GGG Stadtbibliothek Basel

Wir lesen vor.

Am 22. Mai 2019 lesen Prominente in der GGG Bibliothek Schmiedenhof aus ihrem Lieblingsbuch vor. Radio X ist live vor Ort und moderiert durch den Abend.

Prominente lesen aus ihrem Lieblingsbuch vor. Die Veranstaltung wird live auf Radio X übertragen.

  • 16.00 Ueli Mäder, Soziologe
  • 17.00 Annina Frey, Glanz & Gloria
  • 18.00 Danielle Bürgin, Radio X
  • 19.00 Dani von Wattenwyl, Tele Basel
  • 20.00 Georg Kreis, Historiker
  • 21.00 Sarah Altenaichinger, Poetry Slam

Eintritt frei
Bibliothek Schmiedenhof

OnAir

Am Mittwoch, 22. Mai 2019 ab 16 Uhr auf Radio X.

Schweizer Vorlesetag 2019

6 prominente Basler*innen lesen in der GGG Stadtbibliothek (Schmiedenhof) aus ihrem Lieblingsbuch vor. Die Veranstaltung wird live auf Radio X übertragen und über Instagram begleitet. 

Moderation: Mirco Kaempf, Technik: Sebastian Doss, Projektleitung: Rebecca Häusel, Lukas Kurmann

aufeinandergestapelte Münzen

Die Änderung des Verrechnungssteuergesetzes im Überblick

In gut einer Woche stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über vier nationale Vorlagen ab: die Massentierhaltungsinitiative, die beiden Vorlagen zur AHV-Reform und die Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer. Und gerade Letztere bereitet einigen Kopfzerbrechen. Wir erklären dir, um was es in der Vorlage genau geht und wie Befürworter:innen und Gegner:innen argumentieren. von Claire Micallef

22.09.17 Verrechnungssteuergesetz

Um was geht es bei der Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer? Und wie argumentieren Befürworter:innen und Gegner:innen? Wir fassen für dich zusammen.

Darüber stimmen wir ab

Bevor wir zur Vorlage kommen, schauen wir uns kurz die Begriffe Obligationen, Verrechnungssteuer und Umsatzabgabe an: Kaufst du zum Beispiel bei einem Unternehmen Obligationen, leihst du dem Unternehmen sozusagen Geld für einen gewissen Zeitraum aus. Während diesem Zeitraum erhältst du Zinsen auf das ausgeliehene Geld. So weit, so klar. Nun zieht der Bund von diesen Zinsen, die du durch deine Obligationen erhältst, eine Verrechnungssteuer von 35 Prozent ab. Du erhältst folglich noch 65 Prozent deiner Zinsen. Das Geld ist aber nicht unbedingt weg, denn Personen, die in der Schweiz leben, erhalten diese Verrechnungssteuer eins zu eins zurück. Einzige Voraussetzung: Sie müssen die Zinsen, die sie für Obligationen erhalten, bei der Steuererklärung angeben. Anders sieht es bei Unternehmen aus oder wenn eine Person im Ausland lebt. Hier müssen Gesuche eingereicht werden, um die Verrechnungssteuer zurückerstattet zu bekommen, was nicht immer möglich ist. Ein letztes Wort noch zur Verrechnungssteuer: Diese gilt nur dann, wenn die Obligation in der Schweiz auf de Markt gebracht worden ist. Nun gibt es noch die Umsatzabgabe. Diese wird auf den Kauf oder Verkauf von einer Obligation an den Bund gezahlt. Du kannst sie dir etwas wie eine Mehrwertsteuer auf inländische Obligationen vorstellen.

Mit diesem Vorwissen nun zur Gesetzesänderung, über die wir abstimmen: Bundesrat und Parlament wollen die Verrechnungssteuer und Umsatzabgabe für neue inländische Obligationen abschaffen. Bei Obligationen, die bereits existieren, würde auch mit der Gesetzesänderung weiter die Verrechnungssteuer anfallen. Gegen diese Gesetzesänderung wurde das Referendum ergriffen, weswegen wir nun darüber abstimmen.

Argumente der Befürworter:innen

  • Die Schweiz könne mit der Reform ihren Standortnachteil, den sie wegen der Verrechnungssteuer gegenüber anderen Ländern habe, eliminieren.
  • Mit der Gesetzesänderung würden Steuereinnahmen in die Schweiz zurückgeholt werden und Arbeitsplätze geschaffen werden. 

Argumente der Gegner:innen

  • Da die Verrechnungssteuer eine Sicherungssteuer sei, würde die Reform Steuerhinterziehung erleichtern.
  • Die Abschaffung der Umsatzabgabe auf inländische Obligationen führe zu Mindererträgen, die dann in den Staatsfinanzen fehlen würden.

Parolenspiegel

  Ja Nein
EDU X  
FDP X  
LDP X  
Mitte X  
SVP X  
GLP X  
EVP   X
Grüne   X
SP   X
BastA!   X

Bundesrat und Parlament empfehlen ein Ja.

Nun liegt es an dir, hol dein Abstimmungscouvert hervor, füll deinen Stimmzettel aus und wirf ihn noch heute in den nächsten Briefkasten.