Radiotag 2022
Ausgabe 2022
Auch in diesem Jahr ist Radio X ein Teil vom Tag der Berufsbildung. Dieser wird auch Radiotag genannt, denn 28 Radiostationen der Schweiz sind dabei und widmen sich einen Tag lang diesem Thema. In diesem Jahr widmen wir uns der Berufswahl, dem Berufsabschluss für Erwachsene und den Swiss Skills.
OnAir
Mittwoch 4. Mai 2022
07:15 Grussbotschaften der Bildungsdirektoren beider Basel: Monica Gschwind und Conradin Cramer
08:00 Strassenumfrage: "Wie haben Sie sich für Ihren Beruf entschieden?"
09:15 Stefanie Költzsch - Portrait über ihren Beruf, sowie was es heisst, in einer von "Männern"-dominierten Branche in einer Führungsposition zu sein.
10:00 FaGe-Lernender Benedict Dübi im Lehralltag: Eine Reportage
11:00 Lars Hering, Leiter vom BIZ Basel-Stadt und Nicole Fiechter, Leiterin vom BIZ Liestal über die Berufswahl
12:15 Bundesrat Guy Parmelin zur aktuellen Lehrstellensituation
13:00 Besuch bei den Dachdeckern in schwindelerregenden Höhen
14:00 Gian Pellegrino über seine Lehre als Polymechaniker
14:30 Gerüstbauerin Priska Alonso in einer Männerbastillon
15:00 Andrin Moser über seine Entscheidung, eine Berufslehre zu absolvieren
17:15 Die Bildungsdirektoren beider Basel Monica Gschwind und Conradin Cramer über die Berufsbildung in der Region Basel
17:45 Berufsabschluss für Erwachsene: Wie, wo, was?
18:00-19:00 The Y xperienZ: Die Jugendsendung widmet sich dem Druck der Berufswahl und untersucht den Berufswunsch "Irgendöbbis mit Medie"
Kontakt
redaktion@radiox.ch
061 500 24 00
Auch 27 weitere Radiostationen sind Teil des Radiotags 2022.
In Zusammenarbeit mit den Kantonen BL und BS und mit der Unterstützung von Berufsbildungplus.ch
Die Schweiz stimmt ab - die nationalen Vorlagen im Überblick
Am 27. September stimmen die Schweizer Stimmbürger*innen über insgesamt fünf nationale Vorlagen ab. Radio X informiert dich im Vorfeld über diese Abstimmungsvorlagen, spricht mit Gegnern und Befürwortern und liefert dir am Abstimmungssonntag selber die Resultate.
Parolenspiegel
| Partei | Begrenzungsinitiative | Jagdgesetz | Kinder Drittbetreungskosten | Vaterschaftsurlaub | Kampfflugzeuge |
|---|---|---|---|---|---|
| SVP | JA | JA | JA | NEIN | JA |
| FDP | NEIN | JA | JA | NEIN | JA |
| EVP | NEIN | NEIN | JA | JA | JA |
| BDP | NEIN | JA | JA | JA | JA |
| CVP | NEIN | JA | JA | JA | JA |
| GLP | NEIN | NEIN | NEIN | JA | JA |
| Grüne | NEIN | NEIN | NEIN | JA | NEIN |
| SP | NEIN | NEIN | NEIN | JA | NEIN |
| ------------------------------- | ------------------- | ------------------------------ | --------------------------- | ----------------------- | |
| LDP | NEIN | Stimmfreigabe | JA | JA | JA |
| BastA! | NEIN | NEIN | NEIN | JA | NEIN |
Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)»
Es ist wohl die Abstimmung des Jahres: die Initiative “Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)” der SVP. Ziel der Vorlage ist, die Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union aufzulösen, um die Masseneinwanderung in die Schweiz zu stoppen. So sollen Schweizer Arbeitnehmer*innen laut den Befürwortern geschützt und die Schweiz weniger verbaut werden. Da das Personenfreizügigkeitsabkommen eines der Abkommen der Bilateralen I ist, befürchten die Gegner der Iniative, dass bei einer Kündigung der Personenfreizügigkeit auch die anderen Abkommen dieser Bilateralen I gestrichen werden.
