Das musst du über das Terrorismus-Gesetz wissen
Am 13. Juni stimmen die Schweizer Stimmbürger:innen über das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) ab. Diese Vorlage hat immer wieder für Diskussionen gesorgt: Gerade am Mittwoch wurde bekannt, dass neun ehemalige Tessiner Amtsträger, die den Verzicht auf diese Abstimmung oder die Streichung des Resultats fordern, damit vors Bundesgericht gehen. Aber um was geht es konkret beim Terrorismus-Gesetz? Wir haben die wichtigsten Punkte für dich zusammengefasst. von Claire Micallef
21.06.03. Terrorismus-Gesetz
Was genau ändert sich mit dem Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT)? Und wie argumentieren Befürworter:innen und Gegner:innen? Wir haben die wichtigsten Punkte für dich zuammengefasst.
Darüber stimmen wir ab
Ziel des Terrorismus-Gesetzes ist, Terroranschläge zu verhindern. Dies, indem die Polizei präventiv gegen eine Person einschreiten kann, wenn es konkrete Anhaltspunkte gibt, dass von ihr eine terroristische Gefahr ausgeht. Wenn von einer Person eine solche Gefahr ausgeht, gäbe es mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen verschiedene Massnahmen, die die Behörden ergreifen können: Die Person kann verpflichtet werden, an Gesprächen teilzunehmen, sich regelmässig auf einer Behörde zu melden oder der Kontakt zu bestimmten Personen oder Gruppen kann verboten werden. Weitere Massnahmen sind Ausreiseverbot, Ortsbeschränkungen oder – wenn von einem Gericht bewilligt – Hausarrest. Diese Massnahmen können gegen Personen ab 12 Jahren verhängt werden, der Hausarrest gegen Personen ab 15 Jahren. Der:die Betroffene kann die Massnahmen, die gegen ihn:sie verhängt worden sind, beim Bundesverwaltungsgericht anfechten. Gegen das Terrorismus-Gesetz wurde das Referendum ergriffen.
Argumente der Befürworter:innen
Das neue Gesetz würde die Bevölkerung besser vor Terrorismus schützen, sind die Befürworter:innen überzeugt. «In der Vergangenheit hatten wir in Europa immer wieder terroristische Anschläge und wir haben gesehen, dass unsere Gesetze hier nicht genügen», sagt Laetitia Block, Vizepräsidentin a.i. der SVP Basel-Stadt und Präsidentin der Basler Jungen SVP. Hier würde nun mit dem neuen Gesetz nachgebessert werden, um präventiv gegen terroristische Gefährder:innen vorgehen zu können. Die Vergangenheit habe nämlich gezeigt, dass Täter:innen meist bereits bekannt gewesen seien, die Werkzeuge, um gegen sie vorzugehen, aber gefehlt hätten. Zum gegnerische Argument der Willkür sagen die Befürworter:innen: «Damit eine Person nach neuem Gesetz als terroristischer Gefährder gilt, muss es einen konkreten und aktuellen Anhaltspunkt geben, dass diese Person terroristische Aktivitäten ausüben würde.» Dabei sei klar definiert, was als terroristische Aktivität gelte. «Das ist eine Beeinflussung oder eine Veränderung der staatlichen Ordnung unter Androhung oder Begehung schwerer Straftaten», sagt Block. Wer beispielsweise an einer Klimademo teilnimmt, würde keine schwere Straftat begehen und müsse sich keine Sorgen machen, Opfer der neuen Massnahmen zu werden.
Argumente der Gegner:innen
Für die Gegner:innen stellt das Terrorismus-Gesetz eine Gefahr dar, denn mit dem neuen Gesetz wäre Terrorismus nicht mehr an eine Straf- oder Gewalttat gebunden. Bei einem Ja zur Vorlage würde laut den Gegner:innen die staatliche Willkür ausgebaut werden. «Die Polizei kann in Eigenregie Massnahmen gegen Personen ergreifen, bei denen sie das Gefühl hat, sie werden vielleicht, potenziell, mal in der Zukunft Furcht und Schrecken verbreiten, um die staatliche Ordnung zu bekämpfen», sagt Ronja Jansen, Präsidentin der Juso Schweiz. Dies wäre ein Freipass für die Polizei, um Massnahmen gegen alle möglichen Personen zu verhängen, wie beispielsweise Klimaaktivist:innen oder andere politisch aktive Menschen. Da – ausser beim Hausarrest – die neuen Massnahmen nicht von einem Gericht, sondern von der Polizei selbst verordnet werden können, würde das neue Gesetz auch die Gewaltenteilung verletzen. Weiter würde das Terrorismus-Gesetz gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstossen, da die Freiheitsrechte unbescholtener Bürger laut den Gegner:innen durch das Gesetz eingeschränkt wären. «Genau aus diesem Grund wurde die Schweiz unter anderem vom Europarat, von über 50 Rechtsprofessor:innen und von der UNO gerügt», sagt Jansen.
Parolenspiegel
Ja | Nein | |
Grüne | X | |
Grünliberale | X | |
SP | X | |
Basta | X | |
EVP | X | |
Mitte | X | |
SVP | X | |
FDP | X | |
EDU - Stimmfreigabe |
Bundesrat und Parlament empfehlen, das Terrorismus-Gesetz anzunehmen.