Woche der Berufsbildung 2023
Ausgabe 2023
Die Woche der Berufsbildung ist die Weiterentwicklung des interkantonalen Tags der Berufsbildung, auch Radiotag genannt. Dieses Jahr beteiligen sich rund 30 Radiostationen und weitere Medien an der Woche der Berufsbildung und widmen sich entweder über die Woche verteilt oder konzentriert am Mittwoch, 10. Mai, der Berufsbildung.

OnAir
Mittwoch 10. Mai 2023
07:15 Grussbotschaften der Bildungsdirektor:innen beider Basel: Monica Gschwind und Conradin Cramer
08:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Bäcker:in liebe
08:15 Monica Gschwind und Conradin Cramer zur Berufswahl
08:30 Mediamatik-Lernender Oliver McCarvil über seinen Beruf
09:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Betriebsinformatiker:in liebe
09:15 Interview mit Patrick Bosshard und Lernende Eva von Etavis
10:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Maurer:in liebe
11:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Metallbauer:in liebe
11:30 Christian Weiss und Thomas von Felten über die Berufswahl
12:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Elektroinstallateur:in liebe
12:15 Einblick in Pflegeberufe
13:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Chemielaborant:in liebe
13:30 Der Swiss Skills sechsplatzierte Lukas Jenny über seine Arbeit als Konditor:in
14:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Zimmermann/Zimmerin liebe
15:00 Anja Grönvold über die Lehrstellensituation in Basel-Stadt
15:30 Der Swiss Skills zweitplatzierte Lars Wenger über seine Arbeit als Motorradmechaniker:in
16:00 Interview mit Michael Konrad von der Gärtnerei Alabor
16:30 Bildungsdirektorin Monica Gschwind über ihren Berufsweg
17:15 Franziska Stocker zur Lehre als Buchhändler:in im Bider und Tanner
Kontakt
redaktion@radiox.ch
061 500 24 00
In Zusammenarbeit mit den Kantonen BL und BS und mit der Unterstützung von Berufsbildungplus.ch


Das musst du zur Teilrevision des Sozialhilfegesetzes wissen
Am 15. Mai stimmt das Schweizer Stimmvolk über drei nationale Vorlagen ab: das Transplantationsgesetz, die Finanzierung von Frontex und das Filmgesetz. Auf kantonaler Ebene wird im Baselbiet über zwei Vorlagen abgestimmt: die Anpassung der Bestimmungen über die Ombudsperson und die Teilrevision des Sozialhilfegesetzes. Wir fassen hier für dich zusammen, um was es bei Letzterem genau geht und wie Befürworter:innen und Gegner:innen argumentieren. von Claire Micallef
22.05.06 Teilrevision Sozialhilfegesetz
Wir fassen die wichtigsten Punkte zur baselbieter Abstimmune zur Teilrevision des Sozialhilfegesetzes für dich zusammen.
Darum geht es
Die Teilrevision des Sozialhilfegesetzes sieht vor, dass Grundlagen für ein kantonales Assessmentcenter geschaffen werden. Dieses soll dann auch präventiv eingreifen. Der Grundbedarf vom 997 Franken pro Monat bleibt mit der Teilrevision bestehen. Sozialhilfebezüger:innen, die sich um eine Förderung bemühen, haben in den ersten zwei Jahren neu die Möglichkeit, Zuschüsse zu diesen 997 Franken zu erhalten. Dies durch einen Motivationszuschuss von 100 Franken oder einen Beschäftigungszuschuss von 80 Franken. Für Ersteren müssen Bezüger:innen ein Förderprogramm, eine Sprachförderkurs, einen Grundkompetenzkurs oder eine Berufsbildung absolvieren, für den Beschäftigungszuschuss muss ein Beschäftigungsprogramm besucht werden. Bei Langzeitbezüger:innen ist dagegen ein Abzug vorgesehen: Wer länger als zwei Jahre von der Sozialhilfe lebt, dem wird der Grundbedarf um vier Prozent (ca. 40 Franken) gekürzt. Von diesem Abzug ausgenommen sind unter anderem Mütter mit Kleinkindern unter zwölf Monaten, über 55-Jährige, die 20 Jahre lang in der Schweiz gearbeitet haben, oder Personen in Ausbildung.
Argumente dafür
Die Teilrevision des Sozialhilfegesetzes setze positive Anreize für eine möglichst rasche und nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt, sagt Peter Riebli, Fraktionspräsident der SVP Baselland. Mit Motivations- und Beschäftigungszuschuss, einer besseren Unterstützung während der Erstausbildung oder der Übernahme von Lohnnebenkosten vom Arbeitgeber würde der grösste Teil der Sozialhilfebezüger:innen mit der Teilrevision besser fahren als mit dem bestehenden Gesetz.
Argumente dagegen
Bei den Gegner:innen stösst vor allem der Abzug um vier Prozent nach zwei Bezugsjahren auf Widerstand. Für Menschen, die bereits wenig Geld haben, seien 40 Franken weniger ein einschneidender Eingriff, sagt Miriam Locher, Präsidentin der SP Baselland. Dazu würden Armutsbetroffene mit der Abstimmung stigmatisiert werden. «Das ist auch etwas, was immer wieder genannt wird, auch im Landrat, von den sozialhilfebeziehenden Menschen, die in der Hängematte liegen, was keineswegs der Realität entspricht», sagt Locher.
Parolenspiegel
Ja | Nein | Stimmfreigabe | |
Mitte | X | ||
FDP | X | ||
EVP | X | ||
EDU | X | ||
SVP | X | ||
SP | X | ||
Grüne | X | ||
GLP | X |