Radio loco-motivo beider Basel 

Menschen mit und ohne Psychiatrie-Erfahrung 
machen gemeinsam Radio

In der Projekt-Redaktion von Radio loco-motivo gestalten Menschen mit und ohne Psychiatrie-Erfahrung gemeinsam als Radioschaffende eine Sendung. Betroffene, Angehörige und Profis thematisieren zusammen die Psychiatrie am Radio und treten mit ihren Erfahrungen und Haltungen an die Öffentlichkeit. Zudem berichten sie in Kolumnen, Beiträgen und Reportagen über ganz unterschiedliche Themen, die sie ihrem Publikum näher bringen möchten.

Radio loco-motivo beider Basel trifft sich jeden Donnerstag in den Räumlichkeiten von Radio X. Zehn Redaktorinnen und Redaktoren erarbeiten dort Themen, planen Interviews, produzieren ihre Beiträge und tauschen sich zu den Live-Sendungen aus. Diese Treffen im Studio schaffen ausserdem Begegnung: Die Redaktion kann hier ihre Interview-Gäste empfangen und trifft auch auf Sendungsmacher/innen anderer Redaktionen.

Ein Projekt der Radioschule Klipp+Klang in Zusammenarbeit mit den Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel UPK, der Psychiatrie Baselland PBL, dem Gesundheitsdepartement Kanton Basel Stadt und der Stiftung Rheinleben

OnAir

Am 2. Donnerstag des Monats von 18 - 19 Uhr auf Radio X.

Wiederholung jeweils am folgenden Samstag 13 - 14 Uhr. 

Sendreihe

Am 13. April 2017 ging die erste Sendung von Radio loco-motivo beider Basel über den Äther. Die ersten Sendungen wurden vorproduziert, seit Oktober 2017 heisst es jeden zweiten Donnerstag live on Air: «Dir loosed Radio loco-motivo uf Radio X!» In der Schweiz gibt es vier Redaktionsgruppen von Radio loco-motivo: Bern, Winterthur, Solothurn und Radio loco-motivo beider Basel.

Jahresbericht Radio loco-motivo beider Basel 2017

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Medienmitteilung vom 4. April 2018: Ein Jahr Radio loco-motivo beider Basel

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Medienmitteilung vom 8. April 2017: Erste Sendung auf Radio X

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Homepagelink
Gsund: Krankheit als Chance Teil 2
Videolink
Der öffentliche Hauptweg bei der Milchsuppe ist für alle zugänglich.

Die Teilrevision vom Freizeitgartengesetz im Überblick

Am 25. September stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über die Massentierhaltungsinitiative, die Reform AHV 21 und Verechnungssteuer ab. Auf kantonaler Ebene wird über die Initiative zur Abschaffung vom Präsidialdepartement und Reduzierung von sieben auf fünf Regierungsmitglieder sowie über die Teilrevision des Freizeitgartengesetzes abgestimmt. Diese Woche stellen wir dir auf Radio X alle Vorlagen vor, angefangen mit der Teilrevision zum Freizeitgartengesetz. von Tim Meyer

22.09.13 Freizeitgartengesetz

Am 25. September wird über die Teilrevision vom Freizeitgartengesetz abgestummen.

Darüber stimmen wir ab

Seit zehn Jahren besteht das Freizeitgartengesetz und regelt, wer bei Freizeitgärten für was zuständig ist. Mit der Teilrevision sollen neue Gesetzesregelungen in Kraft treten. Konkret würden neu die Funktionen von Freizeitgärten im Gesetz verankert sein, was eine gesetzliche Grundlage für zukünftige Projekte und für die Weiterentwicklung der Freizeitgärten schaffen soll. So soll beispielsweise im Gesetz verankert sein, dass die Gärten nach den Grundsätzen vom biologischen Anbau bewirtschaft werden müssen. Ebenso sollen öffentliche Hauptwege durch die Areale geschaffen werden, die für alle Passant:innen zugänglich sind - wie in der Milchsuppe oder in Riehen, im Landauer, bereits der Fall ist. Spielplätze und WC-Anlagen in den Arealen können vom Kanton renoviert und öffentlich gemacht werden. Für die Infrastruktur, wie Sauberkeit oder Unterhalt der öffentlichen Flächen, sind Kanton und Gemeinden zuständig. 

Argumente der Befürworter:innen

  • Mit der Teilrevision könnten Freizeitgärten neu auch an gemeinnützige Institutionen verpachtet werden.
  • Es gäbe mehr Gemeinschaftsgärten, die das gemeinsame Zusammenleben stärken würden.
  • Allgemeingut soll für alle zugänglich sein. Mit den Durchwegungen könnten auch Passant:innen oder Velofahrer:innen die Areale betreten.
  • Das Mitwirkungsrecht der Freizeitgartenvereine würde gestärkt werden. Bei Erarbeitung von neuen Projekten würden die Vereine miteinbezogen werden.
  • Die Teilrevision würde mehr Klarheit bringen und schneller Abläufe ermöglichen. Im Konfliktfall würde es mehr Rechtssicherheit geben.
  • Bei Aufhebung von Freizeitgärten würden betroffene Pächter:innen einen möglichst gleichwertigen Ersatzgarten oder eine Entschädigung bekommen.

Argumente der Gegner:innen

  • Die Öffnung der Freizeitgärten würde zu mehr Lärm, Littering, Vandalismus und Diebstahl führen.
  • Mit den neuen Durchwegungen würden Grünflächen wegfallen.
  • Die öffentlichen Wege müssten beleuchtet werden, was zu mehr Lichtemissionen führen würde und gegen die Biodiversität sei.
  • Freizeitgärten könnten aufgehoben, umgestaltet oder zubetoniert werden. Die Pächter:innen könnten bei diesen Entscheidungen nicht mitbestimmen.
  • Die Einsprachen gegen Kündigung würde neu kostenpflichtig werden. Menschen mit einem geringen Einkommen könnten sich das nicht leisten.
  • Pächter:innen würden den Schutz über ihr Gebiet verlieren. Es drohe eine Verdrängung durch Verdichtung.

Parolenspiegel

  Ja Nein
Grüne x  
SP x  
Mitte x  
FDP   x
LDP x  
SVP  
EVP   x
Grünliberale x  
BastA!   x

Parlament und Grosser Rat empfehlen ein Ja.