Feministisches Streikradio am 14. Juni
14. Juni 2019: Violette Banner hingen von den Fenstern, die Haare waren violett gefärbt und die violetten Shirts übergestreift. Über eine halbe Millione Menschen haben am feministischen Streiktag für ihre Rechte die Schweizer Strassen eingenommen. Mittendrin: Der Zusammenschluss von Community-Radios, die live vom Tag berichteten. Und nun heisst es, auch für uns, time for the next round!
Am 14. Juni spannen Vertreter:innen von Community-Radios in Basel, Aarau, Bern, Chiasso, Genf, Schaffhausen, Winterthur und Zürich zusammen, um dem Feministischen Streik eine laute FINTA*-Stimme zu verleihen! Ab Mitternacht kapern wir die Sendungen und senden während 24 Stunden ein gemeinsames Spezialprogramm auf den Frequenzen der beteiligten Radios: das Feministische Streikradio.
In über zehn Sprachen von Deutsch über Französisch bis Arabisch hörst du Interviews und Beiträge zu Themen wie tiefe Löhne in Frauenberufen, sexualisierte Gewalt, Gendermedizin oder Frauenrechte im Mittleren Osten. Und obviously wird während diesen 24 Stunden nur Musik von FINTA* Personen gespielt. Zwischen 11:00 Uhr und 22:00 Uhr verlagern wir uns auf den Bundesplatz in Bern und senden live aus dem Sendebus vom Feministischen Streik, übertragen Reden und Konzerte und fühlen mit Schaltungen in verschiedene Regionen der Schweiz dem nationalen Streik auf den Puls. Moderiert wird das Radioprogramm von Sendungsmachenden der beteiligten Radios und weiteren Freiwilligen aus der Medienbranche.
Projektleitung für Radio X: Claire Micallef
Folge dem Feministischen Streikradio auf Instagram für Impressionen vom Tag.
Die Beiträge und Reden zum Nachhören
Worum geht es beim Transplantationsgesetz?
Am 15. Mai werden über drei nationale Vorlagen abgestimmt – eine davon ist die Änderung des Transplantationsgesetzes. Neu soll sich eine Person, die ihre Organe nicht spenden möchte, explizit in ein Register eintragen müssen. Es handelt sich bei der Vorlage um einen indirekten Gegenvorschlag vom Parlament und Bundesrat zur Volksinitiative Organspende fördern - Leben retten. von Tim Meyer
22.04.29 Transplantationsgesetz
Das Transplantationsgesetz im Überblick.
Darüber stimmen wir ab
Wenn der indirekte Gegenvorschlag angenommen wird, dann wird die Initiative zurückgezogen und das geänderte Transplantationsgesetz tritt in Kraft. Wenn der indirekte Gegenvorschlag abgelehnt wird, dann stimmt die Stimmbevölkerung zu einem späteren Zeitpunkt über die Volksinitiative ab.
Aktuell gilt in der Schweiz die Zustimmungslösung. Diese beinhaltet, dass eine Person explizit einer Organspende zustimmen muss, damit die Organe nach dem Tod gespendet werden können. Mit dem indirekten Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament würde anstatt der Zustimmungslösung, neu die Widerspruchslösung in Kraft treten. Unter dieser versteht man, dass sich eine Person zu Lebzeiten in ein Register eintragen muss, wenn Mensch die Organe nicht spenden will. Wenn das Transplantationsgesetz also geändert wird, würde nicht mehr ein klarer Zuspruch zur Organspende geregelt sein, sondern ein klarer Widerspruch.
Argumente dafür
- Durch die Widerspruchslösung hätten Personen, die auf eine Organspende warten, höhere Chancen auf eine Spende.
- Angehörige könnten eine Organspende immer noch ablehnen, wenn sie vermuten, dass die verstorbene Person keine Organe spenden wollte.
- Wenn der Wille der verstorbenen Person unbekannt ist, würde die Widerspruchslösung die Angehörigen entlasten.
- Das neue Vorgehen würde zu mehr Klarheit führen. Falls kein dokumentierter Wille vorliegen würde, könnte grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die verstorbene Person über die Widerspruchslösung informiert wurde und mit der Organspende einverstanden war.
- Die Spenderaten seien in den meisten westeuropäischen Ländern höher als in der Schweiz. Erfahrungen aus dem Ausland würden zeigen, dass in diesen Ländern die Widerspruchslösung dazu beigetragen hat, dass dich die Anzahl der Orangspenden erhöht.
Argumente dagegen
- Die Widerspruchslösung würde gegen die Verfassung verstossen, weil nicht mehr jede Person über den eigenen Körper bestimmen kann.
- Die Einwilligung und Aufklärung von betroffenen Personen würde bei Medizinischen Eingriffen verlangt werden. Diese Einwillligung und Aufklärung soll auch bei der Organspende beibehalten werden.
- Weil die Angehörigen belegen müssten, dass die verstorbene Person keine Organe spenden wollte, würden die Angehörigen zu stark belastet werden und wären unzulässigem Druck ausgesetzt.
- Dass es zur Organentnahme kein deutliches Ja mehr braucht, sei unethisch.
- Personen in der Schweiz müssten informiert werden, dass sie ihren Widerspruch äussern oder schriftlich hinterlegen müssen. Viele Menschen würden aber die Landessprache nicht sprechen oder das Gelesene nicht verstehen. So würde die Gefahr bestehen, dass diesen Menschen gegen ihren Willen Organe entnommen werden.
Parolenspiegel
Ja | Nein | |
Grüne | x | |
SP | x | |
Mitte | x | |
FDP | x | |
LDP | x | |
SVP | x | |
EDU | x | |
EVP | x | |
Grünliberale | x | |
Basta | x |
Der Bundesrat und das Parlament empfehlen ein Ja.