Änderung des Bundesgesetzes zur direkten Bundessteuer

Die Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer soll die steuerlichen Kinderabzüge erhöhen. Aktuell können berufstätige Eltern für die Fremdbetreuung ihrer Kinder bis zu 10'100 Franken bei der direkten Bundessteuer abziehen, neu sollen es 25'000 Franken sein. Hinzu kommt der allgemeine Kinderabzug. Hier können Eltern pro Jahr und pro Kind 6500 Franken vom Einkommen abziehen, neu sollen es 10'000 sein. 

20.09.13 Änderung vom Bundesgestez zur direkten Bundessteuer

Abstimmung vom 27. September

Die Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer hat zum Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern oder Familien Unabhänig von der Erwerbstätigkeit zu entlasten. Um dies zu erreichen, sollen die steuerlichen Kinderabzüge erhöht werden. Aktuell können berufstätige Eltern für die Fremdbetreuung ihrer Kinder bis zu 10'100 Franken pro Kind und Pro Jahr bei der direkten Bundessteuer abziehen. Hinzu kommt der allgemeine Kinderabzug. Hier können Eltern pro Jahr und pro Kind 6500 Franken vom Einkommen abziehen. Mit der Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer sollen diese beiden Abzüge nun erhöht werden.  Anstatt 10’100 Franken sollen Eltern neu 25'000 Franken pro Kind bei der direkten Bundessteuer abziehen können. Auch der allgemeine Kinderabzug soll erhöht werden: von 6500 Franken auf 10'000 Franken pro Kind und Jahr. Diese beiden höheren Kinderabzüge würden gemäss Schätzungen jährliche Steuerausfälle von 380 Million Franken zur Folge haben. Wegen der Coronakrise werden diese Ausfälle im Jahr 2021 um 50 bis 100 Millionen Franken tiefer geschätzt. Gegen diese Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer haben zwei Komitees das Referendum ergriffen. Das liberale Komitee und das Komitee Nein zum Kinderabzug Bschiss.

Die Gegner*innen argumentieren, es sei eine Vorlage mit einem irreführenden Titel. Denn bei einer Annahme würden diejenige, die bereits am reichsten seien, auch am meisten profitieren, wobei die Allgemeinheit unter dem hohen Steuerausfall leide. Auch sei es unsozial, dass die unvermögensten der Familien -jene, die keine Bundessteuern zahlen- durch diese Vorlage nicht unterstützt würden, sondern nur deren Nachteile mittragen. So sei es keine Vorlage für alle Familien, sondern nur ein finanzieller Zuschtupf, der je nach Vermögen auch noch zunehme.

Die Gegner*innen argumentieren jedoch, dass der Mittelstand entlastet werden müsse. Denn es gäbe Familien im Mittelstand, die genug verdienen würden, um von den Subventionen nicht zu profitieren, die ärmere Familien eben bekämen. Wer über dieser Einkommensgrenze liegt, könne schlussendlich weniger Geld zur Verfügung haben, als Familien der Unterschicht. Zum Steuerausfall von jährlich 380 Milionen Franken argumentieren sie, die Kosten seien tragbar. Die Vorlage würde Eltern unabhänig der Erwerbstätigkeit entlasten.

Die Erhörhung der Fremdbetreuungskosten führe zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, so das Ziel dieses Teiles der Initiative.

 

Dafür sind: SVP, FDP, EVP, BDP, CVP und LDP.

Dagegen sind: SP gründe GLP und Basta!

Anbei eine Tabelle des Bundes, um die Steuerentlastung je nach Einkommen und Anzahl Kinder nachzuschauen:

 

 

Tabelle des Bundes zur Steuersparung bei einer Erhöhung der allgemeinen Kinderabzüge. Dies ist ein Teil der gesamten Vorlage, über die abgestimmt wird, die zu einem grossteil der Steuerausfälle führen würde, zu 370 Millionen Franken. Der andere teil der Vorlage betrifft die Erhöhung der Kinderdrittbetreuungskosten.