Oki Doki Gaming Club
Willkommen im Lesekreis für Videogames!
Monatlich schnappen wir uns ein Game oder Thema und besprechen dies nach Form & Inhalt.
Egal ob FPS, JRPG’s, AAA’s, Indies, neue oder alte IPs. Ästhetik, Sound, Narrativ, Gameplay. Wir interessieren uns für die existenziellen und banalen Fragen. Wie erfüllend sind Sidequests? Wer war dein erster Videogame crush? Und was bitte bedeutet Freiheit in einer simulierten Welt?
Videospiele sind heute ein riesiger Industriezweig. Sind Teil unserer Kultur. Äussern sich Mainstream oder radikal. Da sind die Nutzer:innen eigentlich nur noch NPC’s. Oder doch nicht?
OG Characters des Oki Doki Gaming Club sind : Lucien Montandon, Anna Dippert, Ufuk Tan, Lena Frei, Mirco Kämpf und Noemie Keller.
Oki Doki Gaming Club - It’s a book club for videogames!
[ganz ohne Microtransactions oder procedurally generated content]
Das gilt neu im Kanton Basel Stadt
Am Freitagnachmittag gab der Kanton Basel Stadt neue und einschneidende Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus bekannt. Diese gelten ab Montag 23. November für drei Wochen. Hier sind die Massnahmen im Überblick: von Marcello Capitelli
Schliessung von Restaurationsbetrieben
- Restaurationsbetriebe sind für das Publikum geschlossen.
- Davon ausgenommen sind Betriebs- und Schulkantinen, Gassenküchen und ähnliche Angebote, an Hotels angeschlossene Restaurants für Hotelgäste, Lieferdienste für Mahlzeiten, Take-Away einschliesslich Foodtrucks.
- Das Take-Away-Angebot muss zwischen 23.00 Uhr und 05.00 Uhr eingestellt werden.
Schliessung von Einrichtungen im Sportbereich
- Turnhallen, Hallenbäder, Tanzstudios, Fitness- und Wellnesszentren, Eissportanlagen und Innenräume von sonstigen Sportanlagen und Sportstadien, jeweils einschliesslich der Garderoben, sind geschlossen.
- Zulässig ist die Nutzung von Turnhallen und Hallenbädern einschliesslich der Garderoben für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe für den obligatorischen und freiwilligen Schulsport sowie die Nutzung von Turnhallen ohne Garderoben für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe für alternativen Unterricht.
- Professionelle Trainingsaktivitäten und Wettkämpfe sind weiterhin erlaubt.
Schliessung von weiteren Einrichtungen und Betrieben
- Folgende öffentlich zugängliche Einrichtungen und Betriebe sind für das Publikum geschlossen:
- Spielsalons und Casinos
- Innenräume von Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen (namentlich Jugendtreffpunkte oder Bowling- und Billiardcenter)
- Erotikbetriebe
Veranstaltungen
- Frü Veranstaltungen gilt die Obergrenze von 15 Personen. Dies gilt für öffentliche und private Anlässe. Nicht mitzuzählen sind dabei Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mitwirken, und Personen, die bei der Durchführung der Veranstaltung mithelfen.
- Vorbehalten bleiben die Ausnahmen in Art. 6c Covid-19-Verordnung besondere Lage (Abs. 2): Dazu gehören politische Versammlungen der Legislative auf eidgenössischer, kantonaler oder kommunaler Ebene (z.B. Landsgemeinde, Gemeindeversammlung, kantonale und kommunale Parlamente, Kommissionssitzungen), unaufschiebbare Versammlungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften (z.B. der Kantone sowie der Landeskirche) sowie Versammlungen, die für die Funktionsfähigkeit von institutionellen Begünstigten notwendig sind (z.B. internationale Konferenzen).
- Nicht als politische Versammlungen gelten Anlässe von politischen Parteien.