Woche der Berufsbildung 2023

Vom 8. bis 12. Mai findet die Woche der Berufsbildung statt. Insgesamt sind 22 Kantone mit 30 Radiostationen und weiteren Medien daran beteiligt und widmen sich in dieser Zeit der Berufsbildung. Auch wir thematisieren am Mittwoch, 10. Mai, einen Tag lang die Berufsbildung.

Ausgabe 2023

Die Woche der Berufsbildung ist die Weiterentwicklung des interkantonalen Tags der Berufsbildung, auch Radiotag genannt. Dieses Jahr beteiligen sich rund 30 Radiostationen und weitere Medien an der Woche der Berufsbildung und widmen sich entweder über die Woche verteilt oder konzentriert am Mittwoch, 10. Mai, der Berufsbildung. 

Visual der Woche der Berufsbildung
Visual der Woche der Berufsbildung 2023

OnAir

Mittwoch 10. Mai 2023

07:15 Grussbotschaften der Bildungsdirektor:innen beider Basel: Monica Gschwind und Conradin Cramer

08:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Bäcker:in liebe

08:15 Monica Gschwind und Conradin Cramer zur Berufswahl

08:30 Mediamatik-Lernender Oliver McCarvil über seinen Beruf

09:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Betriebsinformatiker:in liebe

09:15 Interview mit Patrick Bosshard und Lernende Eva von Etavis

10:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Maurer:in liebe

11:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Metallbauer:in liebe

11:30 Christian Weiss und Thomas von Felten über die Berufswahl

12:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Elektroinstallateur:in liebe

12:15 Einblick in Pflegeberufe

13:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Chemielaborant:in liebe

13:30 Der Swiss Skills sechsplatzierte Lukas Jenny über seine Arbeit als Konditor:in

14:00 Dinge, die ich an meinem Beruf als Zimmermann/Zimmerin liebe

15:00 Anja Grönvold über die Lehrstellensituation in Basel-Stadt

15:30 Der Swiss Skills zweitplatzierte Lars Wenger über seine Arbeit als Motorradmechaniker:in

16:00 Interview mit Michael Konrad von der Gärtnerei Alabor

16:30 Bildungsdirektorin Monica Gschwind über ihren Berufsweg

17:15 Franziska Stocker zur Lehre als Buchhändler:in im Bider und Tanner

Kontakt

redaktion@radiox.ch

061 500 24 00

In Zusammenarbeit mit den Kantonen BL und BS und mit der Unterstützung von Berufsbildungplus.ch

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Zwei Chirurgen während einer Operation.

Worum geht es beim Transplantationsgesetz?

Am 15. Mai werden über drei nationale Vorlagen abgestimmt –  eine davon ist die Änderung des Transplantationsgesetzes. Neu soll sich eine Person, die ihre Organe nicht spenden möchte, explizit in ein Register eintragen müssen. Es handelt sich bei der Vorlage um einen indirekten Gegenvorschlag vom Parlament und Bundesrat zur Volksinitiative Organspende fördern - Leben retten.  von Tim Meyer

22.04.29 Transplantationsgesetz

Das Transplantationsgesetz im Überblick.

Darüber stimmen wir ab

Wenn der indirekte Gegenvorschlag angenommen wird, dann wird die Initiative zurückgezogen und das geänderte Transplantationsgesetz tritt in Kraft. Wenn der indirekte Gegenvorschlag abgelehnt wird, dann stimmt die Stimmbevölkerung zu einem späteren Zeitpunkt über die Volksinitiative ab.

Aktuell gilt in der Schweiz die Zustimmungslösung. Diese beinhaltet, dass eine Person explizit einer Organspende zustimmen muss, damit die Organe nach dem Tod gespendet werden können. Mit dem indirekten Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament würde anstatt der Zustimmungslösung, neu die Widerspruchslösung in Kraft treten. Unter dieser versteht man, dass sich eine Person zu Lebzeiten in ein Register eintragen muss, wenn Mensch die Organe nicht spenden will. Wenn das Transplantationsgesetz also geändert wird, würde nicht mehr ein klarer Zuspruch zur Organspende geregelt sein, sondern ein klarer Widerspruch.

Argumente dafür

  • Durch die Widerspruchslösung hätten Personen, die auf eine Organspende warten, höhere Chancen auf eine Spende.
  • Angehörige könnten eine Organspende immer noch ablehnen, wenn sie vermuten, dass die verstorbene Person keine Organe spenden wollte.
  • Wenn der Wille der verstorbenen Person unbekannt ist, würde die Widerspruchslösung die Angehörigen entlasten.
  • Das neue Vorgehen würde zu mehr Klarheit führen. Falls kein dokumentierter Wille vorliegen würde, könnte grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die verstorbene Person über die Widerspruchslösung informiert wurde und mit der Organspende einverstanden war.
  • Die Spenderaten seien in den meisten westeuropäischen Ländern höher als in der Schweiz. Erfahrungen aus dem Ausland würden zeigen, dass in diesen Ländern die Widerspruchslösung dazu beigetragen hat, dass dich die Anzahl der Orangspenden erhöht. 

Argumente dagegen

  • Die Widerspruchslösung würde gegen die Verfassung verstossen, weil nicht mehr jede Person über den eigenen Körper bestimmen kann.
  • Die Einwilligung und Aufklärung von betroffenen Personen würde bei Medizinischen Eingriffen verlangt werden. Diese Einwillligung und Aufklärung soll auch bei der Organspende beibehalten werden.
  • Weil die Angehörigen belegen müssten, dass die verstorbene Person keine Organe spenden wollte, würden die Angehörigen zu stark belastet werden und wären unzulässigem Druck ausgesetzt.
  • Dass es zur Organentnahme kein deutliches Ja mehr braucht, sei unethisch.
  • Personen in der Schweiz müssten informiert werden, dass sie ihren Widerspruch äussern oder schriftlich hinterlegen müssen. Viele Menschen würden aber die Landessprache nicht sprechen oder das Gelesene nicht verstehen. So würde die Gefahr bestehen, dass diesen Menschen gegen ihren Willen Organe entnommen werden.

Parolenspiegel

  Ja Nein
Grüne x  
SP x  
Mitte x  
FDP x  
LDP x  
SVP   x
EDU   x
EVP   x
Grünliberale x  
Basta x  

Der Bundesrat und das Parlament empfehlen ein Ja