Silhouette eines Armes wirft Stimmzettel in eine Urne

Abstimmung am 8. März: Bundesgesetz über die Individualbesteuerung

Am 8. März wird über vier nationale Vorlagen abgestimmt. Darunter auch das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung. Worum es dabei geht und welche Argumente dafür und dagegen sprechen, erfährst du hier.  von Emma Klugermann

26.02.21 Individualbesteuerung 7:15 Uhr+12:15 Uhr

Der Politspecial erklärt dir das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung einfach und direkt.

Das Wichtigste in Kürze

Am 8. März stimmt die Schweiz über das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung ab. Die Individualbesteuerung soll die sogenannte Heiratsstrafe abschaffen, in dem verheiratetet Paare, genau wie unverheiratete Paare getrennt besteuert werden.

Befürworter:innen der Vorlage argumentieren, dass eine Individualbesteuerung neben der Abschaffung der Heiratsstrafe auch die ökonomische Gleichstellung von Frauen und Männern fördere. Zusätzlich würde die Individualbesteuerung auch eine allgemeine steuerliche Entlastung bedeuten.

10 Kantone und ein überparteiliches Komitee haben Referendum gegen das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung ergriffen. Sie finden es ist der falsche Weg, um die Heiratsstrafe abzuschaffen und warnen, dass die Vorlage Ungleichheit an anderen Stellen schaffen würde.

Darum geht es

Beim Bundesgesetz über die Individualbesteuerung geht es um eine Reform des Steuergesetzes, die unabhängig vom Zivilstand die gleiche Besteuerung von Paaren vorsieht. Aktuell ist es schon so, dass unverheiratete Paare individuell besteuert werden und beide Partner:innen je eine Steuererklärung abgeben. Verheiratete Paare geben nur eine Steuererklärung ab. Das Einkommen und Vermögen wird zusammengezählt und gemeinsam versteuert. Zusätzlich gelten für die beiden Zivilstände auch unterschiedliche Steuertarife. Das führt dazu, dass vergleichbare verheiratete und unverheiratete Paare unterschiedlich hohe Steuern bezahlen. Verheiratete Paare sind hier meistens steuerlich benachteiligt. Denn wenn beide Ehepartner:innen ein hohes Einkommen haben wird dieses verhältnismäßig höher versteuert. Dieser Nachteil wird auch als „Heiratsstrafe“ bezeichnet. Um diese zu umgehen, entschiedet sich eine Person oft dazu weniger zu arbeiten, in den meisten Fällen sind das Frauen. Für die Heiratsstrafe und die damit verbundene geringere Erwerbstätigkeit einer der beiden Ehepartner:innen soll die Individualbesteuerung eine Lösung sein.

Damit der Zivilstand eines Paares nicht mehr bestimmt wie viel Steuern es zahlen muss, würden verheiratete Paare mit der Individualbesteuerung, genau wie unverheiratete Paare, ihr Einkommen und Vermögen getrennt versteuern. Damit würde für alle auch der gleiche Steuertarif gelten.

Um Paare mit Kindern nicht zusätzlich zu belasten, will das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung auch den Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer erhöhen. Von den aktuellen 6800 CHF auf 12.000 CHF pro Kind.

Die Individualbesteuerung würde Steuerpflichtige bei der direkten Bundessteuer um rund 680 Millionen CHF pro Jahr entlasten. Die Auswirkungen auf die kantonale Steuer wären abhängig von der jeweiligen Umsetzung der Kantone.

Argumente dafür

Die Befürworter:innen finden, die Individualbesteuerung ist eine moderne Lösung, die dem heutigen Lebensstil von Paaren gerecht wird, denn schon lange sind in vielen Ehepaaren beide Partner:innen erwerbstätig. Die damit verbundene Heiratsstrafe ist deshalb ungerecht. Die Berfürworter:innen finden jedes Individuum sollte nach der wirtschaftlichen Leistung besteuert werden und nicht nach dem Zivilstand.

Außerdem sind es in Ehepaaren mit zwei Einkommen meistens Frauen, die als Folge der Heiratsstrafe weniger Arbeiten. Im Falle einer Scheidung oder im Alter sind Frauen finanziell deshalb oft schlecht abgesichert. Unterstützer:innen der Individualbesteuerung argumentieren, dass die Steuerreform die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen fördern würde. Denn die unabhängige Besteuerung würde einen Anreiz für eine höhere Erwerbstätigkeit beider Ehepartner:innen schaffen.

Ein weiteres Argument ist allgemeine steuerliche Entlastung, die die Individualbesteuerung bewirken würde. Insgesamt würden alle Steuerzahler um 680 Millionen Franken pro Jahr bei der direkten Bundessteuer entlastet werden. Zwar würden 14% aller Steuerzahler durch die Individualbesteuerung leicht mehr belastet werden, 50% würden aber profitieren und für 36% würde sich nichts ändern.

Argumente dagegen

Gegner:innen finden, die Individualbesteuerung ist nicht der richtige Weg, um die Heiratsstrafe zu beseitigen. Das liegt vor allem daran, dass die Individualbesteuerung Ungleichheiten an anderen Stellen schaffen würde. So würde die Individualbesteuerung viele Familienmodelle nicht berücksichtigen. Alleinerziehende Eltern oder Familien in denen eine Partner:in wegen der Kindererziehung nur wenig oder gar nicht arbeiten kann, würden unter der Individualbesteuerung stärker belastet werden.  

Stattdessen finden viele Gegner:innen, dass es bessere Wege gibt, die Heiratsstrafe abzuschaffen und dabei nicht neue Ungerechtigkeiten zu schaffen.

Ausserdem wird auch auf die 1,7 Millionen zusätzlichen Steuererklärungen verwiesen, die jährlich verarbeitet werden müssten. Für Kantone und Gemeinden würde das eine Erhöhung der Verwaltungskosten und des Verwaltungsaufwands bedeuten.

Parolenspiegel

Der Bundesrat und das Parlament empfehlen die Annahme der Individualbesteuerung.
Ja, zur Individualbesteuerung sagen außerdem die SP, Grüne, GLP, FDP und auch die LDP und BASTA sind dafür.

Gegen die Individualbesteuerung sind die Mitte, EVP, SVP und die EDU.