Worum geht es beim Transplantationsgesetz?
Am 15. Mai werden über drei nationale Vorlagen abgestimmt – eine davon ist die Änderung des Transplantationsgesetzes. Neu soll sich eine Person, die ihre Organe nicht spenden möchte, explizit in ein Register eintragen müssen. Es handelt sich bei der Vorlage um einen indirekten Gegenvorschlag vom Parlament und Bundesrat zur Volksinitiative Organspende fördern - Leben retten. von Tim Meyer
22.04.29 Transplantationsgesetz
Das Transplantationsgesetz im Überblick.
Darüber stimmen wir ab
Wenn der indirekte Gegenvorschlag angenommen wird, dann wird die Initiative zurückgezogen und das geänderte Transplantationsgesetz tritt in Kraft. Wenn der indirekte Gegenvorschlag abgelehnt wird, dann stimmt die Stimmbevölkerung zu einem späteren Zeitpunkt über die Volksinitiative ab.
Aktuell gilt in der Schweiz die Zustimmungslösung. Diese beinhaltet, dass eine Person explizit einer Organspende zustimmen muss, damit die Organe nach dem Tod gespendet werden können. Mit dem indirekten Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament würde anstatt der Zustimmungslösung, neu die Widerspruchslösung in Kraft treten. Unter dieser versteht man, dass sich eine Person zu Lebzeiten in ein Register eintragen muss, wenn Mensch die Organe nicht spenden will. Wenn das Transplantationsgesetz also geändert wird, würde nicht mehr ein klarer Zuspruch zur Organspende geregelt sein, sondern ein klarer Widerspruch.
Argumente dafür
- Durch die Widerspruchslösung hätten Personen, die auf eine Organspende warten, höhere Chancen auf eine Spende.
- Angehörige könnten eine Organspende immer noch ablehnen, wenn sie vermuten, dass die verstorbene Person keine Organe spenden wollte.
- Wenn der Wille der verstorbenen Person unbekannt ist, würde die Widerspruchslösung die Angehörigen entlasten.
- Das neue Vorgehen würde zu mehr Klarheit führen. Falls kein dokumentierter Wille vorliegen würde, könnte grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die verstorbene Person über die Widerspruchslösung informiert wurde und mit der Organspende einverstanden war.
- Die Spenderaten seien in den meisten westeuropäischen Ländern höher als in der Schweiz. Erfahrungen aus dem Ausland würden zeigen, dass in diesen Ländern die Widerspruchslösung dazu beigetragen hat, dass dich die Anzahl der Orangspenden erhöht.
Argumente dagegen
- Die Widerspruchslösung würde gegen die Verfassung verstossen, weil nicht mehr jede Person über den eigenen Körper bestimmen kann.
- Die Einwilligung und Aufklärung von betroffenen Personen würde bei Medizinischen Eingriffen verlangt werden. Diese Einwillligung und Aufklärung soll auch bei der Organspende beibehalten werden.
- Weil die Angehörigen belegen müssten, dass die verstorbene Person keine Organe spenden wollte, würden die Angehörigen zu stark belastet werden und wären unzulässigem Druck ausgesetzt.
- Dass es zur Organentnahme kein deutliches Ja mehr braucht, sei unethisch.
- Personen in der Schweiz müssten informiert werden, dass sie ihren Widerspruch äussern oder schriftlich hinterlegen müssen. Viele Menschen würden aber die Landessprache nicht sprechen oder das Gelesene nicht verstehen. So würde die Gefahr bestehen, dass diesen Menschen gegen ihren Willen Organe entnommen werden.
Parolenspiegel
Ja | Nein | |
Grüne | x | |
SP | x | |
Mitte | x | |
FDP | x | |
LDP | x | |
SVP | x | |
EDU | x | |
EVP | x | |
Grünliberale | x | |
Basta | x |
Der Bundesrat und das Parlament empfehlen ein Ja.