Änderung des Jagdgesetzes
National- und Ständerat haben sich auf ein neues Jagdgesetz geeinigt. Der Wolf soll weiterhin als geschützte Art gelten, neu soll er aber als “regulierbare Art” bezeichnet werden. Das heisst, der Wolfsbestand darf reguliert werden, bevor ein Schaden entsteht - bevor Schafe gerissen werden oder ein Wolf den Menschen zu nahe kommt. Neben dem Wolf wird im Gesetz auch der Steinbock als regulierbare Art definiert. Andere einheimische Wildtiere wie Biber, Luchs, Bär, Fischotter, Graureiher oder Gänsesäger bleiben weiterhin streng geschützt. Der Bundesrat erhält mit der Revision jedoch die Kompetenz, geschützte Arten ebenfalls als regulierbar zu bezeichnen, falls es die Situation erfordert.
Mehr dazu im Politspecial vom 09.09.2020 um 13:00 Uhr.
Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer
Die Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer hat zum Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Um dies zu erreichen, sollen die steuerlichen Kinderabzüge erhöht werden. Aktuell können berufstätige Eltern für die Fremdbetreuung ihrer Kinder bis zu 10'100 Franken pro Kind und Pro Jahr bei der direkten Bundessteuer abziehen. Hinzu kommt der allgemeine Kinderabzug. Hier können Eltern pro Jahr und pro Kind 6500 Franken vom Einkommen abziehen. Mit der Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer sollen diese beiden Abzüge nun erhöht werden. Anstatt 10’100 Franken sollen Eltern neu 25'000 Franken pro Kind bei der direkten Bundessteuer abziehen können. Auch der allgemeine Kinderabzug soll erhöht werden: von 6500 Franken auf 10'000 Franken pro Kind und Jahr. Diese beiden höheren Kinderabzüge würden gemäss Schätzungen jährliche Steuerausfälle von 380 Million Franken zur Folge haben. Wegen der Coronakrise werden diese Ausfälle im Jahr 2021 um 50 bis 100 Millionen Franken tiefer geschätzt. Gegen diese Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer haben zwei Komitees das Referendum ergriffen.
Mehr dazu im Politspecial vom 09.09.2020 um 13:00 Uhr.
Änderung des Erwerbsersatzgesetzes
Aktuell haben Väter Anrecht auf einen oder zwei Tage Vaterschaftsurlaub. Mit einem Ja zur Änderung des Erwerbsgesetzes würden Väter nach der Geburt ihres Kindes einen bezahlten zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub erhalten. Diese Urlaubstage können im Zeitraum von sechs Monaten verteilt werden oder am Stück bezogen werden. In dieser Zeit erhält der Vater gleich wie die Mutter 80% des Lohnes, maximal 196 Franken pro Tag.Das hat das Parlament als Gegenvorschlag zu einer Initiative beschlossen, die vier Wochen Vaterschaftsurlaub forderte. Gegen diesen Vorschlag des Parlaments wurde das Referendum ergriffen.
Mehr dazu im Politspecial vom 09.09.2020 um 13:00 Uhr.
Bundesbeschluss über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge
Die Kampfflugzeuge der Armee, die aktuell im Einsatz stehen (F/A-18), erreichen voraussichtlich um das Jahr 2030 das Ende ihrer Nutzungsdauer. Um sie zu ersetzen sind maximal sechs Milliarden Franken aus dem ordentlichen Budget der Armee vorgesehen. Bei einem Ja am 27. September entscheidet der Bundesrat, welcher Typ und wie viele Flugzeuge gekauft werden. Der Flugzeughersteller, der den Auftrag erhält, muss für den Wert von 60 Prozent des Kaufpreises Aufträge an Schweizer Unternehmen vergeben. Gegen die Vorlage wurde das Referendum ergriffen, das letzte Wort liegt jetzt beim Schweizer Stimmvolk.