soll ein Beratungsnetz aufgebaut werden, «das hilft, die Situation der Betroffenen zu verbessern und in der Bewältigung des Alltags konkrete Unterstützung leisten kann».
Die Vernehmlassung zur Totalrevision des kantonales Gleichstellungsgesetzes dauert noch bis zum 17. November 2021, anschliessend wird sie dem Grossen Rat vorgelegt. Wird die Vorlage genehmigt, beginnt die Aufbauphase im Sommer 2022.