Pressekonferenz in einem prunkvollen Saal mit hohen Fenstern, Holzvertäfelung und goldenen Verzierungen. Mehrere Personen sitzen an langen Tischen mit Namensschildern, Mikrofonen und Unterlagen. Im Vordergrund sitzen Zuhörer*innen, darunter Medienvertreter mit Kamera und Laptop.

Zusammenfassung des Berichtes der GPK zur Kantonspolizei

Ein neuer Bericht der Geschäftsprüfungskomission des Grossen Rates stellt nun fest, dass in der Kantonspolizei strukturelle Probleme Sexismus, Rassismus und Antisemitismus sowie einen weitreichenden Personalmangel in der Basler Kantonspolizei vorhanden sind. Weiter zeigt der Bericht verschiedene Bedenken bezüglich dem "Bericht Schefer" aus dem Jahr 2021. Eine Zusammenfassung und ein Interview findest du in diesem Beitrag.    von Brais Jequier Ramos

26.02.05. Bericht der GKP zur KaPo

Die GKP hat einen Bericht zur Kantonspolizei Basel-Stadt publiziert, dieser Beitrag beschäftigt sich damit.

Im Jahr 2021 hatte der "Bericht Schefer" strukturelle Probleme Sexismus, Rassismus und Antisemitismus, sowie einen Personalmangel in der Basler Kantonspolizei aufgezeigt. Ein neuer Bericht der Geschäftsprüfungskomission des Grossen Rates stellt nun fest, dass die Probleme weiterhin bestehen. Diese Ergebnisse präsentierte die GPK heute Morgen, 05.02.2026 den Medien. In einem Bericht zeigte die Geschäftsprüfungskommission primär einen grossen Personalmangel und schwerwiegende Probleme in der Arbeitskultur bei der Kantonspolizei Basel. So seien in der Kantonspolizei strukturelle Probleme mit Sexismus, Rassismus und Antisemitismus weiterhin vorhanden. Weiter zeigte der Bericht auch weitreichende Problematiken rund um den «Bericht Schefer» aus dem Jahr 2021. 

Neues über den "Bericht Schefer"


Der «Bericht Schefer» (Abklärungen über die Personalsituation bei der Kantonspolizei Basel-Stadt) ist 2021 erschienen und hat strukturelle Probleme mit Sexismus, Rassismus und Antisemitismus in der Kantonspolizei hervorgebracht.

Der Bericht hatte unter anderem zur Freistellung des damaligen Polizeikommandanten Martin Roth, wie auch anderer Führungskräfte bei der Kantonspolizei Basel-Stadt, geführt. Der Bericht wurde damals von Prof. Dr. Markus Schefer durch Befragungen von rund einem Drittel der Belegschaft der Kantonspolizei erstellt (372 von rund 1000 Angestellten). Damit sei der Bericht, der GPK zufolge, repräsentativ. 
Diese Befragungen wurden mittlerweile gelöscht, weshalb die Geschäftsprüfungskommission für diesen Bericht keinen Zugriff darauf hatte. Dies habe die Erstellung des Berichtes erschwert.

Darin sieht die GPK eine Vertragsverletzung seitens Prof. Dr. Schäfer. Weiter wurde eine Nähe von Prof. Dr. Schäfer zur Basler Kantonspolizei wie auch zur Vorsteherin des Justiz- und Sicherheitsdepartments, Stephanie Eyemann, festgestellt. An der Pressekonferenz war von Telefonaten und diversen gemeinsamen Abendessen die Rede. Die Geschäftsprüfungskommission sieht deshalb einen Fehler in der damaligen Vergabe des Berichtes an Prof. Dr. Markus Schefer. Stephanie Eyemann habe allerdings keinen Einfluss auf die Auftragsvergabe an Prof. Dr. Schäfer gehabt. 
Weiter stellte die GPK fest, dass dem damaligen Kommandanten Markus Roth und der damaligen Polizeileitung kein Fehlverhalten nachgewiesen werden konnte. Trotzdem sei die Beendigung des Arbeitsverhältnisses kein Fehler gewesen. 

"Kulturproblem": Sexismus, Rassismus und Antisemitismus


Der Bericht von Schefer hatte 2021 dargelegt, dass in Teilen der Kantonspolizei Basel-Stadt eine Kultur herrscht, in der es zu Sexismus-, Antisemitismus- und Rassismusvorfällen gekommen ist. Dazu bestand in Teilen der Kantonspolizei eine «Kultur des Wegschauens», anstatt das Melden dieser. 

Die GPK empfiehlt deshalb, das Problem des Sexismus als ein strukturelles Problem anzusehen und es als solches anzugehen. Die notwendigen Massnahmen zur Vermeidung von Sexismus sollen ergriffen werden. Weiter empfiehlt die GPK, bei der Rekrutierung stärker auch Frauen anzusprechen und Schulungen zum Thema Sexismus durchzuführen. Besonders bei Führungskräften und Polizeimitarbeitenden, die in Themenfeldern wie häuslicher Gewalt und Prostitution tätig sind.  Weiter empfiehlt die GKP, «klare Prozesse» für geschützte Meldungen rassistischen Fehlverhaltens aufzustellen und die Schaffung einer polizeiexternen Beschwerdestelle. Dabei sollen die Einreicher*innen von Beschwerden vor möglichen negativen Folgen innerhalb der Polizei geschützt werden.

Zum Personalunterbestand


Zwischen 2021 und 2024 ist die Zahl an unbesetzten Stellen bei der Kantonspolizei infolge von Kündigungen gestiegen. Die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates stellte fest, dass Frauen bei den Kündigungen von Arbeitnehmenden in der Altersspanne zwischen 25 und 44 überproportional stark vertreten sind. Die Kündigungsgründe wurden bei der Kantonspolizei allerdings nicht erfasst. Als mögliche Gründe für die Unterbesetzung ergaben sich für die GPK eine hohe Arbeitsbelastung, verschiedene Kulturprobleme und tiefe Einstiegslöhne.
Dabei seien die Einstiegslöhne unterdurchschnittlich und es herrsche Verbesserungsbedarf bei der Entlöhnung von Wochenendeinsätzen und Zusatzdiensten. Die Sicherheit der Bevölkerung Basel-Stadts sei allerdings trotz Personalmangel nie gefährdet gewesen. Dem Bericht der GPK (sowie dem Bericht Schefers) nach habe die schlechte Zusammenarbeit der HR (Human-Ressources-)Abteilungen, des zentralen HR Basel-Stadt im Finanzdepartement, des HR des Justiz- und Sicherheitsdepartements und des HR der Kantonspolizei einen Einfluss auf den Personalmangel und besonders auf die fehlenden Lösungen für dieses Problem.

 

Bisher haben sich weder die Kantonspolizei Basel-Stadt noch die Vorsteherin des Justiz und Sicherheitsdepartment Stephanie Eyemann zum Bericht geäussert. Den gesamten Bericht findest du auf der Website des Kantons Basel-Stadt.