Radio loco-motivo beider Basel
Menschen mit und ohne Psychiatrie-Erfahrung
machen gemeinsam Radio
In der Projekt-Redaktion von Radio loco-motivo gestalten Menschen mit und ohne Psychiatrie-Erfahrung gemeinsam als Radioschaffende eine Sendung. Betroffene, Angehörige und Profis thematisieren zusammen die Psychiatrie am Radio und treten mit ihren Erfahrungen und Haltungen an die Öffentlichkeit. Zudem berichten sie in Kolumnen, Beiträgen und Reportagen über ganz unterschiedliche Themen, die sie ihrem Publikum näher bringen möchten.
Radio loco-motivo beider Basel trifft sich jeden Donnerstag in den Räumlichkeiten von Radio X. Zehn Redaktorinnen und Redaktoren erarbeiten dort Themen, planen Interviews, produzieren ihre Beiträge und tauschen sich zu den Live-Sendungen aus. Diese Treffen im Studio schaffen ausserdem Begegnung: Die Redaktion kann hier ihre Interview-Gäste empfangen und trifft auch auf Sendungsmacher/innen anderer Redaktionen.
Ein Projekt der Radioschule Klipp+Klang in Zusammenarbeit mit den Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel UPK, der Psychiatrie Baselland PBL, dem Gesundheitsdepartement Kanton Basel Stadt und der Stiftung Rheinleben
OnAir
Am 2. Donnerstag des Monats von 18 - 19 Uhr auf Radio X.
Wiederholung jeweils am folgenden Samstag 13 - 14 Uhr.
Sendreihe
Am 13. April 2017 ging die erste Sendung von Radio loco-motivo beider Basel über den Äther. Die ersten Sendungen wurden vorproduziert, seit Oktober 2017 heisst es jeden zweiten Donnerstag live on Air: «Dir loosed Radio loco-motivo uf Radio X!» In der Schweiz gibt es vier Redaktionsgruppen von Radio loco-motivo: Bern, Winterthur, Solothurn und Radio loco-motivo beider Basel.
Jahresbericht Radio loco-motivo beider Basel 2017
Medienmitteilung vom 4. April 2018: Ein Jahr Radio loco-motivo beider Basel
Medienmitteilung vom 8. April 2017: Erste Sendung auf Radio X
Die Änderung des Verrechnungssteuergesetzes im Überblick
In gut einer Woche stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über vier nationale Vorlagen ab: die Massentierhaltungsinitiative, die beiden Vorlagen zur AHV-Reform und die Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer. Und gerade Letztere bereitet einigen Kopfzerbrechen. Wir erklären dir, um was es in der Vorlage genau geht und wie Befürworter:innen und Gegner:innen argumentieren. von Claire Micallef
22.09.17 Verrechnungssteuergesetz
Um was geht es bei der Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer? Und wie argumentieren Befürworter:innen und Gegner:innen? Wir fassen für dich zusammen.
Darüber stimmen wir ab
Bevor wir zur Vorlage kommen, schauen wir uns kurz die Begriffe Obligationen, Verrechnungssteuer und Umsatzabgabe an: Kaufst du zum Beispiel bei einem Unternehmen Obligationen, leihst du dem Unternehmen sozusagen Geld für einen gewissen Zeitraum aus. Während diesem Zeitraum erhältst du Zinsen auf das ausgeliehene Geld. So weit, so klar. Nun zieht der Bund von diesen Zinsen, die du durch deine Obligationen erhältst, eine Verrechnungssteuer von 35 Prozent ab. Du erhältst folglich noch 65 Prozent deiner Zinsen. Das Geld ist aber nicht unbedingt weg, denn Personen, die in der Schweiz leben, erhalten diese Verrechnungssteuer eins zu eins zurück. Einzige Voraussetzung: Sie müssen die Zinsen, die sie für Obligationen erhalten, bei der Steuererklärung angeben. Anders sieht es bei Unternehmen aus oder wenn eine Person im Ausland lebt. Hier müssen Gesuche eingereicht werden, um die Verrechnungssteuer zurückerstattet zu bekommen, was nicht immer möglich ist. Ein letztes Wort noch zur Verrechnungssteuer: Diese gilt nur dann, wenn die Obligation in der Schweiz auf de Markt gebracht worden ist. Nun gibt es noch die Umsatzabgabe. Diese wird auf den Kauf oder Verkauf von einer Obligation an den Bund gezahlt. Du kannst sie dir etwas wie eine Mehrwertsteuer auf inländische Obligationen vorstellen.
Mit diesem Vorwissen nun zur Gesetzesänderung, über die wir abstimmen: Bundesrat und Parlament wollen die Verrechnungssteuer und Umsatzabgabe für neue inländische Obligationen abschaffen. Bei Obligationen, die bereits existieren, würde auch mit der Gesetzesänderung weiter die Verrechnungssteuer anfallen. Gegen diese Gesetzesänderung wurde das Referendum ergriffen, weswegen wir nun darüber abstimmen.
Argumente der Befürworter:innen
- Die Schweiz könne mit der Reform ihren Standortnachteil, den sie wegen der Verrechnungssteuer gegenüber anderen Ländern habe, eliminieren.
- Mit der Gesetzesänderung würden Steuereinnahmen in die Schweiz zurückgeholt werden und Arbeitsplätze geschaffen werden.
Argumente der Gegner:innen
- Da die Verrechnungssteuer eine Sicherungssteuer sei, würde die Reform Steuerhinterziehung erleichtern.
- Die Abschaffung der Umsatzabgabe auf inländische Obligationen führe zu Mindererträgen, die dann in den Staatsfinanzen fehlen würden.
Parolenspiegel
Ja | Nein | |
EDU | X | |
FDP | X | |
LDP | X | |
Mitte | X | |
SVP | X | |
GLP | X | |
EVP | X | |
Grüne | X | |
SP | X | |
BastA! | X |
Bundesrat und Parlament empfehlen ein Ja.
Nun liegt es an dir, hol dein Abstimmungscouvert hervor, füll deinen Stimmzettel aus und wirf ihn noch heute in den nächsten Briefkasten.