Worum geht es beim Transplantationsgesetz?
Am 15. Mai werden über drei nationale Vorlagen abgestimmt – eine davon ist die Änderung des Transplantationsgesetzes. Neu soll sich eine Person, die ihre Organe nicht spenden möchte, explizit in ein Register eintragen müssen. Es handelt sich bei der Vorlage um einen indirekten Gegenvorschlag vom Parlament und Bundesrat zur Volksinitiative Organspende fördern - Leben retten. von Tim Meyer
22.04.29 Transplantationsgesetz
Das Transplantationsgesetz im Überblick.
Darüber stimmen wir ab
Wenn der indirekte Gegenvorschlag angenommen wird, dann wird die Initiative zurückgezogen und das geänderte Transplantationsgesetz tritt in Kraft. Wenn der indirekte Gegenvorschlag abgelehnt wird, dann stimmt die Stimmbevölkerung zu einem späteren Zeitpunkt über die Volksinitiative ab.
Aktuell gilt in der Schweiz die Zustimmungslösung. Diese beinhaltet, dass eine Person explizit einer Organspende zustimmen muss, damit die Organe nach dem Tod gespendet werden können. Mit dem indirekten Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament würde anstatt der Zustimmungslösung, neu die Widerspruchslösung in Kraft treten. Unter dieser versteht man, dass sich eine Person zu Lebzeiten in ein Register eintragen muss, wenn Mensch die Organe nicht spenden will. Wenn das Transplantationsgesetz also geändert wird, würde nicht mehr ein klarer Zuspruch zur Organspende geregelt sein, sondern ein klarer Widerspruch.
Argumente dafür
- Durch die Widerspruchslösung hätten Personen, die auf eine Organspende warten, höhere Chancen auf eine Spende.
- Angehörige könnten eine Organspende immer noch ablehnen, wenn sie vermuten, dass die verstorbene Person keine Organe spenden wollte.
- Wenn der Wille der verstorbenen Person unbekannt ist, würde die Widerspruchslösung die Angehörigen entlasten.
- Das neue Vorgehen würde zu mehr Klarheit führen. Falls kein dokumentierter Wille vorliegen würde, könnte grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die verstorbene Person über die Widerspruchslösung informiert wurde und mit der Organspende einverstanden war.
- Die Spenderaten seien in den meisten westeuropäischen Ländern höher als in der Schweiz. Erfahrungen aus dem Ausland würden zeigen, dass in diesen Ländern die Widerspruchslösung dazu beigetragen hat, dass dich die Anzahl der Orangspenden erhöht.
Argumente dagegen
- Die Widerspruchslösung würde gegen die Verfassung verstossen, weil nicht mehr jede Person über den eigenen Körper bestimmen kann.
- Die Einwilligung und Aufklärung von betroffenen Personen würde bei Medizinischen Eingriffen verlangt werden. Diese Einwillligung und Aufklärung soll auch bei der Organspende beibehalten werden.
- Weil die Angehörigen belegen müssten, dass die verstorbene Person keine Organe spenden wollte, würden die Angehörigen zu stark belastet werden und wären unzulässigem Druck ausgesetzt.
- Dass es zur Organentnahme kein deutliches Ja mehr braucht, sei unethisch.
- Personen in der Schweiz müssten informiert werden, dass sie ihren Widerspruch äussern oder schriftlich hinterlegen müssen. Viele Menschen würden aber die Landessprache nicht sprechen oder das Gelesene nicht verstehen. So würde die Gefahr bestehen, dass diesen Menschen gegen ihren Willen Organe entnommen werden.
Parolenspiegel
Ja | Nein | |
Grüne | x | |
SP | x | |
Mitte | x | |
FDP | x | |
LDP | x | |
SVP | x | |
EDU | x | |
EVP | x | |
Grünliberale | x | |
Basta | x |
Der Bundesrat und das Parlament empfehlen ein Ja.