GGG Stadtbibliothek Basel

Wir lesen vor.

Am 22. Mai 2019 lesen Prominente in der GGG Bibliothek Schmiedenhof aus ihrem Lieblingsbuch vor. Radio X ist live vor Ort und moderiert durch den Abend.

Prominente lesen aus ihrem Lieblingsbuch vor. Die Veranstaltung wird live auf Radio X übertragen.

  • 16.00 Ueli Mäder, Soziologe
  • 17.00 Annina Frey, Glanz & Gloria
  • 18.00 Danielle Bürgin, Radio X
  • 19.00 Dani von Wattenwyl, Tele Basel
  • 20.00 Georg Kreis, Historiker
  • 21.00 Sarah Altenaichinger, Poetry Slam

Eintritt frei
Bibliothek Schmiedenhof

OnAir

Am Mittwoch, 22. Mai 2019 ab 16 Uhr auf Radio X.

Schweizer Vorlesetag 2019

6 prominente Basler*innen lesen in der GGG Stadtbibliothek (Schmiedenhof) aus ihrem Lieblingsbuch vor. Die Veranstaltung wird live auf Radio X übertragen und über Instagram begleitet. 

Moderation: Mirco Kaempf, Technik: Sebastian Doss, Projektleitung: Rebecca Häusel, Lukas Kurmann

Die Verkündung der Resultate im Grossen Rat

Der Abstimmungssonntag auf Radio X

Heute am 25. September ist Abstimmungssonntag. Wir stimmen über vier nationale und zwei kantonale (Basel-Stadt) Vorlagen ab. Hier findest du die Zusammenfassung. von Noemie Keller

Kantonales Schlussresultat

 

Basel-Stadt

Grossratsbeschluss betreffend Teilrevision des Gesetzes über Freizeitgärten: 53.88% Nein

Initiative "betreffend Abschaffung des Präsidialdepartements und Reduktion der Anzahl der Mitglieder des Regierungsrats von 7 auf 5 Mitglieder": 60.60% Nein

 

Eidgenössische Vorlagen

Basel-Stadt

Massentierhaltungsinitiative: 55.18% Ja

AHV Zusatzfinanzierung: 51.65% Ja

AHV 21 mit Frauenrentenalter 65: 53.24% Nein

Verrechnungssteuergesetz: 59.54% Nein

 

Basel-Landschaft

86 von 86 Gemeinden ausgezählt

Massentierhaltungsinitiative: 60.39% Nein

AHV Zusatzfinanzierung: 55.39% Ja

AHV 21 mit Frauenrentenalter 65: 51.02% Ja

Verrechnungssteuergesetz: 53.68% Nein

Eidgenössisches Schlussresultat

 

Massentierhaltungsinitiative: 62.9% Nein

AHV Zusatzfinanzierung: 55.1% Ja

AHV 21 mit Frauenrentenalter 65: 50.6% Ja

Verrechnungssteuergesetz: 52% Nein